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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 23.05.2011, 12:15
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Standard Mutter bezieht 360,-EUR Rente- wieviel Grundsicherung steht ihr zu ?

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt :

Meine Schwiegermutter bezieht von ihrem verstorbenen Ehemann 360,-EUR Rente und bekommt monatlich 266, EUR Wohngeld. Das Problem ist, dass ihre Wohnung viel größer ist, als zulässig. Ihre Miete beträgt 428,- EUR warm und man hat ihr jetzt angedroht, dass wenn sie nicht umzieht ihr ab Oktober nichts mehr gezahlt wird. Sie wäre ja gewillt umzuziehen, aber sie wohnt bei uns gegenüber und ist auf unsere Nähe/Hilfe angewiesen, sie könnte also nur umziehen, wenn sie eine Wohnung in unserer Nähe fände...aber es scheint absolut unmöglich zu sein, eine Wohnung zu finden, die höchstens 45m2 und höchstens 266,-EUR Kaltmiete kostet.
Was können wir tun ? Welche Rechte/Möglichkeiten hat sie ?

Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe !
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  #2  
Alt 23.05.2011, 12:39
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Hat sie denn eine Pflegestufe?
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  #3  
Alt 23.05.2011, 12:45
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Bin mir nicht sicher was Pflegestufe heißt ...nun, sie ist zumindest körperlich nicht auf unsere Hilfe angewiesen, aber mental gesehen, müssen wir alles für sie erledigen ( Bank, Rechnungen, Ämter...etc. ) Sie kann auch sehr schlecht Deutsch....
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  #4  
Alt 23.05.2011, 14:07
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edy edy ist offline
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Hallo violet,

Zitat:
müssen wir alles für sie erledigen ( Bank, Rechnungen, Ämter...etc. )
Das ist aber nicht dein Ernst ?

Wie oft muss sie zur Bank?
Auf Ämter?

Besucht ihr sie schon mal? ( dann könnte das mit den Rechnungen erledigt werden).

Warum besucht sie keinen Deutschkurs?
lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #5  
Alt 23.05.2011, 15:43
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Ich habe selbst mehrere solcher Kundinnen. Türkinnen im Grundsicherungsalter: Keine Deutschkenntnisse trotz 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland, Analphabetinnen. Ehemann zwischenzeitlich verstorben.
Mit über 65 Jahren noch lesen, schreiben und die deutsche Sprache lernen, wenn man 65 Jahre nur türkisch gesprochen hat, und in dieser Zeit ca. 50 Jahre ausschließlich Hausarbeiten (Putzen, Kochen, Kindererziehung) gemacht hat. Wer will die Damen denn dazu motivieren, sich im fortgeschrittenen Alter noch Fremdsprachenkenntnisse zuzulegen ? Und wie will man sie motivieren ?
Und nicht zuletzt die Frage: warum sollte man sie dazu motivieren, wenn sie finanziell ohnehin nur auf dem Abstellgleis Grundsicherung geparkt sind ? Solange ein Dolmetscher greifbar ist (und wenn's die eigenen Verwandten sind), funktioniert doch alles. Von dem Abstellgleis geht es doch, wenn wir ehrlich sind, ohnehin nur in zwei Richtungen herunter: Rückkehr ins Heimatland oder Sterbefall. Klingt hart, aber ist doch so...
Die Kunden im Grusi-Alter stören mich deshalb nicht wesentlich, wenn es um die mangelhaften Lese- und Sprachkünste geht.
Vielmehr stören mich diejenigen mit Migrationshintergrund, die hier geboren und aufgewachsen sind, aber trotz Schulbesuch keinen einzigen Satz in einem halbwegs verständlichen Deutsch von sich geben können. Allerdings schaffen es diese Leute, auf ihren Rechten zu bestehen, weil sie mit einem deutschen Personalausweis winken... (aber das ist ein anderes Thema, also off topic).

Um auf die Fragestellung der TE zurückzukommen: Da violet ja erwähnt, dass eine Kostensenkungsaufforderung gekommen ist, ist davon auszugehen, dass die alte Dame nicht Wohngeld, sondern Grundsicherung bekommt.
Allerdings ist es falsch, "dass sie ab Oktober nichts mehr bekommt".
Im Regelfall wird eine zu hohe Miete für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten übernommen. In dieser Zeit sollte es möglich sein, sich nachweislich um einen angemessenen Wohnraum zu bemühen. Sollte trotz nachweislicher Bewerbungen um billigere Wohnungen auch innerhalb der sechs Monate kein angemessener Wohnraum zu finden sein (man kann ja einen Vermieter nicht zwingen, an violets Schwiegermutter eine Wohnung zu vermieten), kann die zu hohe Miete auch noch längere Zeit anerkannt werden. Gleiches gilt auch, wenn ein Umzug z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, beispielsweise bei Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflegepersonen in der Nachbarschaft wohnen, und dort per Nachbarschaftshilfe vielleicht auch den Haushalt schmeißen.

Eine günstigere Wohnung ist allerdings in den meisten Städten immer zu finden. Allerdings muss der HE das auch wollen.
Kann - oder will - Schwiegermutter diesen Nachweis nicht führen, wird das Sozialamt ab Oktober nur noch die angemessene Miete (266 € + Heiz- und Betriebskosten) anerkennen (ggfs. 266 € Kaltmiete incl. Betriebskosten, zzgl. Heizkosten, je nach dem, wie das an dem Wohnort geregelt ist). Den nicht gedeckten Betrag muss sie dann aus ihrem Regelbedarf oder evtl. Mehrbedarfen zahlen. Das kann dann finanziell schon mal eng werden.
Bei einer bisherigen Warmmiete von 428 €, und einer angemessenen Warmmiete von geschätzt 350 € würden ihr dann schon mal 78 € fehlen, die sie aus dem Regelsatz zahlen müsste. Das wird schwierig, zumindest auf Dauer.
Hätte Schwiegermutter beim Grundsicherungsantrag zu verstehen gegeben:
"Ich ziehe hier prinzipiell nicht aus", hätte das Sozialamt sogar schon von Anfang an nur die angemessene Miete berücksichtigen dürfen. Eine bis zu sechsmonatige Schonfrist wäre dann ja nicht erforderlich, wenn der HE ohnehin keinen Willen zeigt, sich eine angemessene Unterkunft zu besorgen.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #6  
Alt 24.05.2011, 11:09
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo violet,



Das ist aber nicht dein Ernst ?

Wie oft muss sie zur Bank?
Auf Ämter?

Besucht ihr sie schon mal? ( dann könnte das mit den Rechnungen erledigt werden).

Warum besucht sie keinen Deutschkurs?
lg
edy
Hallo Edy,

du hast Glück : ich bin heute in Stimmung unqualifizierte Fragen zu beantworten, die absolut nichts zur Klärung des Sachverhaltes beitragen !

1. Ja, das ist mein Ernst...warum sollte ich mir gerade dieses Forum aussuchen um Witze zu machen ?

2. Sie muss genauso oft zur Bank, zum Arzt, zum Amt, zum Einkaufen, zur Physiotherapie...etc...wie die meisten anderen Senioren auch. Wir erledigen alles für sie oder begleiten sie.

3. Wir wohnen gegenüber ( meine Schwägerin und ihr Mann auch ) und überlassen sie fast nur zum Schlafen sich selbst, ansonsten ist sie bei uns, bei ihrer Tochter oder einer von uns bei ihr.

4. Sie ist 75 und hat selbst mit dem Lesen und Schreiben ihrer Muttersprache Schwierigkeiten.

Wenn du noch mehr Fragen hast, zb. darüber was meine Schwiegermutter am Liebsten isst, oder wie oft wir ihre Fenster putzen...dann wende dich vertrauensvoll an mich.

Viele Grüße,

Violet
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  #7  
Alt 24.05.2011, 11:21
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Zitat:
Zitat von violet Beitrag anzeigen
Bin mir nicht sicher was Pflegestufe heißt ...nun, sie ist zumindest körperlich nicht auf unsere Hilfe angewiesen, aber mental gesehen, müssen wir alles für sie erledigen ( Bank, Rechnungen, Ämter...etc. ) Sie kann auch sehr schlecht Deutsch....
OK, eine Pflegestufe gibt es nicht und sie ist 'körperlich' nicht auf Hilfe angewiesen.

Das 'geistige', womit du offentlichtlich den bürokratischen Teil der Erledigungen meinst, läßt sich sicher auch bewerkstelligen, wenn sie nicht in einer sozialrechtlich unangemessenen Wohnung lebt.

Ich kümmere mich auch etwas um meine betagte Mutter und muß sagen daß sich die Aufwendungen für

Zitat:
Bank, Rechnungen, Ämter...etc.
die ich für sie erledige, im Rahmen halten.

Organisiere ich übrigens so aus einer anderen Stadt.
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  #8  
Alt 24.05.2011, 11:32
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Zitat:
Zitat von ubu Beitrag anzeigen
Um auf die Fragestellung der TE zurückzukommen: Da violet ja erwähnt, dass eine Kostensenkungsaufforderung gekommen ist, ist davon auszugehen, dass die alte Dame nicht Wohngeld, sondern Grundsicherung bekommt.
Allerdings ist es falsch, "dass sie ab Oktober nichts mehr bekommt".
Im Regelfall wird eine zu hohe Miete für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten übernommen. In dieser Zeit sollte es möglich sein, sich nachweislich um einen angemessenen Wohnraum zu bemühen. Sollte trotz nachweislicher Bewerbungen um billigere Wohnungen auch innerhalb der sechs Monate kein angemessener Wohnraum zu finden sein (man kann ja einen Vermieter nicht zwingen, an violets Schwiegermutter eine Wohnung zu vermieten), kann die zu hohe Miete auch noch längere Zeit anerkannt werden. Gleiches gilt auch, wenn ein Umzug z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, beispielsweise bei Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflegepersonen in der Nachbarschaft wohnen, und dort per Nachbarschaftshilfe vielleicht auch den Haushalt schmeißen.

Eine günstigere Wohnung ist allerdings in den meisten Städten immer zu finden. Allerdings muss der HE das auch wollen.
Kann - oder will - Schwiegermutter diesen Nachweis nicht führen, wird das Sozialamt ab Oktober nur noch die angemessene Miete (266 € + Heiz- und Betriebskosten) anerkennen (ggfs. 266 € Kaltmiete incl. Betriebskosten, zzgl. Heizkosten, je nach dem, wie das an dem Wohnort geregelt ist). Den nicht gedeckten Betrag muss sie dann aus ihrem Regelbedarf oder evtl. Mehrbedarfen zahlen. Das kann dann finanziell schon mal eng werden.
Bei einer bisherigen Warmmiete von 428 €, und einer angemessenen Warmmiete von geschätzt 350 € würden ihr dann schon mal 78 € fehlen, die sie aus dem Regelsatz zahlen müsste. Das wird schwierig, zumindest auf Dauer.
Hätte Schwiegermutter beim Grundsicherungsantrag zu verstehen gegeben:
"Ich ziehe hier prinzipiell nicht aus", hätte das Sozialamt sogar schon von Anfang an nur die angemessene Miete berücksichtigen dürfen. Eine bis zu sechsmonatige Schonfrist wäre dann ja nicht erforderlich, wenn der HE ohnehin keinen Willen zeigt, sich eine angemessene Unterkunft zu besorgen.
Hallo ubu,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Hier noch ein paar Erläuterungen :

Es ist nicht so, dass sie unbedingt diese große Wohnung behalten möchte, aber leider scheint es nicht möglich zu sein, eine kleinere Wohnung in unmittelbarer Nähe zu finden ( noch nicht mal im 5km Radius ) 45m2 für 266,- EUR scheint in unserer Umgebung utopisch ( Habe mal auf der Internetseite des Bauvereins und auf anderen gängigen Seiten gestöbert )
Sie bekommt diese 266,- EUR schon etwas länger und wir übernehmen fast all ihre anderen anfallenden Kosten, damit sie nicht ins Minus gerät.

Was mich wundert, ist :
In dem Schreiben steht :
"Unter Berücksichtigung ihrer derzeitigen persönlichen Verhältnisse ergibt sich für sie folgende angemessene Miethöchstgrenze : 266,89 €.
Sie machen jedoch Unterkunftskosten in Höhe von 266,89 € geltend. Ich empfehle ihnen daher, sich unverzüglich intensiv und ernsthaft um preisgünstigeren Wohnraum zu bemühen "

Ich verstehe nicht, warum die nicht einfach die Mindesthöchstgrenze weiter zahlen...wir wollen doch nichts anderes von ihnen ???
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  #9  
Alt 24.05.2011, 11:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn sie nicht auszieht, wird man auch nur die angemessene Miete berücksichtigen und sie muss sehen, woher sie die Differenz für den Rest nimmt.

Wenn das jedoch 200 oder 300 Euro Differenz pro Monat sind, wird das Amt irgendwann fragen, wie sie die bei 364 Euro Regelsatz aufbringt ohne zu verhungern. U. U. wird man dann die Hilfe wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit ganz einstellen.

Turtle
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  #10  
Alt 24.05.2011, 11:43
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
OK, eine Pflegestufe gibt es nicht und sie ist 'körperlich' nicht auf Hilfe angewiesen.

Das 'geistige', womit du offentlichtlich den bürokratischen Teil der Erledigungen meinst, läßt sich sicher auch bewerkstelligen, wenn sie nicht in einer sozialrechtlich unangemessenen Wohnung lebt.

Ich kümmere mich auch etwas um meine betagte Mutter und muß sagen daß sich die Aufwendungen für



die ich für sie erledige, im Rahmen halten.

Organisiere ich übrigens so aus einer anderen Stadt.
Das freut mich, dass du das aus einer anderen Stadt alles organisiert bekommst. Es geht bei uns aber nicht nur um bürokratische und organisatorische Dinge, sondern vor allem darum, dass wir sie nicht alleine lassen möchten und sie bei uns ein und ausgehen kann, wann immer ihr danach ist... und das ist nunmal nur möglich, wenn sie in unmittelbarer Nähe wohnt. Ausserdem kann man ja davon ausgehen, dass sie mit der Zeit eher mehr als weniger Hilfe von uns benötigen wird.
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