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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 29.06.2012, 14:46
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Standard Kilometergeldpauschale bei 400€-Job

Grüß Gott,
versuche schon seit Wochen Antwort zu finden: bekomme ab 1.7. Grusi im Alter. Habe einen 400€-Job, hier darf ich 30% behalten. Fahren mangels öffentlicher Verkehrsmittel mit dem eigenen Pkw (20 Jahre alt) 15km(einfache Strecke)zur Arbeit. Habe ich Anspruch auf Kilometergeldpauschale ?
Gruß aus Heidelberg,
globeskater
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  #2  
Alt 29.06.2012, 18:50
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Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 295
Ausrufezeichen KM Geld

Wird i.d.R bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

HARKE
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# LEBEN UND LEBEN LASSEN #
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  #3  
Alt 30.06.2012, 11:46
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Registriert seit: 29.06.2012
Beiträge: 3
Standard Grusi

Hallo Harke,
lies doch bitte meine Frage nochmal durch ;-)
als 400€ Jobber, der Grundsicherung im Alter erhält macht man keine EKsteuer-erklärung.
Da mir von € 400 nur € 120 übrigbleiben müßte ich doch vom Amt f.Grundsicherung Fahrtkosten zur Arbeit bekommen. Da mir von € 120 nichts übrig bleibt, wenn ich Benzinkosten in gleicher Höhe habe, würde es sich nicht lohnen zu arbeiten.
Weiß das denn niemand hier???
weekendgrüße
globeskater (nicht globekater)
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  #4  
Alt 02.07.2012, 06:09
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Ort: Thüringen
Beiträge: 247
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die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben werden von Einkommen abgesetzt. Siehe hier

nur nach welcher Rechenmethode (einfache Strecke, tatsächliche Strecke, 20 cent/km oder 30 cent/km) das kann ich dir nicht sagen.

Kannst ja mal verraten wie es bei dir gemacht wurde.
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  #5  
Alt 02.07.2012, 11:36
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Beiträge: 201
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Die Berechnung erfolgt mit den Entfernungskilometern mit mtl. 5,20 € je Km, aber für maximal 40 Km und nur dann wenn ÖPNV nicht vorhanden oder nicht zumutbar ist.

Geregelt in der Verordnung zu § 82 SGB XII

http://www.sgbxii.de/gesetze/11.pdf
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  #6  
Alt 02.07.2012, 12:57
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Beiträge: 3
Standard Fahrtkosten

Hi roadrunner,
dein link hat mir geholfen, ganz unten auf der seite war der entsprechende link zu §3 Abs.6 Nr.2a DVO zu §82 SGB Xll.
Wie LoneRanger richtig schreibt bekomme ich € 5,20 je vollem KM, einfache Strecke, also bei 15KM = € 78 oder die ÖPNV Kosten, wenn Busverbindung vorhanden.
Dank Euch,
globeskater

p.s.:hab Anfrage/Antrag an Amt f.Grusi schon gestellt.
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  #7  
Alt 03.07.2012, 11:05
Benutzerbild von Luca
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Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.279
Standard

Zitat:
Zitat von globekater Beitrag anzeigen
Hi roadrunner,
dein link hat mir geholfen, ganz unten auf der seite war der entsprechende link zu §3 Abs.6 Nr.2a DVO zu §82 SGB Xll.
Wie LoneRanger richtig schreibt bekomme ich € 5,20 je vollem KM, einfache Strecke, also bei 15KM = € 78 oder die ÖPNV Kosten, wenn Busverbindung vorhanden.
Dank Euch,
globeskater

p.s.:hab Anfrage/Antrag an Amt f.Grusi schon gestellt.
Bei einem 400 €-Job dürfte regelmäßig keine Fünf-Tage-Woche vorliegen. Deshalb wäre noch der letzte Satz zu beachten:

Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Monat sind die Beträge anteilmäßig zu kürzen.


Da die Pauschale von 5,20 € aber allen Ernstes aus dem Jahre 1976 (!) stammt (ursprünglich: 10,00 DM) und die Benutzung eines Kfz mangels Vorhandenseins eines öffentlichen Verkehrsmittels notwendig ist, solltest du zusätzlich einen Antrag auf Berücksichtigung der Kfz-Steuer und der Versicherungsbeiträge stellen. Das kommt ausnahmsweise nämlich in Betracht.

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Stichworte
400 € job, fahrtkosten, grusi im alter

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