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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 13.10.2011, 09:51
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Registriert seit: 13.10.2011
Beiträge: 1
Unglücklich Grundsicherung Vater wohnt in meinem Eigentum

Hallo,

zunächst einmal jetzt schon mal vielen Dank für die Antworten.

Sachverhalt:
Mein Vater (66 Jahre, Rentner) hat mir dieses Jahr (März 2011)
seine Eigentumswohnung übertragen, die jedoch noch zu 90%
abgezahlt werden muss. Nun hat mein Vater aber nur eine
Rente in Höhe von 408€. Monatliche Rückzahlung der Wohnung
beläuft sich auf 667€. Hiervon bezahlen wir beide die Hälfte,
wobei ich noch zusätzlich die Lebensmittel, Strom und Telefon
bezahle. Wir erhalten Wohngeld in Höhe von 92€ pro Person.
Zudem bin ich noch Student.

Frage:
1. Kann die Belastung für das Wohngeld zum erhalt der Grundsicherung 50 zu 50 aufgeteilt werden?
2. Wenn 1. nicht möglich ist, ist es dann möglich meinem Vater einen Mietvertrag auszustellen (mit 333,5
Warmmiete)?
3. Muss die Grundsicherung gezahlt werden oder wird gesagt: Sie leben doch bei Ihrem Sohn
und das hat bisher auch funktioniert.
4. Wie kann ich es anstellen kann, dass mein Vater Grundsicherung erhält?
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  #2  
Alt 13.10.2011, 11:17
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Registriert seit: 11.10.2011
Beiträge: 5
Standard

Genau weiß ich es auch nicht, aber bei der Grundsicherung gab es doch eine Einschränkung wegen Schenkungen und Vermögensübertragungen innerhalb der letzten 10 Jahre? Da dürfte eine Eigentumswohnung doch auch darunter fallen.
Ich wurde bei meinem Antrag kürzlich erst darauf angesprochen.
Die Experten hier wissen das aber genauer als ich.
__________________
maschinist
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Stichworte
eigentumswohnung, grundsicherung, sohn, vater

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