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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 07.02.2009, 16:26
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Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 1
Standard Grundsicherung weg. unbefrist.,voller Erwerbsminderung und Sachwerte

Hallo,
Bin von der BFA wegen voller Erwerbsminderung, unbefristet berentet. Dazu erhalte ich ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt welche gerade überprüft wird. Das Sozialbürgerhaus frägt natürlich nach Vermögen oder Sachwerten. Ich habe in meiner Wohnung einen Teil der Glassammlung meines Vaters stehen weil ich Platz habe und seine Wohnung langsam für alles zu klein wird.Er klaubt sich das auf Flohmärkten zusammen .
Was passiert wenn jetzt jemand vom Amt vor meiner Tür steht und das sieht? Wie soll ich mich da verhalten?
Danke für die Antwort.
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  #2  
Alt 07.02.2009, 17:11
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Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 140
Standard Vermögen Dritter

Auch wenn es in vielen Foren anders klingt, Sozialämter stehen eigentlich nur dann überraschend vor der Tür, wenn sie einen guten Grund haben.

Für die Frage "Wie beweise ich, dass die Wertgegenstände in meiner Wohnung jemand anders gehören" gibt es keine Patentantwort. Wie beweise ich üblicherweise, das etwas mir gehört? Z.B. durch die Vorlage von auf mich ausgestellten Rechnungen. Ist beim Flohmarkt natürlich selten. Also helfen eigentlich nur unabhängige Zeugen, die bestätigen können, dass die fraglichen Dinge im Eigentum eines Dritten stehen. Und die sollten so unabhängig sein, dass das Sozialamt nicht auf den Gedanken einer Gefälligkeitsbescheinigung kommt. Eine solche kann nämlich ganz heftig nach hinten losgehen.

Und gerade bei Flohmarkthandel sind beim Sozialamt alle Antennen oben !

Am sichersten also, Papa bringt seinen Kram bei sich selber unter.

Und auch die Art der Lagerung könnte ein Hinweis sein: Fest verpackt in einer verstaubten Ecke des Kellers wirkt glaubhafter als poliert in der Vitrine!
__________________
Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht!
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Stichworte
erwerbsminderungsrente, grundsicherung, sgbxii

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