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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Ich bin Rentner und Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII. Ich habe keine Haftpflicht- und Hausratsversicherung. Mir wurde letztes Jahr im Juni mein Fahrrad gestohlen, was ich auch bei der Polizei angezeigt habe. Da ich keine Hausratsversicherung mit kombinierter Fahrraddiebstahlversicherung habe, konnte ich den Schaden nicht geltend machen und habe seitdem kein Fahrrad mehr. Jetzt möchte ich folgende Fragen stellen. 1.) Kann ich die Diebstahlanzeige beim Grundsicherungsamt Düsseldorf vorlegen und ein neues Fahrrad beantragen und eine Zahlung für ein Fahrrad fordern, da ich keine Hausratsversicherung mit Fahrraddiebstahlversicherung habe, da die Leistungen für eine Hausratsversicherung nicht im Regelsatz enthalten ist? 2.) Wie bin ich eigentlich versichert, wenn ich selbst z.B. einen Schaden verursache, da ich keine Haftpflichtversicherung habe? Muss das Grunsicherungsamt dann einspringen, da im Regelsatz keine Pauschalen für Haftpflicht- oder Hausratsversicherungen enthalten sind? 3.) Wenn ich jetzt als Grundsicherungsempfänger eine Haftplicht und Hausratsversicherung neu abschließe, kann ich dann vom Grundsicherungsamt fordern, dass die Beiträge für die Versicherung übernommen werden? Da es in Düsseldorf bis heute kein Sozialticket für den öffentlichen Bahn- und Busverkehr gibt, bin ich auf ein Fahrrad angewiesen. Deshalb hätte ich gern wieder ein Fahrrad. Wie kann ich beim Grundsicherungsamt in Düsseldorf ein Fahrrad beantragen? Meine Sachbearbeiterin meinte am Telefon nur ganz lapidar, für ein Fahrrad gibt es kein Geld, das ist im Regelsatz nicht vorgesehen. |
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#2
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| 1. Können kannst du alles. Du kannst sogar einen Antrag auf die Beschaffung eines Privatjets stellen, wenn du möchtest. Soll heißen: Erfolgsaussichten bzgl. einer Bewilligung sind gleich Null. Das Fehlen eines Fahrrads ist nicht existenzbedrohend. Sozialtickets sind auch von keinem Gesetz vorgesehen. Wenn es Kommunen gibt, die sowas ihren bedürftigen Bürgern zukommen lassen, dann ist das schlichtweg nur "nett". Ansonsten müssen die Fahrkosten eben aus dem Regelsatz bezahlt werden. Oder man spart sich aus dem Regelsatz die Kosten eines gebrauchten Fahrrads zusammen. 2. Nö. Du hast dann halt Schulden am Hals. Das hat mit dem Amt gar nichts zu tun, wenn du dich nicht versicherst. 3. Soweit die Kosten angemessen sind: ja. Entweder als Absetzbetrag vom Einkommen, wenn welches vorhanden ist (Rente) oder als Erhöhung des Regelsatzes, was beim SGB XII im Gegensatz zum SGB II möglich ist. Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle, nur zum besseren Verständnis, auch OHNE Rente, nur mit reiner Grundsicherung, kann das Amt die angemessenen Kosten für eine Private Haftpflicht und Hausratversicherung übernehmen? Wie beantrage ich das und unter welchen Voraussetzungen wird sowas gewährt? Gruss, little |
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#4
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| Ja, ist so. Allerdings ist die Beitragsübernahme begrenzt. Bei uns liegen die Höchstgrenzen bei Alleinstehenden für die Hausrat bei 5,59 €/mtl. und für die Privathaftpflicht bei 4,70 €/mtl. Schließt Du teurer ab, musst Du die Differenz selbst tragen. Beantragen musst du gar nichts. Du legst die Policen vor und dein Regelsatz wird entsprechend erhöht. |
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#5
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| Hallo! Vielen Dank für deine Antwort! Müssen die Policen im Orginal vorliegen (würde ich nicht verschicken wollen) oder gehen auch Kopien? Viele Grüsse, little |
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#6
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| Hängt von deinem Amt ab. Wenn die schon x-mal gefälschte "kopierte" Policen vorgelegt bekommen haben, werden sie ggf. auf die Vorlage des Originals bestehen. Turtle |
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#7
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| Noch eine Frage, ich sprach mit meiner Betreuerin darüber und sie meinte, in Berlin gäbe es das nur, wenn eben noch zusätzliches "Einkommen" zur Grundsicherung dazu käme. Kann es regionale Unterschiede geben bei der Gewährung oder gibts eine Arbeitsanweisung diesbezüglich, die bundesweit gilt? Vielleicht ein § auf den ich mich berufen kann, bei der Vorlage der Policen? Sry, möchte nicht nerven, aber die Situation erfordert die Nachfrage. Viele Grüsse, little |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| Hallo! Bitte erschlagt mich nicht, ob meiner Penetranz ;-) Wenn ich jetzt mit den Policen zum Amt gehe und die (teilweise) Übernahme beantrage und die vom Amt sagt "gibbet nüscht", kann ich schlecht sagen "oh, gfr und Turtle1972 aus dem sozialhilfe24-Forum sagen was anderes" ;-) Könnt ihr mir eine Arbeitsanweisung nennen oder eine Rechtsvorschrift, aufgrund dessen diese Zuschüsse gewährt werden? Damit ich was in der Hand habe, wenn ich zum Amt spaziere. Vielen Dank vorab und viele Grüsse, little |
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#10
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| In Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank wird die Übernahme der Haftpflichtversicherung vom Sozialhilfeträger übernommen. Es handelt sich dabei allerdings um einen schwer behinderten Menschen, wo die Haftpflichtversicherung ein evtl. existenzielles Risiko abdeckt. Ob hier diese Argumentation auf eine Diebstahlsversicherung angewendet werden kann müßtest du ausprobieren. |
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| Stichworte |
| fahrrad, grundsicherung, haftplichtversicherung, hausratsversicherung, sgb xii |
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