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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 02.02.2010, 13:47
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Standard Mutter und Oma leider kürzlich verstorben - Darf auf den Erbteil verzichtet werden ?

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage aus sehr traurigem Anlass. Unsere liebe Oma und Mutter ist leider, nach längerer Krankheit vor drei Monaten verstorben. . .

Der Wunsch meiner Oma war es nun, dass ich ihr Haus übernehmen und damit in der Familie halten soll.

Ich möchte diesem Wunsch ebenso folgen, wie die sechs Kinder meiner Oma. Um mir den Kauf möglich zu machen, wollen alle Kinder auf Teile Ihres Erbes, verzichten.

Meine Mutter und eine meiner Tanten wollen sogar gänzlich auf Ihren Erbteil verzichten - zu meinen Gunsten.

Nun ist meine Mutter aber leider schon seit Jahren sehr krank (starkes Muskel- und Gelenkrheuma, ein kranker Magen und kranke Nerven --> seit 20 Jahren kein Urlaub mehr). Sie ist 1948 geboren und laut Einstufung nur noch geringfügig erwerbsfähig. Sie bezieht ebenfalls schon seit Jahren die Grundsicherung. Nun zu den Fragen:

1. Der Erbteil meiner Mutter in Form 1/6 Erbbaurechts in Düsseldorf hat einen Wert von cirka 20.000 Euro. Wie hoch ist nach aktueller Gesetzgebung/Gesetzplanung die Freigrenze? (bei 12.000Euro?, bei 9543Euro? oder bei rund 2500 Euro?)

2. Darf meine Mutter zu meinen Gunsten auf Ihren Erbteil verzichten?

3. Darf meine Mutter das Erbe ohne amtliche Repressionen ausschlagen?

Es geht jetzt erstmal darum, das Erbe zu sichern und es für mich und meine geplante Familie finanziell möglich zu machen, das Haus zu kaufen. Inwiefern nach den formalen Dingen eine Beteiligung meiner Mutter erfolgt ist, so denke ich, Privatsache und nicht nachvollziehbar. Ach ja, meine Mutter möchte nach Möglichkeit in Ihrer Mietwohnung bleiben, würde aber notfalls zu uns ins Haus ziehen.

So, ganz schön viel Text und eine ziemlich fachliche Fragestellung - Eine Fragestellung, die mir sogar ein Notar bisher nicht beantworten konnte. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen und ich danke euch im Voraus dafür!

Liebe Grüße,

Mirko
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  #2  
Alt 02.02.2010, 14:14
Benutzerbild von Turtle1972
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Das ist Einkommen, kein Vermögen, ergo kein Freibetrag. Und darauf verzichten mag sie wohl können, allerdings wird dies zu Problemen mit dem Grundsicherungsbezug führen, da sie sich dadurch hilfebedürftig macht.

Die Hilfe für deine Mutter ist nicht dazu da, dir Grundbesitz zuzuschaufeln, was gemacht werden würde, wenn deine Mutter auf ihr Erbe verzichtet und sich weiter alimentieren ließe, obwohl sie von dem zufließenden Einkommen eine schöne Zeit lang ohne Steuergelder leben könnte.

Turtle
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  #3  
Alt 02.02.2010, 15:22
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Beiträge: 3
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Hallo Turtle,

erteinmal vielen Dank, für deine schnelle Antwort!

Aufgrund meiner Formulierung ist das geplante Vorgehen auf den ersten Blick wohl wirklich moralisch etwas fragwürdig.

Natürlich ist diese Hilfe nicht dazu da, damit ich mich bereichern kann. Des Weiteren würde ich meine Mutter selbstverständlich persönlich unterstützen, wenn ich dazu in der Lage wäre. Mir geht es allerdins finanziell so schlecht, dass ich durch den Bezug von Hartz4 sicherlich besser verdienen würde, als es bei meinem derzeitigen Job der Fall ist!

Das Haus zu übernehmen würde also auch maßgeblich dazu beitragen, meinen eigenständigen Lebensunterhalt zu sichern. Auch handelt es sich in unserem Falle leider nicht um Grundbesitz, da es sich um ein Erbpachtgrundstück handelt. Es geht lediglich um die Nutzung des Erbpachtrechtes. Der Wert von 1/6 dieses Rechtes ist eher fiktiv, da nicht sicher ist, dass 1. ein Dritter dieses kaufen würde und 2. jedes der sechs Kinder zustimmen müsste, und zwar dem exakten Kaufpreis.

Ich selbst würde mir lieber anderswo eine vollwertige Immobilie, in Form einer Wohnung suchen, kann mir diese aber nicht leisten und fühle mich außerderm an den letzten Willen der Großmutter gebunden, der besagte, dass das Haus in der Familie bleiben soll und als solches, jedem einzelnen Familienmitglied bei Bedarf ein Dach über dem Kopf und eine warme Mahlzeit bieten soll.

Darf ich den Teil deiner Antwort "verzichten wird Sie wohl können" auf meine zweite oder meine dritte Frage beziehen?

Ich denke es macht einen Unterschied, ob Sie explizit zu meinen Gunsten verzichtet, oder ob Sie das Erbe völlig ausschlägt.

Ich bin natürlich bereit, sofern es mir möglich ist, eventuelle Probleme die durch einen Verzicht / eine Ausschlagung meiner Mutter entstehen könnten, zu tragen.

Aber welche Probleme könnten konkret auftreten?

Meine Mutter ist jetzt 63. Jahre alt, würde ein entsprechend vorgezogener Renteneintritt die Sachlage verändern?
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  #4  
Alt 02.02.2010, 15:56
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Beiträge: 3.298
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Kannst Du Deine Mutter nicht mit ins Haus nehmen?


Übrigens darf sie positives Erbe nicht ausschlagen, nicht ablenhen, zu Gunsten drauf verzichten, Du kannst es nennen wie Du willst...
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  #5  
Alt 02.02.2010, 16:13
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Beiträge: 3
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Hallo Flöckchen, danke für deine Antwort!

Auf welche Quelle stützt du dich, wenn du sagst dass Sie das Erbe nicht ausschlagen / darauf verzichten darf?

So, ich habe eben nochmal mit meiner Mutter gesprochen, dabei ist herausgekommen, dass Sie zwar Grundsicherung bezieht, aber Grundsicherung nach SGB II, also doch Hartz4, nicht Sozialhilfe... Dementsprechend sollte mein Thema wohl in den Hartz4-Bereich verschoben werden.

Ich bin zum Thema Erben und Hartz4 auf folgendes gestoßen:

Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber

Anscheinend lohnt es sich ab einem einmahligen Einkommen < 5.000 Euro, dieses einfach nicht anzuzeigen?? Laut gegen-hartz.de handelt es sich "nur" um eine Ordnugswidrigkeit, die mit maximal 5.000 Euro Geldbuße geahndet wird. . .

Laut Quelle und laut Turtle drohen Probleme beim ausschlagen des Erbes. Aber wenn das Erbe einmal ausgeschlagen ist, ist keine Einnahme vorhanden. In der Quelle steht, das dann unter Umständen die Leistungen eingestellt werden können - Muss meine Mutter in diesem Fall wirklich staatlich verordnet verhungern?
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  #6  
Alt 02.02.2010, 17:26
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Beiträge: 3.298
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Zitat:
Zitat von mirko Beitrag anzeigen
Hallo Flöckchen, danke für deine Antwort!

Auf welche Quelle stützt du dich, wenn du sagst dass Sie das Erbe nicht ausschlagen / darauf verzichten darf?

So, ich habe eben nochmal mit meiner Mutter gesprochen, dabei ist herausgekommen, dass Sie zwar Grundsicherung bezieht, aber Grundsicherung nach SGB II, also doch Hartz4, nicht Sozialhilfe... Dementsprechend sollte mein Thema wohl in den Hartz4-Bereich verschoben werden.

Ich bin zum Thema Erben und Hartz4 auf folgendes gestoßen:

Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber

Anscheinend lohnt es sich ab einem einmahligen Einkommen < 5.000 Euro, dieses einfach nicht anzuzeigen?? Laut gegen-hartz.de handelt es sich "nur" um eine Ordnugswidrigkeit, die mit maximal 5.000 Euro Geldbuße geahndet wird. . .

Laut Quelle und laut Turtle drohen Probleme beim ausschlagen des Erbes. Aber wenn das Erbe einmal ausgeschlagen ist, ist keine Einnahme vorhanden. In der Quelle steht, das dann unter Umständen die Leistungen eingestellt werden können - Muss meine Mutter in diesem Fall wirklich staatlich verordnet verhungern?
Wow seit wann ist denn Sozialbetrug nur eine Owi?

Meine Meinung beruht auf diesem §

Zitat:
§ 2 Grundsatz des Forderns

(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen


SGB 2 - Einzelnorm

Und wenn es nur Mieteinnahmen wären die Muttern von Dir bekommt so wäre es zumindest eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit.
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  #7  
Alt 02.02.2010, 18:59
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Lies hier, das spiegelt in etwa die Rechtslage wieder:

Erbausschlagung: Darf ein Sozialhilfeempfänger eine Erbschaft ausschlagen?

Sie ist frei im Handeln, ergo kann sie die Erbschaft ausschlagen. Allerdings wird sie dann ganz massive Probleme mit dem Amt bekommen.

Deine Begründung, wieso der Verzicht der Mutti für dich besser wäre: interessiert mich nicht und das Amt auch nicht. Hier geht es um Sozialleistungen für deine Mutter, die ich mit bezahle, die mein Mann mit bezahlt, die meine Nachbarn, Bekannte und Verwandte sowie durchaus einige User dieses Forums bezahlen. Und die nicht gerechtfertigt sind, wenn deine Mutter leichtfertig ihr Erbe ausschlägt und sich weiterhin hilfebedürftig dadurch macht. Wir Steuerzahler sind weder in der Pflicht, deinen Lebensunterhalt als auch den deiner Mutter zu sichern, wenn ihr selbst dazu in der Lage seid!

Turtle
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  #8  
Alt 03.02.2010, 13:22
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von mirko Beitrag anzeigen
Der Wunsch meiner Oma war es nun, dass ich ihr Haus übernehmen und damit in der Familie halten soll.

Ich möchte diesem Wunsch ebenso folgen, wie die sechs Kinder meiner Oma. Um mir den Kauf möglich zu machen, wollen alle Kinder auf Teile Ihres Erbes, verzichten.

Meine Mutter und eine meiner Tanten wollen sogar gänzlich auf Ihren Erbteil verzichten - zu meinen Gunsten.
Und warum zahlst du die Erben nicht einfach aus? Oder aber alle bis auf deine Mutter verzichten auf das Erbe (Achtung, auch die Kinder der Kinder müssen verzichten) und du kaufst ihr das Haus ab?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #9  
Alt 03.02.2010, 15:05
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Und warum zahlst du die Erben nicht einfach aus? Oder aber alle bis auf deine Mutter verzichten auf das Erbe (Achtung, auch die Kinder der Kinder müssen verzichten) und du kaufst ihr das Haus ab?

das wäre doch wirklich das Beste.
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ausschlagen, erbe, erbteil, freibetrag, sozialhilfe

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