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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 21.03.2010, 13:46
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Standard Grundsicherung und Erwerbsunfähigkeitsrente

Hallo,

kurze Vorstellung von mir:
Ich bin 44 Jahre, verheiratet und habe 3 Kinder.

Folgende Frage hätte ich an Euch, in der GROSSEN Hoffnung, dass ihr mir weiterhelfen könnt:

Mein Mann bezieht seit 2003 unbefristet Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von netto ca. 927 Euro, da er sehr krank ist und auch zu 80 % Schwerbehindert.

Ich hatte vor 2,5 Jahren einen Schlaganfall.
Laut den Ärzten, die ich in der Reha hatte, bin ich 3 Stunden arbeitstechnisch eingeschränkt, arbeitsfähig, beziehe also Grundsicherung.

Ich habe 3 Kinder im Alter von 17, 15 und 4 Jahren.
Meine großen Mädels machen eine Ausbildung.

Jetzt meine Frage: Eine Bekannte von mir hat auf meinem Berechnungsbogen von der ARGE festgestellt, dass die Rente meines Mannes zwar eingerechnet wird, aber bei der Berechnung der Unterkunftskosten gehen sie immer nur von 4 Personen aus. Sicher sind wir uns dessen allerdings nicht. Ich könnte auch zur ARGE gehen und mir den Berechnungsbogen erklären lassen (dazu ist die ARGE angeblich verpflichtet). Das Problem ist allerdings, dass ich dann nicht weiß, ob die mir auch die Wahrheit sagen. Die haben mir schon mal irgendwas vorgegaukelt, was hinterher nicht gestimmt hat.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen vielen Dank im Voraus.
Ich wünsche Euch allen einen wunderschönen Sonntag.

Liebe Grüssle aus Bayern
Siggi
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  #2  
Alt 21.03.2010, 15:11
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Wird die Rente denn in VOLLER HÖHE eingerechnet? Sicherlich nicht...

Turtle
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  #3  
Alt 21.03.2010, 15:55
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Nein, ich glaube nicht. Sein Eigenbedarf wird berechnet und der Rest der Rente wird bei meiner Berechnung angerechnet. Aber wenn seine Rente mit berechnet wird, müsste er ja bei der Unterkunftsberechnung auch mit einbezogen werden, oder sehe ich da irgendwas falsch?

Siggi
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  #4  
Alt 21.03.2010, 17:48
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Das dürfte aber doch wohl in seinem "Eigenbedarf" drin sein, nee? Man rechnet seinen Regelsatz + seine anteilige Miete, rechnet seine Rente dagegen und das übersteigende Einkommen dann euch an. Wieso soll man da seinen Mietanteil nochmal berücksichtigen?

Turtle
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  #5  
Alt 21.03.2010, 17:56
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Stimmt, da hast Du recht. Tja, wie gesagt, wenn man davon keine Ahnung hat, kann einem viel erzählt werden, aber ob das dann alles so stimmt, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall vielen Dank.

Wünsch noch einen schönen Sonntag Abend

Grüssle
Siggi
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