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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Grüß Gott, versuche schon seit Wochen Antwort zu finden: bekomme ab 1.7. Grusi im Alter. Habe einen 400€-Job, hier darf ich 30% behalten. Fahren mangels öffentlicher Verkehrsmittel mit dem eigenen Pkw (20 Jahre alt) 15km(einfache Strecke)zur Arbeit. Habe ich Anspruch auf Kilometergeldpauschale ? Gruß aus Heidelberg, globeskater |
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#2
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| Wird i.d.R bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. HARKE
__________________ # LEBEN UND LEBEN LASSEN # |
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#3
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| Hallo Harke, lies doch bitte meine Frage nochmal durch ;-) als 400€ Jobber, der Grundsicherung im Alter erhält macht man keine EKsteuer-erklärung. Da mir von € 400 nur € 120 übrigbleiben müßte ich doch vom Amt f.Grundsicherung Fahrtkosten zur Arbeit bekommen. Da mir von € 120 nichts übrig bleibt, wenn ich Benzinkosten in gleicher Höhe habe, würde es sich nicht lohnen zu arbeiten. Weiß das denn niemand hier??? weekendgrüße globeskater (nicht globekater) |
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#4
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| die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben werden von Einkommen abgesetzt. Siehe hier nur nach welcher Rechenmethode (einfache Strecke, tatsächliche Strecke, 20 cent/km oder 30 cent/km) das kann ich dir nicht sagen. Kannst ja mal verraten wie es bei dir gemacht wurde. |
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#5
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| Die Berechnung erfolgt mit den Entfernungskilometern mit mtl. 5,20 € je Km, aber für maximal 40 Km und nur dann wenn ÖPNV nicht vorhanden oder nicht zumutbar ist. Geregelt in der Verordnung zu § 82 SGB XII http://www.sgbxii.de/gesetze/11.pdf |
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#6
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| Hi roadrunner, dein link hat mir geholfen, ganz unten auf der seite war der entsprechende link zu §3 Abs.6 Nr.2a DVO zu §82 SGB Xll. Wie LoneRanger richtig schreibt bekomme ich € 5,20 je vollem KM, einfache Strecke, also bei 15KM = € 78 oder die ÖPNV Kosten, wenn Busverbindung vorhanden. Dank Euch, ![]() globeskater p.s.:hab Anfrage/Antrag an Amt f.Grusi schon gestellt. |
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#7
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| Zitat:
Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Monat sind die Beträge anteilmäßig zu kürzen. Da die Pauschale von 5,20 € aber allen Ernstes aus dem Jahre 1976 (!) stammt (ursprünglich: 10,00 DM) und die Benutzung eines Kfz mangels Vorhandenseins eines öffentlichen Verkehrsmittels notwendig ist, solltest du zusätzlich einen Antrag auf Berücksichtigung der Kfz-Steuer und der Versicherungsbeiträge stellen. Das kommt ausnahmsweise nämlich in Betracht. |
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| Stichworte |
| 400 € job, fahrtkosten, grusi im alter |
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