Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.09.2009, 12:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Ich kriege keeeeeine Sozialhilfe, was jetzt tun? (Ausländer)

Tach zusammen,

Ich habe einige Fragen bezüglich meiner Situation.

So, die Situation:

Ich bin 19, Amerikaner, und bin komplett alleine nach Deutschland umgezogen. Ich mache hier in Köln eine Ausbildung (irrelevant, aber zum Hotelfachmann). Dies ist eine duale Ausbildung, bzw Berufskolleg und Betrieb in 3 Jahren.

Ich habe sehr wenig Kontakt mit den Eltern, die noch in den USA sind, von daher bekomm ich von denen keine finanzielle Unterstützung. Im ersten Lehrjahr der Ausbildung verdiene ich 402€ Brutto. Damit könnte ich doch schon klar kommen, und zwar aber nur wenn ich nur Cornflakes esse.

Ich wohne in einer 3-er WG, meine Miete kostet 215,-€ warm, alles drum dran.

Folgendes steht aber in meinem Aufenthaltstitel:
§7 i.V.m. §18 Abs. 4 Satz 1 AufenthG


Daran liegt jetzt das Problem. Meine Aufenthaltsgenehmigung ist doch schon bis 31.07.2012 gültig, ist aber immerhin nur eine 'befristete Aufenthaltsgenehmigung', obwohl ich doch vorhabe, in diesem schönen Land nach meiner Ausbildung zu bleiben. (das von einem Ami gesagt, kann doch gar nicht wahr sein naja, ist irgendwie so ^^ )

Ich habe schon die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, aber die Sachbearbeiterin meinte dass es sich eh nicht lohnt, die Unterlagen abzugeben, weil ich keine Chancen habe.

Hier, das hab ich im Internet gefunden, zum Thema BAB für Ausländer.

Zitat:
Ausländer
* mit Niederlassungserlaubnis,
* mit Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (§§ 30, 32, 33 oder 34 AufenthG,
* mit Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23a, 23, 25 Abs. 1, 2, 3, 4 Satz 2 oder 5, den §§ 31, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2 oder § 104a AufenthG, oder
* mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU.
In einigen der genannten Fälle ist ein vierjähriger erlaubter, geduldeter oder gestatteter Voraufenthalt erforderlich, siehe dazu den unten angehängten Wortlaut des Gesetzes.
Keinen Anspruch wie Deutsche allein aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status haben auch künftig:
* Asylsuchende und geduldete Ausländer,
* Ausländer mit Aufenthalt nur zum Zweck der Ausbildung bzw. des Studiums (§ 16 f. AufenthG),
* Ausländer mit befristetem Arbeitsaufenthalt (§ 18 ff. AufenthG),
* Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 IV Satz 1 oder § 25 IVa AufenthG, sowie
* Unionsbürger, die kein Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige, Arbeitnehmer, Daueraufhältige oder aufgrund einer in inhaltlichem Zusammenhang mit der aufgenommenen Ausbildung stehenden vorherigen Erwerbstätigkeit besitzen.
Also im kurzen Format hab ich keine chancen auf BAB, weil ich praktisch eine befristete genehmigung habe.

Dann hab ich über Arbeitslosengeld II versucht, die Sachbearbeiterin dort hat mir quasi die gleiche geschichte erzählt. BAFöG krieg ich auch nicht

Aber es muss irgendwo irgendwas geben, was den Leuten in meiner stelle helfen könnte, oder?? Ich meine, ich liebe dieses Land, ich zahle steuern, ich möchte hier bleiben, ich bin kein schwarzarbeiter... Könnt ihr mir was vorschlagen? Ich meine, was macht ein ausländer (der nicht zum urlaub in deutschland ist) der mit seiner Ausbildungsvergütung nicht klar kommt? Sich verhüngern?

Lass es auch gesagt werden, Aufdem Zusatzblatt in meinem Reisepass steht auch sogar 'Sonstige Erwerbstätigkeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet'. Das heißt, wenn ich nebenjobben möchte, dauert das ja eh noch 2 Monate, so lange musste ich auf diese Aufenthaltsgenehmigung warten.

Ich bin für JEDEN Hinweis dankbar.

vielen dank,

Zac
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.09.2009, 15:16
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Sozialhilfe schon mal gar nicht, die ist für Erwerbsunfähige. ALG 2 auch nicht, weil deine Ausbildung dem Grunde nach BAB-förderfähig ist und du nur kein BAB bekommst, weil du -wenn deine Recherche korrekt ist- vom BAB-Bezug ausgeschlossen bist.

Von daher sieht es wirklich schlecht aus mit den deutschen Fördertöpfen. Wie ist das in den USA, wenn man da als Ausländer eine Ausbildung macht? Stehen einem denn da alle Fördermöglichkeiten offen, nur weil man "das Land liebt"?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.09.2009, 15:36
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Da gibt es keine Fördermöglichkeiten, selbst zahlen oder seinlassen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.09.2009, 07:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Evtl noch Wohngeld ??

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.09.2009, 11:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 727
Standard

Wenn eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach § 18 AufenthaltsG erteilt wird, geht der Gesetzgeber offenbar davon aus, dass die Erwerbstätigkeit ausreicht, auch den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Es ist eben nicht gewollt Gastarbeiter zu bekommen, die nach ihrer Einreise offenbar doch nicht genug verdienen, sich selber zu unterhalten.

Ob es Sonderregelungen für eine Ausbildung gibt, weiss ich nicht!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Hartz4 / Sozialhilfe bei rückwirkender EU-Rentenbewilligung Nena089 Grundsicherung - Sozialhilfe 1 09.05.2009 12:56
Grundsicherung = Sozialhilfe? agent009 Grundsicherung - Sozialhilfe 1 22.03.2009 17:15
Alleinerziehend / Alleinstehend Abgeschoben ALG2 --> Sozialhilfe andreas63 Hartz IV 4 - ALG II 2 19 21.02.2009 19:57
Alleinerziehend / Alleinstehend Sozialhilfe vs. Grundsicherung vs. Sozialhilfe - Freibeträge Nena089 Grundsicherung - Sozialhilfe 1 18.02.2009 16:50


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:16 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0