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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, ich bin voll erwerbsgemindert für 2 Jahre und bekomme neben meiner Rente noch Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 320 Euro. Ich gehe für ein paar Stunden die Woche ehrenamtlich Arbeiten. Nun habe ich gehört das man bei den Johannitern als Ehrenamtler bis zu 2100 Euro im Jahr eine Aufwandsentschädigung bekommen kann. Nun frage ich euch ob diese voll verrechnet wird mit der Sozialhilfe, und wenn ja ob ich das Geld als Sachleistung (z.B. ein Computer) bekommen könnte, ohne das die Sozialleistung damit verrechnet wird. Danke für eure Hilfe. LG Nico |
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#2
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| Zitat:
Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, also nicht mehrfach für verschiedene nebenberufliche Tätigkeiten. Bei höherer Aufwandsentschädigung ist nur der 2.100,00 Euro übersteigende Betrag steuerpflichtig. Ob die Tätigkeit abhängig oder freiberuflich ausgeübt wird, ist unerheblich. Der Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist bei der steuerfreien Aufwandsentschädigung ausgeschlossen. hier mal den Absatz 26 anschauen Was deine Frage bezgl. Anrechnung betrifft, so hoffe ich, dass Dir da andere weiterhelfen können. Ich kenne mich da nicht aus. |
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