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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #11  
Alt 23.12.2009, 10:59
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in § 72 Abs. 4 S. 2 SGB XII. Mehrbedarf steht allerdings nur zu, wenn Die volle Erwerbsminderung nicht allein wegen der Blindheit besteht.
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blindengeld, blindenhilfe, mehrbedarf

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