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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 15.01.2010, 15:40
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Standard Hartz4 --> Grundsicherung

Hi, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin!

Vorab: Ich weiß, dass jeder ein RECHT auf eine Grundsicherung hat! (260,- Euro + Miete, etc. pp.) Egal ob dieses Person krank, faul, jung, alt, oder oder oder ist. Hat mir vor 3 Jahren ein Anwalt gesagt!

Mein Problem:
Ich bekomme Hartz 4 und habe zur Zeit Ärger mit der Arge. Warum, spielt keine Rolle, jedenfalls ich habe eine 30% Sanktion. (Ich bekomme den normalen 359 Euro Satz)
Es werden aber wohl noch mehrere Sanktionen folgen, 60% und dann vielleicht irgendwann auf ganz NULL! Also 100% Sanktion incl. Miete, etc. pp

Meine Frage: (Ich könnte auch zum Anwalt gehen, aber dafür gibt es ja auch Foren wie hier)

Wenn ich z.B. eine Sanktion von > als 30% bekomme, rutsche ich unter diesem Mindestsatz von 260 Euro. Dann kann ich mir den Rest doch vom Sozialamt holen, nicht wahr!? Wenn ich komplett Sanktioniert bin, dann ja erst recht! (Ich weiß zwar nicht warum ich Frage, weil ja jeder Deutsche das RECHT auf diese 260,- + Miete, etc. pp. hat)

Ich Frage aber trotzdem noch einmal!

PS:
Ich bin über 25 Jahre alt!



Gruß
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  #2  
Alt 15.01.2010, 16:02
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Dein Anwalt hat Müll erzählt. Hoffe Du musstest dafür nix zahlen.

Alg2 = Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Die gute alte Sozialhilfe gibt es nur für Erwerbsunfähige oder im Alter.

Bist Du also hilfebedürftig, gesund und nicht über 63 musst Du entweder mit der Sanktion leben oder dagegen angehen...
Alg2 ist nämlich auch mit Pflichten verbunden und gibt es nicht mal eben für lau.
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  #3  
Alt 15.01.2010, 16:06
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Dein Anwalt hat Müll erzählt. Hoffe Du musstest dafür nix zahlen.

Alg2 = Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Die gute alte Sozialhilfe gibt es nur für Erwerbsunfähige oder im Alter.

Bist Du also hilfebedürftig, gesund und nicht über 63 musst Du entweder mit der Sanktion leben oder dagegen angehen...
Alg2 ist nämlich auch mit Pflichten verbunden und gibt es nicht mal eben für lau.
Sorry, aber das ist Unsinn!
Es ist im Gesetz so verankert!
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  #4  
Alt 15.01.2010, 16:08
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Und damit das keiner machen kann (eine Sanktion kassieren und dann zum Sozialamt laufen und den Rest von dort bekommen) steht in § 31 Abs. 6 SGB II folgendes:
"Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches."

Gesetz zum nachlesen
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  #5  
Alt 15.01.2010, 16:09
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Zitat:
Zitat von Gnarf Beitrag anzeigen
Und damit das keiner machen kann (eine Sanktion kassieren und dann zum Sozialamt laufen und den Rest von dort bekommen) steht in § 31 Abs. 6 SGB II folgendes:
"Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches."

Gesetz zum nachlesen
Und was ist mit den Pennern auf der Strasse, die bekommen ihre Kohle!
Natürlich ist dann die Arge nicht mehr zuständig für dich!
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  #6  
Alt 15.01.2010, 16:14
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Also erstens sind glaube ich nicht alle "Penner" sanktioniert und zweitens bekommen auch die "Penner auf der Straße", wenn sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, noch Leistungen von der ARGE.

Wo ist denn da der Zusammenhang?
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  #7  
Alt 15.01.2010, 16:24
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Dann nenn mir doch mal das Gesetz ...
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  #8  
Alt 15.01.2010, 16:44
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Dann nenn mir doch mal das Gesetz ...
Bei meinem Recherchen (habe ich in einem anderen Forum gefunden) bin ich auf das hier gestoßen!

DasErste - Menschen bei Maischberger: 'Happy Birthday, Hartz IV: Verhasst, aber erfolgreich?'

Ab 00:16:55 zu hören! NULL-Sanktion ist eine Schein-Sanktion, weil man dann zum Sozialamt gehen kann.

und ab 00:25:15 sagt Heiner Geißler, das es so im Gesetz steht!


Ihr solltet besser eure Hausaufgaben machen! Und mein Anwalt hat/hatte doch Recht! Jeder hat ein Anrecht auf dieses Geld! Und deshalb ja auch meine Frage, was ist, wenn ich unter dieser Grenze komme!
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  #9  
Alt 15.01.2010, 16:56
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Ich guck mir den Quark jetzt nicht an, bei Maischberger wird mir immer übel. Aber Politiker sind auch nicht gerade für ihre Detailkenntnisse bekannt .

Und bei Sanktionen, die über 30 % der Regelleistung hinausgehen kannst du ergänzende Sachleistungen (=Lebensmittelgutscheine) von der ARGE bekommen. Das wars dann aber auch.

Und wenn du das nicht glaubst und meinst, wir haben hier alle keine Ahnung, dann lass es doch einfach drauf ankommen und geh dann zum Sozialamt.

Ich freue mich auf den Erfahrungsbericht.
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  #10  
Alt 15.01.2010, 18:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
hr solltet besser eure Hausaufgaben machen! Und mein Anwalt hat/hatte doch Recht! Jeder hat ein Anrecht auf dieses Geld!
Blödsinn! Ab einer Sanktion von über 30% kannst du Lebensmittelgutscheine erhalten, damit du nicht verhungerst. Das war`s dann aber auch.

Dass das mit dem Sozialamt schlichtweg die Unwahrheit war, kannst du schon allein aus dem zitierten Gesetzestext lesen!

Vielleicht füttert dich ja dein ach so schlauer Anwalt durch. Oder Heiner Geißler. Oder die Maischberger selbst. Wie wenn die Politiker tatsächlich Ahnung von dem haben, was sie irgendwann vor Jahren mal beschlossen haben.

Turtle
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