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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 22.11.2009, 09:10
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Frage Nachzahlung Rente meldepflichtig?

Halllööööchen und schönen Tag an alle!

Ich bin schon über 10J. Eu-rentner (100%schwerb.), bekomme HzL.
Nun kann ich mit einer Nachzahl. durch die Rentenkasse rechnen. Höhe unbekannt. Hatte einen Antrag bei der Rentenvers.NORD auf Überprüfung aus vergangenen Jahren gestellt.

Muss ich die Nachzahlung beim Sozialamt angeben? Wenn ja, wieviel wäre der Selbstbehalt.
MERCI im voraus für eure Meldungen.
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  #2  
Alt 22.11.2009, 11:46
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Natürlich musst du das melden, damit das Amt Erstattung anmelden kann. Wenn der RV bekannt ist, dass du aufstockend Sozialhilfe erhältst, machen die das evtl. auch von Amts wegen und melden sich beim Sozialamt.

Einen Freibetrag wird es da wohl nicht geben. Soweit du im gesamten Zeitraum Sozialhilfe erhalten hast und die Rente jetzt nicht insgesamt höher ist als die Sozialhilfe, dürfte die gesamte Nachzahlung dem Amt zustehen.

Turtle
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  #3  
Alt 23.11.2009, 09:34
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Registriert seit: 16.07.2009
Ort: Mecklenburg
Beiträge: 60
Standard Nachzahl. Rente

Danke für die Antwort Turtle!

Gedacht habe ich mir das auch schon aber das es dann auch so kommen könnte natürlich nicht.
Ich werde erstmal sehen was passiert und vielleicht "schlafen die Hunde" ja weiter.
Wäre außerdem sehr ungerecht, denn was der Staat mir über Jahre zu wenig gezahlt hat, soll jetzt an Ihn auch noch zurückfließen?????

Ansonsten bleibt mir ja nur noch die schnelle Verschiebung der MEGA Summe ins Ausland.
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  #4  
Alt 23.11.2009, 09:37
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
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Beiträge: 2.776
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Der Staat hat Dir ja nicht zu wenig gezahlt, sondern das, was der Rententräger zu wenig geleistet hat, durch Leistungen nach dem SGB XII ausgeglichen...
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  #5  
Alt 23.11.2009, 09:54
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Aber ich bekomme ja HzL erst seit Mai ´2009 und somit Leistung nach SGBXII.
Und die Rente, um die es bei mir geht, betrifft das Jahr 2004 bzw. ne evt. Nachzahl..
Außerdem denke ich, dass der Rententräger genauso zum Staat gehört und keine eigene, in dem Sinne, Institution ist.
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  #6  
Alt 23.11.2009, 14:24
Benutzerbild von ziggi
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Beiträge: 1.061
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Der Sozialhilfeträger kann dann auch nur die Rentennachzahlung für die Monate deines Sozialhilfebezuges erstattet bekommen. Aber: die Restnachzahlung die du selber bekommst, wirst du dir als Einkommen anrechnen lassen müssen.

Wecke die Hunde lieber, sonst gibts Kostenersatz wegen Schuldhaftem Verhalten gegen dich und ne Strafanzeige obendrauf.
__________________
Das Genie beherrscht den Wahnsinn!
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