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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo an alle, wir haben folgendes Problem: mein Vater ist schwer krank und pflegebedürftig, sobald ein Platz im Pflegeheim frei ist, muss er dort hin. Beide Eltern bekommen Grundsicherung. Sie haben eine 2,5 Zimmerwohnung. 65qm. Meine Mutter würde eingehen, wenn sie jetzt mit 74 Jahren in eine kleinere Wohnung umziehen müsste. Ausserdem ist sie auch sehr krank, sie kann nur noch mit dem Gehwagen ganz krumm gehen (starker Rückenverschleiß), hier ist auch operativ nichts mehr möglich. Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir jemand sagen was wir machen können, ist es möglich, dass sie in der Wohnung bleibt? Auf Antwort freue ich mich sehr. Schöne Grüße Johanna59 |
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#2
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| Es kommt nicht auf die Größe an, sondern auf die Kosten. Insofern diese angemessen sind, passiert nix. Sollte die Wohnung dann jedoch für sie alleine zu teuer sein, dann kann sie zwar da wohnen bleiben, muss allerdings nach einer Frist die Differenz selber zahlen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Gibt es denn keine Möglichkeit, dass sie beide zusammen in eine Einrichtung gehen? Turtle |
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#4
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| Vielen Dank für Eure Nachrichten. Die Miete beträgt 340 €, die Nebenkosten 180 €, wäre das vielleicht in Ordnung? Eine gemeinsame Unterbringung im Heim ist nicht möglich, sie möchte einfach in ihrer Wohnung bleiben so lang sie noch krabbeln kann. |
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#5
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| Ob das in Ordnung ist, hängt von den örtlichen Richtlinien ab. Die sind ja nunmal in München anders als in Buxtehude... Turtle |
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#6
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| Ja das stimmt natürlich. Ich werde morgen mal telefonisch versuchen etwas beim Amt zu erfragen. Dankeschön erstmal! |
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#7
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| Nun ich sehe einige gute Gründe weshalb ein umzug nicht gefordert werden kann. Wenn ein Umzug nämlich eine besonder Härte für deine Mutter darstellt ist weiterhin die bisherigen Leistungen für die Wohnung zu übernehmen. Erstens das Alter deiner Mutter. Zweitens der Gesundheitszustand. Drittens wenn deine Mutter schon lange in der Wohnung wohnt und viertens wenn sie ihre sozialen Kontakte in der Nachbarschaft hat. Gruss zossi |
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#8
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| Moin Zossi, danke für Deine Antwort. Genauso sehe ich das eigentlich auch, meine Eltern wohnen ca. 27 Jahre in der Wohnung, aber was die Ämter so entscheiden weiss man ja nie. Gruß Johanna |
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#9
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| Bevor ein Umzug in Rede steht, muss aufgrund der erforderlichen Heimaufnahme auf der Grundlage von § 92a SGB XII der Einkommenseinsatz für den Lebensunterhalt und sodann der Einkommenseinsatz für die Hilfe zur Pflege nach den §§ 85 ff. SGB XII berechnet werden. Die Frage ist nämlich, welchen Kostenbeitrag der Sozialhilfeträger für den anstehenden Heimaufenthalt verlangt. Mit anderen Worten: Deiner Mutter stehen im Falle des Heimaufenthalts Deines Vaters zunächst alle Einkünfte (Renten) zur Verfügung. Davon ist ein Kostenbeitrag für den Heimaufenthalt zu fordern. Wie hoch der ausfallen wird, sollte man sich vorrechnen lassen. Dann steht auch fest, ob aufgrund des dann übrig bleibenden Einkommens noch Hilfebedürftigkeit im Falle Deiner Mutter nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung) besteht. Besteht diese nicht mehr, erübrigt sich die Frage ggf. schon, es sei denn, der Sozialhilfeträger erkennt bei der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nur angemessene Kosten an, was vorliegend kaum angezeigt sein dürfte. |
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#10
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| da die Eltern bisher schon Grundsicherungsleistungen erhalten wird ihre Mutter ja wohl kaum eine so hohe Rente haben, das sich in Zukunft Grundsicherungsleistungen erübrigen. Deshalb: sollte eine Aufforderung zu Senkung der Unterkunftskosten erhalten werden, hat deine Mutter erst mal 6 Monate Zeit um zu reagieren. Dagegen Widerspruch einlegen. Sich einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und eine Rechtsanwalt für Sozialrecht einschalten. Gruss zossi |
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| Stichworte |
| eltern, grundsicherung, krank, wohnung |
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