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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| unsere lebenssituation ist ein wenig "anders"...mein mann zu 100 % schwerbehindert,merkmal G,erwerbsunfähig. ich selbstständig tätig, privatversichert.... im zuge der allgemeinen wirtschaftlichen entwicklung war ich gezwungen für meinen mann - ich bin offiziell bestellte betreuerin - leistungen nach SGBXII, also grundsicherung zu beantragen. im rahmen des verfahrens konnte ich erreichen das die miete im vollen umfang berücksichtigt wurde und ebenso die heizkosten...begründet wurde das von seiten des amtes mit unserer besonderen lebenssituation, die übernahme der heizkosten mit seiner chronischen erkrankung die eine erhöhte raumtemperatur nötig macht. wirtschaftlich wurde uns fast das genick gebrochen durch den umstand das bei meiner einkommensberechnung ein durchschnittliches einkommen der letzten zwölf monate zugrunde gelegt wurde....hieß im klartext uns wurden jeden monat ca. 500 euro einkommen zugerechnet die gar nicht mehr erzielt wurden. aktuell habe ich gewerblich letzten monat einen minusbetrag eingefahren,der beim letzten grundsicherungsbescheid nicht berücksichtigt wurde....stattdessen wurde das einkommen für diesen monat einfach mit null angesetzt. stelle ich mir jetzt die frage ob dieses vorgehen rechtens ist???? wenn doch durchschnittliches einkommen zugrunde gelegt wird,dann müßte doch meiner meinung nach auch ein negatives betriebsergebnis eingerechnet werden indem der durchschnitt dann sinkt. und noch eine wichtige frage quält mich,der bewilligungszeitraum für die grundsicherung läuft zum 31.07.aus...es wurde kein ganzes jahr bewilligt...und da keine wirtschaftliche erholung absehbar ist werde ich gezwungen sein einen neuen antrag zu stellen. jetzt habe ich neulich irgendwie gelesen das bei nachgewiesener pflegebedürftigkeit auch längerfristig eine sog."unangemessene miete" akzeptiert werden muß...wir haben pflegestufe 2. und mein gewerbe besteht ja auch weiterhin und erfordert büro und einen gewissen lagerraum. wo kann ich mich da eingehender informieren, um eine weitere anerkennung der miete durchzusetzen???? dazu muß ich anmerken,das ich selbst keinerlei leistungen beziehe,von einem antrag auf hartz 4 habe ich abgesehen weil ich der überzeugung bin das das meine eigene situation nur verschärfen würde,aufgrund der tatsache das ich dann noch meine betriebsausgaben genehmigen lassen müßte usw..... fragt ruhig nach wenn etwas unklar ist.....netterluzifer. |
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#2
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| Dein negatives Ergebnis wird natürlich nicht grundsicherungserhöhend berücksichtigt. Im Prinzip ist deine Selbstständigkeit derzeit den Hobby, wenn es nicht kostendeckend ist. Für deine Schulden muss aber der Steuerzahler, der die Mittel für die Sozialleistung aufbringt, aber nicht aufkommen. Mehr als 0,00 Euro Einkommen ist nicht. Grundsicherung ist keine Verlustausgleichsleistung für gescheiterte Selbständige. So hart das auch klingen mag. Wenn ich jetzt auch noch zwischen den Zeilen lese, dass du die vollen Mietkosten "durchgedrückt" hast, obwohl du die Räumlichkeiten teilweise gewerbsmäßig nutzt, wird mir ganz schlecht. Auch das ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers. Er zahlt für deinen Mann WOHNraum und nicht Gewerberäume! Was du tun kannst/musst? Für deinen Mann weiter Grusi beantragen und für dich ggf. ALG 2, wenn dein Gewerbe nur noch ein Verlustgeschäft ist. Und wenn es sich nicht bald bessert, solltest du darüber nachdenken, das Geschäft ganz aufzugeben und dir abhängige Beschäftigung zu suchen. Turtle |
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#3
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| hallo turtle, erstmal lieben dank für deine antwort...aber ich muß da mal einiges gerade rücken. wie schon erwähnt,hat mein mann pflegestufe 2 und die pflege mache ich selbst trotz meiner beruflichen tätigkeit und das schon seit fünf jahren. Selbstständig bin ich nun bereits seit elf jahren und erleide einfach zur zeit einen massiven gewinneinbruch durch die wirtschaftlichen umstände.es bestehen auch keinerlei schulden und für meinen unterhalt und meine krankenversicherungsbeiträge und sonstigen aufwendungen komme ich auch selbst auf ohne irgendwelche unterstützung der steuerzahler...zu denen ich ja auch zähle. hinzu kommen all die aufgaben die eine gerichtlich bestellte betreuung mit sich bringen und da mein mann transplantationspatient ist sind ständig wichtige untersuchungen und arzttermine wahrzunehmen zu denen ich ihn begleiten muß da er auf eine begleitperson angewiesen ist. was die wohnsituation betrifft so habe ich im haus -gemietet -ein kleines büro,die kosten hierfür werden anteilig an miete und heizkosten abgezogen,was ich auch völlig in ordnung finde. da ich erst in den letzen monaten diese gewinneinbrüche zu verzeichnen habe,werden aufgrund der gesetzlichen bestimmung einkommenszahlen angesetzt die mit der realen lebenssituation herzlich wenig zu tun haben und den fortbestand der wirtschaftlichen existenz gefährden. und wenn dann der einkommensquerschnitt der letzten zwölf monate aufgrund eines minus nicht nach unten korrigiert wird...was in dem fall gar keine erhöhung der grundsicherung meines mannes ausmachen würde,weil er inzwischen schon die maximale aufstockung erhält, dann wird der einkommensquerschnitt in meinen augen nur weiter verfälscht.wie schon erwähnt werden mir ohnehin jeden monat gute 500 euro mehr zugerechnet als ich derzeit real erziele. und hartz 4 neben der selbstständigkeit kommt für mich nicht in frage,weil das meine persönliche situation nur noch verschärfen würde, dann wäre ich nicht mal mehr in der lage meinen monatlichen krankenversicherungsbeitrag aufzubringen und ohne krankenversicherung darf ich aber auch nicht mehr sein,weil ich mich dann strafbar mache. ein fester job mit 51,seit nunmehr elf jahren aus dem beruf und mit einem pflegefall zu hause der ständig ins krankenhaus oder zu ärzten muß, ich glaube einen solchen arbeitgeber muß man erst noch backen. ausserdem will ich einfach nicht endgültig im sozialen netz landen und habe nur eine chance aus dem leistungsbezug wieder rauszukommen wenn ich weiter arbeite. aber genauso gut steht fest das die grundlagen der vollzogenen bedarfsberechnung bzw. die berechnung meines einkommens die situation eher verschärfen werden anstatt hilfe zur selbsthilfe darzustellen. im übrigen bin ich nicht nur in meiner funktion als ehefrau sondern auch als gesetzliche betreuerin verpflichtet den unterhalt meines mannes sicherzustellen. in dem bewustsein das meine lebenssituation noch wesentlich besser ist als die vieler anderer abhängiger menschen in diesem land fühle ich mich trotzdem in meiner existenz massiv bedroht und fand das nicht so ganz in ordnung das du so rüberkamst als würde ich sozialleistungen als einladung für arbeitsunlust ansehen oder als ausgleich für mangelnde geschäftstüchtigkeit..... |
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#4
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| Sehr schön. Ändert aber nichts daran: Es gibt KEIN NEGATIVES Einkommen im ALG 2 oder bei der Sozialhilfe. Und wenn auch du nicht mehr vom Gewerbe leben kannst, musst du ALG 2 beantragen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Turtle |
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#5
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| hallo netterluzifer, na erst mal entspannen, niemand muss(!) und ausserdem gibt es immer zwei lösungen im leben! ![]() was mich wundert ist, wenn ihr zusammenlebt/verheiratet seit, dann bildet ihr doch eine sog. bedarfsgemeinschaft, oder? meine erfahrung mit den "selbstständigen" ist, alles ist etwas komplizierter, jedoch nicht unlösbar wenn mann bescheid weis, wie welche formulare, anträge usw. zu behandeln sind. mein rat für eure situation, schau ob du einen preiswerten anwalt für sozialfragen in deiner nähe findest und dann setz dich mit dem auseinander. dann machst du keine fehler, die dir vielleicht noch angelastet werden können und du erfährst auch, was dir genau zusteht, denn du tritts hier nicht als bittsteller auf. wir leben schlieslich in einem (noch) sozialstaat, dir steht also hilfe zu! gerne kannst du mir auch eine private nachricht schicken, vielleicht kann ich dir bzgl. anwalt weiterhelfen. lg. sannyasin |
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#6
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| bleibt also nur noch die frage offen ob es eine möglichkeit gibt länger als die üblichen sechs monate die miete anerkannt zu bekommen oder nicht? wie gesagt, irgendwo im net hatte ich gelesen das das bei nachgewiesener pflegebedürftigkeit möglich ist, aber stimmt das nun oder nicht und wenn ja,wo kann ich das nachlesen und ist das eine "muß" oder "kann" -bestimmung? ansonsten versuche ich lieber weiterhin mit arbeit aus der misere zu kommen, zur not halt mit putzjobs. |
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#7
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| Die Regelungen trifft jede Kommune selber. Also notfalls beim Amt mal nach den Richtlinien fragen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#8
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| hallo netterluzifer, das mit den 6 Monaten ist doch kein Problem, du sollest rechtzeitig einen Antrag auf Fortzahlung stellen dann geht das alles ohne Unterbrechnung über die Bühne. Rechtzeitig ist 4-6 Wochen vor Ablauf. |
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#9
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| hallo netterluzifer, auf deine private mitteilung will ich dir auch hier im forum antworten: mit der erwerbsunfähigkeit deines mannes und wie bei euch die bedarfsgemeinschaft bewertet wird bin ich total überfragt. ![]() aber ich beschreibe dir mal wie es bei uns aussieht, vielleicht hilft das ja ein kleines stückchen weiter: ![]() wir bilden eine BG und beziehen ALGII, ich habe kein einkommen, meine frau hat einkommen aus selbstständiger tätigkeit und die berechnug wird wie folgt durchgeführt: 1. Regelleistung 351,-€/Person bei 2 Personen 90%, also 316,-€, bzw. 632,-€ für beide. 2. Berechnung der letzten Mietabrechnung, also Kaltmiete, Betriebskosten, Heizung, abzgl. Warmwasseranteil 3. Einkommen aus selbstst. Tätigkeit abzügl. 280,-€ Freibetrag je Monat, ergibt das Gesamteinkommen. Die Berechnung erfolgt über einenEKS-Bogen, ähnlich einer BWA, Einnahmen werden den Kosten gegenübergestellt, somit ergibt sich der Gewinn, der als Einkommen zur Berechnung herangezogen wird. Daraus ergibt sich die Berechnung der Zahlung, also: Regelleistung + Unterkunft (Miete usw.) ./. Einkommen ./. Freibetrag + Rentenversicherung = Zahlung pro Monat, ist der Betrag den das JobCenter überweist. Weitere Leistungen wie z.B. gesetzl. Krankenversicherung + Rentenversicherung wird direkt von JC bei den Leistungsträgern überwiesen. Es ist eigentlich nicht ganz so kompliziert wie es erscheint. ich habe mir einige Excel-Tabellen erstellt und berechne die erforderlichen Daten aus der monatlichen Buchführung und ermittele so die erforderlichen Werte. ![]() Die Bestimmungen sollten nicht so sehr in deinem Focus stehen, die sind geschaffen worden um Missbrauch mit Sozialleistungen zu verhindern. Mal ein Beispiel zu einer Betriebsinvestition: es wird ein PC benötigt, der soll die betrieblichen Belange im Gebrauch abdecken, also keinen riesigen Flachbildschirm mit Soundanlage zum DVD abspielen, sowas braucht man nicht für Buchführung und Rechnungsbearbeitung. Genauso ein Fahrzeug zum Ausliefern, dafür wird sicherlich keine Luxuskarosse mit Schiebedach benötigt. In diesem Sinne musst du die diese Bestimmungen verstehen. lst nicht so eng zu sehen, besser ist zu argumentieren und den Sachbearbeitern die betrieblichen Notwendigkeiten erläutern, noch besser kurz schriftlich verfassen, ist für unsere Papiertiger immer besser, ein Papier zum Stempeln und abzeichen. ![]() Also so läuft das bei uns und ich bin mit dem Ablauf zufrieden. Im Hintergrund hilft eine Steuerberartung und ein Rechtsanwalt, der im Notfall auch schon mal einen Brief bzw. Widerspruch schreiben musste. Wenn du eine Mailadresse hast, schicke ich dir gerne meine Exceltabellen. ![]() Du solltest unbedingt auch einen Seuerberater bzw. Rechtsanwalt in deine Beratung einbeziehen, ich denke alleine bekommst du das nicht hin. Es gibt zu viele Dinge zu beachten und die Sachbearbeiter sind sicher in so speziellen Dingen total überfragt. Du solltest ihnen das auch nicht übel nehmen, die sind von unseren klugen Politikern genauso ins kalte Wasser geschubst worden wie wir. ![]() Meine Devise: Besser selber Bescheid wissen und Fordern was mir zusteht. ![]() Wünsche dir viel Glück und Stärke auf eurem schwierigen Weg, aber immer auch daran denken, wir wachsen mit unseren Schwierigkeiten, deshalb lassen wir uns nicht unterkriegen! in diesem Sinn, alles Gute und wenn ich irgendwie weiterhelfen kann, einfach schreiben. LG. Sannyasin |
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