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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 13.03.2010, 14:05
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Standard Mehre Fragen wegen Umzug

Mein Freund hat heute erfahren das er nach amerika versetz wird und ich ned mitkann ... bin damals zu ihm nach freiburg gezogen, bekannte habe ich nur in münchen und düsseldorf. jetz habe ich 1 Monat zeit um mir ne wohung zu suchen, ich hab keine Möbel und garnichts ...
Desswegen ein paar Fragen:

Wieviel Miete bzw m² darf die wohung maximal kosten/haben?
Werde nach München ziehen gibts da irgendwo ne Liste wo ich nachschauen kann?
Wie kann ich an Möbel kommen habe momentan garnichts .... ?
Muss ich erst miete beantragen oder erst mal wohung haben?
Stellen die mir auch die kaution?

Da ich leider schwer depresiv bin bleibt mir keine andere wahl als münchen oder düsseldorf da ich wen brauche der sich um mich kümmert falls notfall eintritt oder so.

P.S. Bisher habe ich sozialhilfe erhalten aber nur Lebensunterhalt und keine Miete
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  #2  
Alt 13.03.2010, 14:30
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Beiträge: 845
Standard

Die Mietobergrenzen für München findest du hier:
muenchen.de - Mietobergrenzen bei Arbeitslosengeld II (sind zwar Zahlen der ARGE, die sind für die Sozialhilfe jedoch auch gültig).

Für die Erstausstattung mit Möbeln können Leistungen gewährt werden. Eine Kaution kann es als Darlehen geben.

Schau mal auf den Seiten des Amts für soziale Sicherung in München:
muenchen.de - Amt für Soziale Sicherung

Dort findest du auch Kontaktinformationen.
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  #3  
Alt 13.03.2010, 14:37
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danke für den Link!
Find in München sehr viele wohungen mit provesion, kann ich nur provesionsfreie wohungen nehmen oder wie wird das geregelt? kenn mich da leider 0 aus :/
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  #4  
Alt 13.03.2010, 14:56
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Ort: nordenham
Beiträge: 94
Standard erstausstattung

wenn das deine erste wohnung als alg2 ist,dann hast du ansruch auf erstausstattung.bei uns in nordenham werden 750 euro gezahlt.man kann damit eine wohnung einrichten mit gebrauchten möbeln.
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  #5  
Alt 13.03.2010, 14:56
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Beiträge: 845
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Aus den Richtlinien der Stadt München:

Zitat:
Wird der Anmietung einer Wohnung zugestimmt (...), ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die zulässige Vermittlungsgebühr (Maklergebühr/Provision, bis zu zwei Monatsgrundmieten) sowie die Mietkaution (bis zu drei Monatsgrundmieten) zu übernehmen.
Zu dem Thema der Unterkunftskosten findest du hier noch weitere Richtlinien aus München:
muenchen.de - Kosten der Unterkunft
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  #6  
Alt 13.03.2010, 14:57
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von Idiotenwiese Beitrag anzeigen
Aus den Richtlinien der Stadt München:



Zu dem Thema der Unterkunftskosten findest du hier noch weitere Richtlinien aus München:
muenchen.de - Kosten der Unterkunft

danke das hilft mir schonmal sehr.
gut zu wissen das die das übernehmen.
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  #7  
Alt 13.03.2010, 15:21
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von ulli55 Beitrag anzeigen
wenn das deine erste wohnung als alg2 ist,dann hast du ansruch auf erstausstattung.bei uns in nordenham werden 750 euro gezahlt.man kann damit eine wohnung einrichten mit gebrauchten möbeln.
naja 750 ist nicht viel wenn man garnichts hat brauch ja bett, küche, kücheneinrichtung ....
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  #8  
Alt 21.03.2010, 11:54
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Registriert seit: 10.12.2008
Ort: nordenham
Beiträge: 94
Standard erstausstattung

bei uns kann man gebrauchte sachen bei der familienhilfe erwerben.vom bett bis zum kühlschrank.der erstausstattungsatz ist von stadt zu stadt verschieden.bei uns bekommt man die möbel auch geliefert.
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  #9  
Alt 21.03.2010, 12:13
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.005
Standard

Zitat:
Mein Freund hat heute erfahren das er nach amerika versetz wird und ich ned mitkann
Hattest du ehe du zum Freund nach Freiburg gezogen bist auf dem Fußboden geschlafen?

Und der Freund hat jetzt alles verhökert?
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