Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.10.2011, 17:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2011
Beiträge: 1
Standard Kindergeld

Hallo ,

Ich bin 28 und bekomme seid 2009 Grundsicherung.
Irgenwann hat mich die Grundsicherungstelle angeschrieben , ich solle Kindergeld beantragen.

Heute kam ein Brief das die Grundsicherungstelle beantragt hat das Kindergeld von 2009-2011 an Sie ausgezahlt würd , und nicht an mich !
Und wollten wissen ob meine Eltern Unterhalt zahlen .

Ist das so richtig ? Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Vielen Dank für euere schnelle Antwort.


Nicole
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 06.10.2011, 06:24
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.837
Standard

Das ist so richtig. KG ist eine vorrangige Leistung und wird auf die Grundsicherung als Einkommen angerechnet. Unter dem Strich hast du also keinen Vorteil vom KG, es ist aber gesetzlich so geregelt, dass zuerst vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen sind.

Wäre in der Vergangenheit schon KG gezahlt worden, wäre dies auch in dieser Zeit auf die Grundsicherung anzurechnen gewesen. Die Grundsicherungsstelle hat das KG quasi vorgeleistet und hat nun Anspruch auf Erstattung.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.10.2011, 15:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 884
Standard

Da das Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten ist, kann es nicht unmittelbar als Einkommen angerechnet werden, wenn es nicht tatsächlich an das Kind weitergeleitet wurde. Die nach § 82 Abs. 1 S. 3 SGB XII vorgesehene Zurechnung des Kindergelds als Einkommen des Kindes gilt nur bei Minderjährigen.
Es wird sich deshalb hier wohl um ein "Abzweigungs"-Ersuchen des Sozialamts gegenüber der Familienkasse auf der Grundlage von § 74 Abs. 1 EStG handeln. Darüber entscheidet die Familienkasse nach Aufklärung des Sachverhalts. Insbesondere wird sie die Kindergeldberechtigten nach den im maßgeblichen Zeitraum erbrachten Unterhaltsleistungen befragen.
Da engelhummel gegenüber dem Sozialamt schon laufend zur Angabe von tatsächlich erhaltenen Unterhaltsleistungen verpflichtet war, kann das Sozialamt seinem Abzweigungsersuchen diese Angaben eigentlich schon zugrunde legen. Aber es kann ja mal was vergessen worden sein. Sind keine Unterhaltsleistungen erbracht worden, reicht jedenfalls eine kurze entsprechende Bestätigung aus...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.10.2011, 09:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 25
Standard

Wenn du behindert bist, darf das Kindergeld nicht angerechnet werden, guckst du hier Punkt 9 http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.10.2011, 09:54
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.837
Standard

Zitat:
Zitat von christoph Beitrag anzeigen
Wenn du behindert bist, darf das Kindergeld nicht angerechnet werden, guckst du hier Punkt 9 http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf
Musst du aber genau lesen: Wenn das KG direkt dem Kind zufließt, ist es anzurechnen.

"
Hierdurch fließt
dem Kind nämlich eine konkrete
Geldsumme zu, die als Einkommen
bedarfsmindernd zu berücksichtigen
ist."
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.10.2011, 09:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 25
Standard

Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Musst du aber genau lesen: Wenn das KG direkt dem Kind zufließt, ist es anzurechnen.
ja ganz genau. Bei mir behalten es meine Eltern und es wird nicht angerechnet

Das o.g. Merkblatt ist topaktuell gehalten, kann ich sehr empfehlen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.10.2011, 12:58
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Hier hat das Sozialamt aber nunmal die Abzweigung beantragt und wird sie wohl auch durchbekommen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Weil das Kind nicht bei ihnen wohnt.

Du darfst Äpfel nicht mit Birnen vergleichen und solche Hoffnungen a la "darf nicht angerechnet werden" zu wecken, obwohl das nunmal u. U. eben gerade nicht der Fall ist: das hilft auch niemandem weiter.

Man kann nicht immer von sich selbst auf andere schließen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 13.10.2011, 14:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 25
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Weil das Kind nicht bei ihnen wohnt.
Wo hat sie denn geschrieben, dass sie nicht mehr Zuhause wohnt

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
solche Hoffnungen a la "darf nicht angerechnet werden" zu wecken, obwohl das nunmal u. U. eben gerade nicht der Fall ist
Ich habe selber 70% GdB, bin25 und lebe allerdings noch Zuhause und das Kindergeld wird wie in dem von mir o.g. verlinkten Merkblatt vom BVKM korrekter Weise nicht angerechnet, weil meine Eltern es nicht an mich weiterreichen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 13.10.2011, 14:35
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.837
Standard

Zitat:
Zitat von christoph Beitrag anzeigen
Wo hat sie denn geschrieben, dass sie nicht mehr Zuhause wohnt
.
Das ergibt sich aus dem Eingangsthread.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 13.10.2011, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 25
Standard

Nochmal Entschuldigung, es wird aber ganz klar nicht klar, ob sie jetzt alleine wohnt oder noch bei ihren Eltern oder einem Elternteil
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundsicherund, grundsicherung, kindergeld

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Kindergeld in Elternzeit Maika191 Kindergeld 2 01.11.2010 16:22
Erwerbsminderung - Grundsicherung - Kindergeld Salt Grundsicherung - Sozialhilfe 11 20.10.2010 18:56
Kindergeld + Hartz-4-Problematik zickezacke Kindergeld 11 09.05.2010 23:46
Eltern Kindergeld für U21 im Nachhinein - Rückzahlung an ARGE Johannisbeere Hartz IV 4: U 25 9 15.04.2010 05:31
Kindergeld nach 15 Monaten bewilligt ! Nachzahlung ? ManfredSteiner Kindergeld 9 21.01.2009 06:35


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:22 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0