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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo , Ich bin 28 und bekomme seid 2009 Grundsicherung. Irgenwann hat mich die Grundsicherungstelle angeschrieben , ich solle Kindergeld beantragen. Heute kam ein Brief das die Grundsicherungstelle beantragt hat das Kindergeld von 2009-2011 an Sie ausgezahlt würd , und nicht an mich ! Und wollten wissen ob meine Eltern Unterhalt zahlen . Ist das so richtig ? Kann mir da jemand weiterhelfen ? ![]() Vielen Dank für euere schnelle Antwort. Nicole |
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#2
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| Das ist so richtig. KG ist eine vorrangige Leistung und wird auf die Grundsicherung als Einkommen angerechnet. Unter dem Strich hast du also keinen Vorteil vom KG, es ist aber gesetzlich so geregelt, dass zuerst vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen sind. Wäre in der Vergangenheit schon KG gezahlt worden, wäre dies auch in dieser Zeit auf die Grundsicherung anzurechnen gewesen. Die Grundsicherungsstelle hat das KG quasi vorgeleistet und hat nun Anspruch auf Erstattung.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Da das Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten ist, kann es nicht unmittelbar als Einkommen angerechnet werden, wenn es nicht tatsächlich an das Kind weitergeleitet wurde. Die nach § 82 Abs. 1 S. 3 SGB XII vorgesehene Zurechnung des Kindergelds als Einkommen des Kindes gilt nur bei Minderjährigen. Es wird sich deshalb hier wohl um ein "Abzweigungs"-Ersuchen des Sozialamts gegenüber der Familienkasse auf der Grundlage von § 74 Abs. 1 EStG handeln. Darüber entscheidet die Familienkasse nach Aufklärung des Sachverhalts. Insbesondere wird sie die Kindergeldberechtigten nach den im maßgeblichen Zeitraum erbrachten Unterhaltsleistungen befragen. Da engelhummel gegenüber dem Sozialamt schon laufend zur Angabe von tatsächlich erhaltenen Unterhaltsleistungen verpflichtet war, kann das Sozialamt seinem Abzweigungsersuchen diese Angaben eigentlich schon zugrunde legen. Aber es kann ja mal was vergessen worden sein. Sind keine Unterhaltsleistungen erbracht worden, reicht jedenfalls eine kurze entsprechende Bestätigung aus... |
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#4
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| Wenn du behindert bist, darf das Kindergeld nicht angerechnet werden, guckst du hier Punkt 9 http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf |
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#5
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| Zitat:
" Hierdurch fließt ist."dem Kind nämlich eine konkrete Geldsumme zu, die als Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Zitat:
![]() Das o.g. Merkblatt ist topaktuell gehalten, kann ich sehr empfehlen. |
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#7
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| Hier hat das Sozialamt aber nunmal die Abzweigung beantragt und wird sie wohl auch durchbekommen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Weil das Kind nicht bei ihnen wohnt. Du darfst Äpfel nicht mit Birnen vergleichen und solche Hoffnungen a la "darf nicht angerechnet werden" zu wecken, obwohl das nunmal u. U. eben gerade nicht der Fall ist: das hilft auch niemandem weiter. Man kann nicht immer von sich selbst auf andere schließen. Turtle |
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#8
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| Wo hat sie denn geschrieben, dass sie nicht mehr Zuhause wohnt ![]() Ich habe selber 70% GdB, bin25 und lebe allerdings noch Zuhause und das Kindergeld wird wie in dem von mir o.g. verlinkten Merkblatt vom BVKM korrekter Weise nicht angerechnet, weil meine Eltern es nicht an mich weiterreichen. |
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#9
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| Das ergibt sich aus dem Eingangsthread.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#10
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| Nochmal Entschuldigung, es wird aber ganz klar nicht klar, ob sie jetzt alleine wohnt oder noch bei ihren Eltern oder einem Elternteil |
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| Stichworte |
| grundsicherund, grundsicherung, kindergeld |
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