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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Tach zusammen, Ich habe einige Fragen bezüglich meiner Situation. So, die Situation: Ich bin 19, Amerikaner, und bin komplett alleine nach Deutschland umgezogen. Ich mache hier in Köln eine Ausbildung (irrelevant, aber zum Hotelfachmann). Dies ist eine duale Ausbildung, bzw Berufskolleg und Betrieb in 3 Jahren. Ich habe sehr wenig Kontakt mit den Eltern, die noch in den USA sind, von daher bekomm ich von denen keine finanzielle Unterstützung. Im ersten Lehrjahr der Ausbildung verdiene ich 402€ Brutto. Damit könnte ich doch schon klar kommen, und zwar aber nur wenn ich nur Cornflakes esse. Ich wohne in einer 3-er WG, meine Miete kostet 215,-€ warm, alles drum dran. Folgendes steht aber in meinem Aufenthaltstitel: §7 i.V.m. §18 Abs. 4 Satz 1 AufenthGDaran liegt jetzt das Problem. Meine Aufenthaltsgenehmigung ist doch schon bis 31.07.2012 gültig, ist aber immerhin nur eine 'befristete Aufenthaltsgenehmigung', obwohl ich doch vorhabe, in diesem schönen Land nach meiner Ausbildung zu bleiben. (das von einem Ami gesagt, kann doch gar nicht wahr sein naja, ist irgendwie so ^^ )Ich habe schon die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, aber die Sachbearbeiterin meinte dass es sich eh nicht lohnt, die Unterlagen abzugeben, weil ich keine Chancen habe. Hier, das hab ich im Internet gefunden, zum Thema BAB für Ausländer. Zitat:
Dann hab ich über Arbeitslosengeld II versucht, die Sachbearbeiterin dort hat mir quasi die gleiche geschichte erzählt. BAFöG krieg ich auch nicht ![]() Aber es muss irgendwo irgendwas geben, was den Leuten in meiner stelle helfen könnte, oder?? Ich meine, ich liebe dieses Land, ich zahle steuern, ich möchte hier bleiben, ich bin kein schwarzarbeiter... Könnt ihr mir was vorschlagen? Ich meine, was macht ein ausländer (der nicht zum urlaub in deutschland ist) der mit seiner Ausbildungsvergütung nicht klar kommt? Sich verhüngern?Lass es auch gesagt werden, Aufdem Zusatzblatt in meinem Reisepass steht auch sogar 'Sonstige Erwerbstätigkeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet'. Das heißt, wenn ich nebenjobben möchte, dauert das ja eh noch 2 Monate, so lange musste ich auf diese Aufenthaltsgenehmigung warten. Ich bin für JEDEN Hinweis dankbar. vielen dank, Zac |
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#2
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| Sozialhilfe schon mal gar nicht, die ist für Erwerbsunfähige. ALG 2 auch nicht, weil deine Ausbildung dem Grunde nach BAB-förderfähig ist und du nur kein BAB bekommst, weil du -wenn deine Recherche korrekt ist- vom BAB-Bezug ausgeschlossen bist. Von daher sieht es wirklich schlecht aus mit den deutschen Fördertöpfen. Wie ist das in den USA, wenn man da als Ausländer eine Ausbildung macht? Stehen einem denn da alle Fördermöglichkeiten offen, nur weil man "das Land liebt"? Turtle |
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#3
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| Da gibt es keine Fördermöglichkeiten, selbst zahlen oder seinlassen. |
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#4
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| Evtl noch Wohngeld ?? Gruß Enibas |
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#5
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| Wenn eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach § 18 AufenthaltsG erteilt wird, geht der Gesetzgeber offenbar davon aus, dass die Erwerbstätigkeit ausreicht, auch den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist eben nicht gewollt Gastarbeiter zu bekommen, die nach ihrer Einreise offenbar doch nicht genug verdienen, sich selber zu unterhalten. Ob es Sonderregelungen für eine Ausbildung gibt, weiss ich nicht! |
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