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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 20.01.2012, 18:37
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Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 6
Standard Grundsicherung, wenn Sohn im selben Haus lebt

Hallo zusammen,

wenn man einen Antrag auf Grundsicherung stellt, und die Mutter noch mit dem Sohn zusammen im Haus lebt (Haus gehört der Mutter, Sohn verdient Geld, wird aber in den kommenden drei Monaten ausziehen und die Kosten der Mutter bald nicht mehr tragen können, da dort Zuwachs ins Haus steht), als was gilt dann der Sohn; als:

[ ] Antragsteller 2
[ ] Lebenspartner (nicht getrennt lebend) oder
[ ] Partner in eheähnlicher Gemeinschaft?

Und welchen Einfluss hätte der jeweilig anzuwählende Punkt auf den Antrag?

Ich danke tausend Mal für aufhellende Worte!

m.
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  #2  
Alt 20.01.2012, 19:03
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.192
Standard

Also ehrlich, memento, Du strickst jetzt schon seit Monaten an dieser Konstruktion.
Wo willst Du eigentlich drauf hinaus?
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  #3  
Alt 20.01.2012, 20:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

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Turtle
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