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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 17.02.2010, 20:34
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Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 2
Standard In welcher Höhe können meine Eltern zum Unterhalt herangezogen werden?

Hallo miteinander,

ich hoffe ihr könnt mir (38 Jahre) weiterhelfen. Seit 2006 habe ich ALGII bezogen. Nun bekomme ich Rente wegen voller Erwerbsminderung bis 2012. Da meine Rente nur 280€ mtl. beträgt, habe ich einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Das Sozialamt möchte nun Auskünfte über die finanzielle Situation meiner Eltern einholen, um die Unterhaltspflicht zu prüfen.

Finanzielle Situation der Eltern:

1. Vater ca. 2000€ Rente
2. Mutter ca. 1500€ Rente
3. Vermögen der Eltern: ca. 30000€ + Einfamilienhaus + jahrliche Mieteinnahmen v. ca. 4000€

Das Sozialamt soll meine Rente auf die Höhe des ALGII (700€, inkl. Miete) aufstocken. Wie hoch ist nun der Anteil, den meine Eltern zahlen müssen?

Please help ;-)

Hilfebedürftiger
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  #2  
Alt 19.02.2010, 10:02
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Beiträge: 120
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Hallo Hilfebedürftiger,

§ 43 SGB XII besagt, dass Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten, gegenüber ihren Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, wenn deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Gruß fame
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  #3  
Alt 19.02.2010, 10:15
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Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 152
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Hallo Bedürftiger, hallo fame!

Da die Rente offenbar bis 2012 befristet ist, handelt es sich um Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Darauf ist die Bestimmung des § 43 SGB XII nicht anwendbar. Hier gilt die ganz normale Unterhaltsprüfung.
__________________
Schöne Grüße
Heinz Hoffmann
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  #4  
Alt 19.02.2010, 10:33
Benutzerbild von fame
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Beiträge: 120
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Stimmt, Heinz Hoffmann, da hast Du natürlich Recht.
Das mit der befristeten Rente habe ich übersehen.
Wer richtig lesen kann ist klar im Vorteil
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  #5  
Alt 19.02.2010, 11:44
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Beiträge: 884
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...und zur Höhe des Unterhalts ist zu sagen, dass das Sozialamt den Umfang der Forderung nach bürgerlich-rechtlichen Maßstäben zu ermitteln hat. Da gibt es dann allerdings schon mehrere Meinungen zu der Frage, wie hoch der zuzubilligende Selbstbehalt beim Elternunterhalt für erwachsene erwerbsunfähige Kinder sein soll. Diskussionen dazu kannst Du auch hier im Forum finden. Jedenfalls dürfte grundsätzlich mit Unterhaltsforderungen zu rechnen sein...
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  #6  
Alt 19.02.2010, 19:05
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 337
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http://www.mittelstand-und-familie.d...ozialhilfe.pdf

Hier kannst du mal versuchen durch zu steigen,ersetze die unterhaltsbedürftigen Eltern mit Kindern.
Es gibt Rechenbeispiele usw.
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  #7  
Alt 20.02.2010, 11:04
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Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 2
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Besten Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde jetzt erstmal Widerspruch bzgl. der Befristung einlegen.
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