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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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Alt 21.09.2010, 19:15
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Beiträge: 13
Frage KdU bei Grundsicherung

Hallo Leute,

ich bin neu hier und bei mir geht es um die KdU bei Grundsicherung.
Ich leben in Nordsachsen mit meinen Eltern in einem Eigenheim mit 145 m², bin schwer behindert, Rollstuhlfahrer und pflegebedürftig.
Wir habe nur wegen meiner Behinderung gebaut…
Nun will mir das Grundsicherungsamt auf der Basis vom 75 m² Wohnfläche für 3 Personen die max. Kosten von 306,75 EUR / 3 Person= 102,25 EUR + 10% (für einen Rollstuhlfahrer)= 112,48 EUR erstatten.

Meine Fragen:

1. Stehen einem schwer behinderten Rollstuhlfahrer nicht mehr als 75 m² zu?
2. Aus welcher Verordnung oder Gesetz nimmt das Amt die 10% (für einen Rollstuhlfahrer).
3. Ich habe gehört, dass einem Rollstuhlfahrer 15 m² und wegen Pflegebedürftigkeit 20% der Wohnfläche mehr zustehen. Ist das bei der Grundsicherung anwendbar und wo finde ich diese Regelung.

Ich möchte euch bitten bei den Antworten, wenn möglich die Gesetze oder Verordnungen zu nennen. Damit ich sie selber nachlesen und benutzen kann.

Mit besten Dank für eure Antworten

GSI-Schreck
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grundsicherung, haushaltsgemeinschaft, kdu nordsachsen 2010?, orientierungsgrößen, rollstuhl

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