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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Mein Ehemann, schwerbehindert und Pflegefall, bezieht Leistungen nach SGB XII. Ich selber habe Einkommen. Nun habe ich durch den Tod meiner Mutter eine Erbschaft zu erwarten. Wie wird das auf die Grundsicherung angerechnet und welche Freibeträge gibt es? Bin für jede Info dankbar.netterluzifer |
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#2
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| Tja, da gibt es unterschiedliche Ansichten dazu, ob es sich hier um Vermögen oder Einkommen im Sinne des SGB XII handelt. Die sogenannte herrschende Meinung dazu ist wohl, dass es im Monat des "Zuflusses" (Versilberung) um Einkommen handelt. Damit wird allerdings vernachlässigt, dass schon mit dem Erbfall (Tod des Erblassers) auch ohne Zufluss Erbansprüche entstanden sind, die sogleich unmittelbar dem verwertbaren Vermögen des Erben zuzurechnen sind. Hierzu wird das zuständige Sozialamt also zunächst mal eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen haben. Wenn dann der Zufluss aus der Erbschaft als Einkommen behandelt werden soll und hier ja schon Einkommen vorhanden ist, dürften weitere Einkommensbereinigungen ausscheiden. Es ist möglich, den einmaligen Einkommensbezug auf weitere Monate nach dem Monat, in dem die Erbschaft flüssig wird, aufzuteilen. Die tatsächlich nach dem Einkommens-Anrechnungszeitraum noch vorhandenen nicht verbrauchten Werte sind als Vermögen zu behandeln. Hierfür gelten die üblichen Schonvermögensgrenzen. Das Sozialamt wird zu gegebener Zeit auf der Grundlage der dann gegebenen tatsächlichen Situation zu entscheiden haben. Also zunächst mal dem Sozialamt die Situation schildern, wozu ja ohnehin eine Verpflichtung besteht, und: Entscheidung abwarten. |
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