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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Liebe Forenleser, ich bin ziemlich emotional aufgefühlt und bekomme so langsam aber sicher Angst. Meine chronisch kranke Mutter, 72 Jahre, Herzkrank, Epileptikerin, wurde von heute auf morgen vom Amt für Grundsicherung aus der Krankenversicherung geworfen! Seitdem führe ich ein Telefonat nach dem anderen und niemand weiß Bescheid oder will Bescheid wissen. Kurz zur Vorgeschichte: meine Mutter war bis ca. 2002 Sozialhilfeempfängerin. Ab da hatte sie dann Anspruch auf ihre Rente, die ein paar Euro über den Satz ausfiel, so dass die Sozialhilfe komplett gestrichen wurde. Darüber war meine Mutter nicht unglücklich, froh darüber nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Doch weil meine Mutter seit Jahrzehnten nicht mehr "normal" krankenversichert war, wollte sie keine gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen. Deshalb hat das Amt für Grundsicherung damals die Versicherung für sie weiterhin übernommen. Ab 01.01.2004 war es dann für meine Mutter möglich unter § 264 in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten. Diese Anmeldung nahm das Sozialamt jetzt "Amt für Grundsicherung" vor. Seitdem lief dies ohne Probleme. Meine Mutter erhielt eine Krankenkassenkarte und man hörte nichts mehr. Nun erhält meine Mutter plötzlich ein Schreiben vom Amt für Grundsicherung - dass Sie umgehend die Krankenkassenkarte an das Amt zurückzusenden hätte, da angeblich "keine Vorraussetzungen zur Übernahme der Krankenbehandlung" nicht mehr vorlege. Wir sind aus allen Wolken gefallen, denn an der Lebenssituation meiner Mutter hat sich rein gar nichts geändert! Seitdem telefoniere ich mir "die Finger wund". Beim ersten Anruf beim Amt für Grundsicherung wurde sogar behauptet, meine Mutter sei "versehentlich" vergessen bzw. übersehen worden. Man hätte sie damals schon rausnehmen müssen. Erst als ich auf das Prozedere von damals hinwies, wurde ihr der Hintergrund klar. Doch das half nichts. Die Sachbearbeiterin erklärte mir, dass es seit 2007 eine Verpflichtung der Krankenkassen gebe auch solche Fälle wie meine Mutter aufzunehmen. Doch darüber hat nie jemand meine Mutter informiert und es lief ja alles normal weiter! Sie meinte, meine Mutter müsste jetzt bei der Krankenkasse, wo sie momentan noch ist bzw. auch nicht mehr ist, einen Antrag auf Bürgerversicherung nach § 5 SGB5 stellen. Dies teilte ich der Krankenkassen mit, die damit gar nichts anzufangen weiß, da sie selbst vom Amt für Grundsicherung noch nichts gehört haben. Die Krankenkassen meinte auch, dass meine Mutter wohl kein Anrecht hat, dort aufgenommen zu werden, da sie vom Amt für Grundsicherung über § 264 versichert gewesen sei. Am Bürgertelefon der gesetzlichen Krankenversicherung teilte man mir mit, dass es evtl. möglich sei, diese "Fehlanmeldung" von damals rückgängig zu machen. Nur dann könne es sein, dass meine Mutter die Beiträge für die Versicherung der letzten 6 Jahre zurückzahlen muss. Meine Mutter ist völlig mittellos! Fakt ist, dass meine Mutter nun unter Strafandrohung verboten wurde ihre Krankenversicherungskarte weiterhin zu benutzen. Sie muss diese bis Ende der Woche an das Amt zurückgeschickt haben, sonst kommt jemand vorbei und holt sie. Meine Mutter braucht bald wieder dringend Medikamente, jedes Auslassen kann schwerwiegende Folgen haben und unter Umständen lebensbedrohlich werden. Das habe ich auch sowohl dem Amt für Grundsicherung als auch der Krankenkasse gesagt. Alle sind zwar sehr freundlich, aber es geht nicht weiter. Meine Mutter ist damals einfach vom Amt für Grundsicherung unter § 264 angemeldet worden. Woher soll sie wissen, dass das evtl. ein Problem bringen könnte. In dem Schreiben vom Amt für Grundsicherung zum 01.01.2004 wird auch nur darauf hingewiesen, dass Sie bald die Versicherungskarte zugeschickt bekäme, etc. In dem Schreiben steht als Betreff "Übernahme Ihrer Krankenversicherung durch eine Krankenkasse ab 01.01.2004" und auch nur, dass das Amt für Grundsicherung die personenbezogenen Daten an die Krankenkasse übermittelt hätte. Natürlich steht dort auch drin, dass die Karte "nach Beendigung des Sozialhilfebezuges" wieder beim Amt abzugeben ist. Aber sie hat ja da bereits keine Hilfe mehr bezogen! Das war ja auch mit denen geregelt worden. Sie hat sogar mal nachträglich nochmals einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, weil ihre Rente gering ausfällt. Dieser wurde abgelehnt, weil sie ein paar Euro über den Satz lag. Allerdings mit dem schriftlichen Hinweis, dass davon der "Anspruch auf Krankenhilfe" nicht betroffen sei. Wir verstehen die Welt nicht mehr. Die Dame von der Krankenkassen will morgen zwar noch einmal mit dem Amt telefonieren, weil sie selbst überfragt ist, aber ich sehe da ehrlich gesagt schwarz. Die Dame meinte auch, dass meine Mutter mindestens einen Monat nicht versichert gewesen sein darf, um einen Antrag auf Bürgerversicherung zu stellen. Anderherum sagt sie, dass meine Mutter gar keinen Anspruch darauf hat, weil sie eben nach § 264 versichert war. ??? Was können wir tun? An wen kann ich mich wenden? Meine Mutter muss so schnell wie möglich wieder versichert sein! Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß über so etwas Bescheid? Soll ich einen Widerspruch auf das Schreiben mit der Aufforderung zur Rückgabe der Karte senden? Ob das was nutzt? Ich bin für jede Hilfe und Tipp dankbar! Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße Rissa |
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#2
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| Na ja, suboptimal...Da die Sache wegen der laufenden Behandlungsbedürftigkeit keinen Aufschub duldet, dürfte hier wohl nur ein sofortiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Krankenkasse beim zuständigen Sozialgericht die erforderliche kurzfristige Klarheit bringen, dass diese Leistungen für ihr Mitglied aufgrund der bereits ab 01.04.2007 eingetretenen Versicherungspflicht nach dem SGB V zu erbringen hat. Die irrtümlich erfolgte Betreuung (nicht: Versicherung) über § 264 SGB V ändert daran nichts. Den Antrag kann die Mama selbst bzw. über Bevollmächtigte(n) - ggf. auch Rechtsanwalt - formlos auf den Weg bringen oder bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts zur Niederschrift erklären. |
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#3
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| Hallo Dr. Kloebner (hallo liebe weitere Leser), vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Das Problem ist allerdings, dass meine Mutter keine Rechtsschutzversicherung besitzt und ich ihr keine Anwalt bezahlen kann. In Sachen Prozesskostenbeihilfe müsste ich mich noch schlau machen. Ich überlege derzeit einen Widerspruch beim Amt für Grundsicherung gegen die Rückgabe der Krankenkassenkarte einzulegen, da das Amt mir gegenüber telefonisch zugegeben hat, dass sie es selbst versäumt haben meine Mutter Anfang 2007 zu informieren und auch die Leistungen wurden ja nicht eingestellt. Mittlerweile habe ich mit Hilfe des Amtes für Grundsicherung den Antrag für die Bürgerversicherung im Internet gefunden. Die Dame riet mir außerdem gleichzeitig einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Was mich jedoch sehr verwirrt hat war die Aussage, dass meine Mutter dann aber mit einer horrenden Rechnung der Krankenkassen rechnen müsse, da der § 264 ja dann sozusagen rückgängig zum 01.01.2007 gemacht und diese dann bis dahin alle Beiträge von meiner Mutter zurückfordern würden! Meine Mutter solle dann die Zahlung verweigern, da sie ja kein Geld habe, aber das Sozialamt würde auch nicht zahlen (obwohl die ja den Fehler gemacht haben!). Die Krankenkasse würde dann halt auf den Kosten sitzen bleiben! Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Krankenkasse dann das so einfach auf sich beruhe lässt. Die wollen ja dann das Geld sehen. Das Sozialamt wäre fein raus, aber mein Mutter hätte auf einmal einen Schuldenberg. Das kann doch nicht sein! Momentan habe ich eher das Gefühl gegen das Amt klagen zu müssen, um einen Bestätigung über deren Fehler zu erhalten. Momentan wurde mir das ja nur mündlich ohne Zeugen bestätigt. Ich habe das Gefühl mich im Kreis zu drehen. Egal wo ich anrufe, erhalte ich eine anders lautende Antwort. Gibt es evtl. eine Stelle die unabhängig in Sachen Krankenkassen beraten? Gerade ist mir auch in den Kopf gekommen, dass meine Mutter ja auch bei einer anderen Krankenkasse einen Antrag auf Bürgerversicherung stellen könnte. Weiß jemand hier, ob das überhaupt möglich ist? Bin nach wie vor für jeden Hilfe dankbar! Beste Grüße Rissa |
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#4
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| Eine Rechtschutzversicherung ist nicht notwendig. Wenn's hart auf hart kommt, wird wohl Prozesskostenbeihilfe gewährt werden (Bauchgefühl). Das nächste schlimme Bauchgefühl, dass mich beschleicht ist eigentlich die Tatsache, dass man gegen das GruSi-Amt den Antrag auf einstweilige AO stellen müsste (Dr. Kloeber berichtigen Sie mich), weil ja eigentlich der "Versicherungsschutz" über den § 264 SGB V (ehemals Krankenhilfe) abgedeckt ist. Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kann nur dann erfolgen, wenn der KV-Schutz nicht anderweitig sichergestellt ist. Aber: Wieso wurde mit der Einstellung von Sozialhilfe nicht auch die Krankenhilfe beendet??? Am besten mal direkt an's zuständige Sozialgericht wenden. Die können auch den Antrag auf einstweilige AO aufnehmen. Da braucht man erstmal keinen Anwalt.
__________________ "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller) |
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#5
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| Hallo Hexepebbles (hallo lieber Leser), auch Dir vielen Dank für Deine rasche Antwort. Wie bereits erwähnt, bekam meine Mutter lediglich vom Amt für Grundsicherung die Krankenkasse gewährt. Das war ja damals so, weil keine gesetzliche Kasse sie aufnehmen wollte, trotz Rente - da sie zu wenige Monate hier in Deutschland krankenversichert war. Sie hatte zwar so keinen Anspruch auf Hilfe im Sinne vom Geldleistungen, aber weil sie sonst gar nicht krankenversichert gewesen wäre, übernahm es weiterhin das Sozialamt bzw. Amt für Grundsicherung. Die haben dann zum 01.04.2007 vergessen meine Mutter über die neue Gesetzeslage zu informieren und alles ist normal weitergelaufen. Jetzt aber wird auch noch behauptet, dass meine Mutter eigentlich seit 2006 gar nicht mehr beim Amt für Grundsicherung gelistet gewesen sei und dass nur die Akte im Schrank vergessen wurde (Aussage gegenüber der Krankenkasse). Komisch ist dann allerdings, wieso die Krankenkasse jedes Jahr eine Weiterführung der Beihilfe bestätigt bekommen hat. ??? In einem Rechtsportal habe ich nun gelesen, dass wohl eine Nachzahlung an die Krankenkasse verhindert wird, wenn der Versicherungsschutz jetzt erst wegfällt. Aber das müsste das Amt für Grundsicherung natürlich bestätigen. Aber so wie es aussieht wollen die § 264 rückwirkend zum 01.04.2007 aufheben, um wahrscheinlich ihren Fehler auszubügeln. Meine Mutter ist dabei die Dumme. Habe eben einen Widerspruch formuliert mit der Aufforderung, dass das Amt für Grundsicherung meiner Mutter eine schriftliche Bestätigung zusendet, dass der Versicherungsschutz erst seit dem 01.09.2010 weggefallen ist. Ist allerdings die Frage, ob die das dann machen... Gruß Rissa |
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#6
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| Ich bleibe bei meinem Rat, wenn es jetzt erst mal wie beschrieben vordringlich darum gehen sollte, dass die laufende Krankenbehandlung gesichert werden soll bzw. muss - da hilft ein Widerspruch beim Sozialamt doch nicht wirklich weiter. Selbst wenn das Sozialgericht der Meinung sein sollte, dass die Voraussetzungen für die gesetzliche Mitgliedschaft nicht vorliegen und weiterhin eine Betreuung auf der Grundlage von § 264 SGB V erfolgen müsste, hätte die Krankenkasse doch auch diese Auftrags-Leistungen gegenüber dem Betreuten zu erbringen und wäre auch insoweit der richtige Adressat für eine gerichtliche Eilentscheidung... Die weiteren Probleme mit den ab April 2007 aufgelaufenen Beiträgen können doch erst behandelt werden, wenn die Krankenkasse das Bestehen der gesetzlichen Mitgliedschaft anerkannt hat. Genau das wird aber im Moment ja noch vehement bestritten. Sollte die Krankenkasse die Mitgliedschaft allerdings anerkennen, gibt es hier noch eine Baustelle... Mit Bauchgefühlen kommt man in dieser Angelegenheit im Übrigen wohl kaum ans Ziel. Deshalb ist hier wohl dringend ein fachlicher Beistand durch einen (hoffentlich versierten) Rechtsanwalt angezeigt. Dafür gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe. |
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#7
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| Guten Tag Herr Kloebner, nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich gestern über die Internetseite des Sozialgerichtes erkundigt. Dort steht: "...Wenn die Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeräumt werden können, erlässt die Behörde einen Widerspruchsbescheid. Darin begründet sie ihre Entscheidung noch einmal. Erst gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie beim Sozialgericht klagen..." Dies geschieht jedoch erst nachdem man einen Widerspruch eingereicht hat. Leider habe ich bisher nichts schriftliches von der Krankenkasse in der die Aufnahme meiner Mutter in einer Bürgerversicherung verweigert wird, zumal meine Mutter offiziell dort noch versichert ist. Das Sozialamt hat bisher versäumt meine Mutter dort abzumelden, dies soll jedoch angeblich in den nächsten Tagen geschehen. Eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse teilte mir am Telefon auch nur vage mit, dass Sie "denkt" meine Mutter hätte keinen Anspruch auf eine Bürgerversicherung und dass sie das mit dem Sozialamt klären wolle, da sie meint, dass Sozialamt könne meine Mutter gar nicht so einfach abmelden. Mittlerweile hat sie mit dem Amt telefoniert. Wie Sie mir erklärte, hat sie dabei auch eine Begründung über den Wegfall der Voraussetzungen zur Übernahme der Krankenbehandlung angefordert, da diese bisher weder der Krankenkasse noch meiner Mutter vorliegt. Ich denke darüber nach einen Widerspruch an das Amt zu senden, weil meine Mutter eigentlich bis zum 17.09. ihre Krankenkassenkarte zurücksenden muss und dass meiner Meinung nach, wie eine Art Eingeständnis aufgefasst werden könnte. Zudem möchte ich es meiner Mutter ersparen, dass auf einmal ein Beamter vor Ihrer Tür steht und die Karte einfordert. Außerdem schreibt das Amt in seinem Brief: "...Ich weise erneut darauf hin, dass Sie Behandlungskosten erstatten müssen, wenn Sie die Krankenversichertenkarte weiterhin zu Unrecht benutzen.." Das ist nicht richtig, denn meine Mutter ist nie vor diesem Schreiben auf den Wegfall der Versicherung hingewiesen worden und sie hat auch die Krankenversichertenkarte nie zu Unrecht benutzt, weil die Versicherung von Seiten des Sozialamtes immer weiter geführt und der Krankenkasse gegenüber bestätigt wurde. Sie haben natürlich recht, ein Anwalt scheint immer erforderlicher. Vielleicht lasse ich mich auch etwas zu sehr von dieser Frist "...zum 17.09..." einschüchtern. Laut Homepage des Sozialgerichtes kann man innerhalb eines Monats einen Widerspruch nach der Zustellung eines Bescheides einzureichen. Ich habe nur das Gefühl, das niemand wirklich über diese Gesetze informiert ist. Das Amt für Grundsicherung z. B. hat gegenüber der Krankenkasse geäußert, dass sie sich da selbst erst einmal "schlau" machen müssten. Gleichzeitig werde ich mich erkundigen, wie meine Mutter Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann. Haben Sie evtl. noch einen Tipp für mich, wie ich einen guten Anwalt finde? Ich hatte noch nie mit Anwälten zu tun. Nochmals vielen Dank. Beste Grüße Rissa |
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#8
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| Was DrKloebner schreibt, ist vollkommen richtig. Die Sache duldet keinen Aufschub. Deswegen ist es geboten, einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das beurteilt sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Es geht um die Abwendung wesentlicher Nachteile, die vorliegend dadurch zu befürchten sind, dass die Gesundheitsfürsorge nicht mehr gewährleistet ist. Aus diesem Grund regelt das SGG in § 86 b Abs. 2: SGG - Einzelnorm |
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#9
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| so isses... Und, Rissa, was die Anwaltssuche angeht, kann ich da zwar nichts raten, vielleicht ist eine Liste mit Fachanwälten bei der zuständigen Anwaltskammer zu bekommen, die Info`s gibt`s aber sicher auch im I-Net. Ansonsten ist das natürlich eine persönliche Wahl eines Dienstleisters, bei der man wie beim Klempner seine persönlichen Erfahrungen macht. Da muss man dann durch... |
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#10
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| Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten! Das hat mir bisher wirklich und auch als einstiges weitergeholfen. Habe gestern Abend mit meiner Mutter gesprochen und bereits das Formular zur Beantragung zur Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe ausgedruckt. Auf der Internetseite des Jutizminsterium findet man dazu übrigens auch eine sehr ausführliche und gut beschriebene Broschüre zur Beantragung dieser Hilfe. Wir werden Freitag-Morgen direkt zum Sozialgericht gehen und einen entsprechenden Antrag stellen, damit meine Mutter einen Anwalt erhält. Ich hoffe, dass wir einen guten finden, der meiner Mutter da schnell aus der Misere helfen kann. Ich halte Sie weiterhin auf dem Laufenden und hoffe, dass mein nächster Eintrag positiver sein wird. Herzlichen Dank noch einmal! Beste Grüße Rissa |
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| grundsicherung, hilfe, krankenversicherung, rausschmiss, sozialamt |
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