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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 05.01.2010, 19:23
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Rotes Gesicht Müssen meine Eltern zahlen?

Hallo!
Ich brauche dringend Rat.

Ich bin 25 Jahre und habe eine 5 jährige Tochter. Seit ich 17 bin wohne ich nicht mehr zu Hause und habe auch noch nie Unterhalt bezogen. Jetzt musste ich aus gesundheitlichen Gründen Sozialhilfe beantragen.
Herr S. vom Amt sagte mir, dass meine Eltern unterhaltspflichtig sind, aber ich möchte ungern Unterhalt von meinen Eltern beziehen. Die Situation zwischen meiner Tochter, meiner restlichen Familie und mir ist sehr kritisch und ein Unterhaltsanspruch würde das bisschen zerstören, sodass überhaupt kein Kontakt mehr bestehen würde. Kann man dem nicht irgendwie aus dem Weg gehen? Bzw. sind meine Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig für mich?
Hab doch schon meine eigene kleine Familie. Achja, ich bin alleinerziehend und habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Vater zahlt (noch) keinen Unterhalt für meine Tochter.

Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort

Gruß

Geändert von Cornflake (05.01.2010 um 19:24 Uhr) Grund: habe etwas hinzugefügt
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  #2  
Alt 06.01.2010, 07:51
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Ich gehe mal davon aus, dass du Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhältst. Ob ein Unterhaltsanspruch nach dem BGB gegenüber den Eltern besteht, ist zz. unerheblich, denn der Übergang eines solchen Anspruchs auf den Sozialhilfeträger ist gem. § 94 Abs. 1 S. 4 SGB XII ausgeschlossen, wenn eine Unterhaltsberechtigte das leibliche Kind im Alter unter sechs Jahren betreut.
Ab der Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Übergang eines Unterhaltsanspruchs gegenüber den Eltern auf den Sozialhilfeträger zwar nicht mehr ausgeschlossen. Nach Erreichen einer eigenen Lebensstellung besteht allerdings grundsätzlich kein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch von erwachsenen Kindern gegenüber den Eltern. Dem Auskunftsersuchen des Sozialamtes dürften die Eltern also eher gelassen entgegensehen können.
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Stichworte
sozialhilfe, tochter, unterhalt

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