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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 19.01.2011, 19:21
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Frage HartzIV,Rente,Grundsicherung

Da ich etwas ratlos bin, hoffe ich mir kann im Forum jemand ein wenig weiterhelfen.
Ich gehe am 15.3.2011 in die Altersrente. Da ich nur eine Minirente bekomme,war Alleinerziehender, bin ich auf die Grundsicherung angewiesen.
Rentenbeginn 1.4.2011, diese wird ja erst rückwirkend bezahlt. Mein HartzIV endet jedoch am 15.3.2011. Was müsste ich machen,bzw. beantragen, vor allen Dingen wo und wie, um diese 6 Wochen durchzustehen. Auf den endgültigen Rentenbescheid warte ich allerdings noch.
Vielen Dank im Voraus.
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  #2  
Alt 19.01.2011, 22:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Du musst Grundsicherung beim Sozialamt beantragen.

Turtle
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  #3  
Alt 19.01.2011, 23:57
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Beiträge: 4
Unglücklich Grundsicherung

Hallo Turtle,
wie lange könnte denn so eine Bearbeitung bzw. Antrag dauern und wie muss ich dies dann wieder zurückzahlen.
Ich habe davon echt keinen Plan, sorry.

Vielen Dank für Deine Antwort !
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  #4  
Alt 20.01.2011, 13:29
Benutzerbild von Hexepebbles
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Beiträge: 476
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Das kommt auf das Sozialamt an.

Wir sind hier durchaus in der Lage innerhalb von 2 - 3 Tagen über einen Antrag zu entscheiden (Vollständigkeit vorausgesetzt).

GruSi wird ab 01.03. bewilligt (unter Anrechnung des bis 14.3. gezahlten ALG II). Streng genommen sollte ab 01.04. dann die Rente (die Ende 04 gezahlt wird) als Einkommen angerechnet werden.

Bei uns würde (wenn sich trotz Rente noch ein Leistungsanspruch ergeben würde) die Rente aber erst ab 01.05. angerechnet werden (ansonsten würde es wieder auf ein Darlehn hinauslaufen und das bereitet doch ein bischen Arbeit.
__________________
"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)
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  #5  
Alt 23.01.2011, 21:16
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Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 4
Pfeil 'HartzIV,Rente,Grundsicherung

Hallo Hexepebbles,
hab Dank für Deinen Antwort.
Ich bin ja mal gespannt was ich alles an Unterlagen bereit halten muss bzw. was die von mir wollen. Eigentlich sollte doch als Grundlage der HartzIV-Bezug völlig ausreichend sein. Nun ja, erst einmal den Rentenbescheid abwarten. Ich hoffe hier in Flensburg wird der Bezug ebenso unproblematisch ablaufen wie bei euch.
Bis dann....!
Heinrich
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  #6  
Alt 24.01.2011, 05:56
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
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Beiträge: 2.775
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@ Heinrich
Die Grundlage des ALG II Bezuges ist nicht unbedingt ein Aspekt für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, weil die Vermögensschonbeträge im SGB II deutlich höher sind.

D.h. es wird auf jeden Fall geprüft, inwieweit Sparvermögen, Lebensversicherungen, etc. vorhanden sind, die Deiner Bedürftigkeit entgegenstehen...
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  #7  
Alt 25.01.2011, 20:55
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Beiträge: 4
Frage Eigentlich eine Frage !

Moin, Moin,
ich steige nicht ganz durch, auf Grund meiner zu erwartenden niedrigen Rente muss ich wohl oder übel Grundsicherung beantragen
Ich besitzue einen 13 Jahre alten Opel ca.1300 € Verkaufswert. Da ich ja noch einigermaßen fitt bin möchte ich auch noch einen kleinen Nebenjob machen. Muss ich nun mein Auto weggeben oder wie läuft das so ab?
Meine Wohnung kostet ca. 400 € montl. Ohne Strom und Telefon. Kein Internet mehr usw.
Mir wird ganz komisch wenn ich an die Altersarmut auch nur denke.
Was soll ich nur machen?
Gruß Heinrich
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  #8  
Alt 26.01.2011, 13:38
Benutzerbild von ziggi
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Zitat:
Zitat von Heinrich Beitrag anzeigen
Moin, Moin,
ich steige nicht ganz durch, auf Grund meiner zu erwartenden niedrigen Rente muss ich wohl oder übel Grundsicherung beantragen
Ich besitzue einen 13 Jahre alten Opel ca.1300 € Verkaufswert. Da ich ja noch einigermaßen fitt bin möchte ich auch noch einen kleinen Nebenjob machen. Muss ich nun mein Auto weggeben oder wie läuft das so ab?
Meine Wohnung kostet ca. 400 € montl. Ohne Strom und Telefon. Kein Internet mehr usw.
Mir wird ganz komisch wenn ich an die Altersarmut auch nur denke.
Was soll ich nur machen?
Gruß Heinrich
Bis zum Vermögensfreibetrag von 2600 € geht keiner ran. D. h. soweit ausser dem Auto nichts anderes an Vermögen da ist (oder bis max. 1300 anderes Vermögen) geht dir niemand an das KfZ. Dein Einkommen aus dem Nebenjob fände nach § 82 SGB XII Anrechnung, jedoch mit Absetzungen und Freibetrag.

Dein Bedarf setzt sich grob wie folgt zusammen:

Regelsatz Haushaltsvorstand 359 €
Miete (einschl. Heizkosten) 400 €
gesamt 759 €

Strom und Telefon sind mit dem Regelsatz abgegolten, Warmwasser lassen wir an der Stelle mal. Vorausgesetzt habe ich noch, dass 400 € in deiner Region für einen 1-Personen-Haushalt eine angemessene Miete sind. Soweit die ARGE sie bisher berücksichtigt hat, dürfte dies beim Sozialamt auch so laufen.

Fürs Sozialamt benötigst du im Übrigen bei der Antragstellung so ziemlich die gleichen Unterlagen wie damals bei der ARGE nochmal.

Von den 759 € ziehst du dein Rente ab und dann siehst du, was an Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übrig bleibt. Solltest du dann noch arbeiten gehen, ist dieses Erwerbseinkommen dann auch noch unter Beachtung § 82 SGB XII (einfach mal googln) anzurechnen.
__________________
Das Genie beherrscht den Wahnsinn!
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  #9  
Alt 16.06.2011, 05:48
Dr. Dr. ist offline
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Standard Hi

hab da fast das gleiche problem ..und zwar geht meine mutter ab den 01.08 in rente und hat auch bis jetzt hartz 4 bekommen .....sie wird am 06.07 erst 65 jahre und hat heute nun bescheid bekommen das die leistung auf grundsicherung abgelehnt worden ist ....da sie aber am 06.07 geburtstag hat und ab da in rente ist, bekommt sie auch kein hartz4 für den monat .Ich wohne auch noch zu hause und gehe arbeiten ,dementsprechend haben die ja schon alles von mir angerechnet aber woher soll sie denn nun geld bekommen damit wir die miete und so bezahlen können für juli denn sie kriegt die rente erst ja ab august ausbezahlt ????
was kann man da machen ????
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  #10  
Alt 16.06.2011, 05:55
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.837
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Zitat:
Zitat von Dr. Beitrag anzeigen
..und zwar geht meine mutter ab den 01.08 in rente und hat auch bis jetzt hartz 4 bekommen .....sie wird am 06.07 erst 65 jahre ....da sie aber am 06.07 geburtstag hat und ab da in rente ist, bekommt sie auch kein hartz4 für den monat
Das ist nicht mehr so. Der § 7a SGB II wurde ab 01.01.11 geändert, so dass für den Monat, in dem das 65. Lj. vollendet wird, noch Alg II-Anspruch besteht und somit keine Lücke mehr auftritt..

SGB 2 - Einzelnorm
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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antrag stellen, grundsicherung, hartziv, rente

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