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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin völlig verzweifelt. Bin 82 Jahre, habe eine Rente von 38 € und beziehe seid 12 Jahren zu meiner Rente Grundsicherung. Besitze aber ein Haus mit zwei Wohnugen. In einer Wohnung wohnt mein Neffe und der anderen wohne ich. Mein Neffe zahlt keine Miete da mir damals vom mAmt gesagt wurde das es besser wäre das alles als eine Bedarfsgemeinschaft laufen zu lassen. Das Haus hat ca einen Wert von 30000 €. Das Grundstück ist Erbpacht. So habe ich das damals als ich grundsicherung beantragt habe auch alles beim Amt angegeben. Die Grundsicherung ist damals genehmigt worden. Und bis heute gab es da auch keine Probleme. Nun aber habe ich heute Post vom Amt bekommen, das die Grundsicherung zum 01.02.2012 eingestellt werden muß da ich über Vermögen verfügen würde und das Haus verkaufen müßte. Ich habe aber auch vor einiger zeit von bekannten gehört das ein Haus in dem man wohnen würde geschützt wäre. Stimmt das so?? Bin völlig verzweifelt. Wer kann mir da helfen?? Kennt vielleicht jemand eine Adresse wo ich mir Hilfe holen könnte. Vielen Dank im voraus. |
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#2
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| Ich kann gar nicht glauben, dass man dir gesagt hat, dass du von deinem Neffen keine Miete nehmen sollst. Natürlich musst du mit deinem Neffen einen Mietvertrag abschließen. Die Miete ist dein Einkommen. Du kannst doch nicht deinen Neffen dort mietfrei wohnen lassen und vom Staat Geld verlangen. Auch musst du die Mieteinnahmen dem Finanzamt melden. |
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#3
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| Ich denke, dass das Häuschen nicth verwertbar (verkaufbar) ist, da der Leistungsberechtigte es "zusammen mit Angehörigen" bewohnt. Aber das mit der Miete find ich auch ein Ding. Von was lebt denn der Neffe? Vielleicht hat man damals auf eine Miete "verzichtet" weil er sonst selbst hilfebedürftig geworden wäre. Und die GruSi gibt es erst seit 2003. Evtl. wurde vorher HLU nach dem BSHG bezogen!?
__________________ "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller) |
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#4
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| Wenn dem Neffen nix von dem Haus gehört und er quasi jederzeit an die Luft gesetzt werden kann, dann sehe ich nicht, wieso das Haus nicht verwertbar sein sollte. Denn von der Größe her ist es mit 2 Wohneinheiten garantiert kein geschütztes Vermögen. Hinderlicher und wertmindernd ist wohl eher die Erbpacht auf dem Grundstück. Der Rest bzgl. der Aussage: "Keine Miete vom Neffen fordern." ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht kommt ja noch etwas, woraus sich einem erschließen könnte, was vor x Jahren vorgefallen ist. Turtle |
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#5
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| Hallo, mein Neffe bezieht Hartz 4. Und mir und meinem Neffen wurde damals von beiden Ämtern empfohlen eine Hausgemeinschaft zu gründen. Wieso und warum kann ich jetzt auch nicht sagen. Vom Amt wurde mir jetzt gesagt das das Haus genau 18 qm zu groß wäre. Denn sonst wäre es nicht verwertbar. Und als Neffe wäre er halt kein direkter Angehöriger. Bei Sohn oder Tochter würde das dann schon wieder anders ausshen. Da wäre das Haus dann auch nicht zu groß. Meine Wohnung hat eine Größe von 56 qm und die Wohnung meines Neffen hat 51 qm. Es handelt sich um ein älteres Haus (1963). |
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#6
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| Hallo, liebe Verzweifelt, das geht doch gar nicht, wenn ich nicht irre. Eine Eigentumswohnung darf schon 120 Quadratmeter gross sein, ohne das sie antastbar ist. Beantrage Prozesskostenhilfe und schalte einen Anwalt ein. Hilft Dir Dein Neffe in Haus und Garten? |
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#7
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| Da liegst du auf dem falschen Dampfer. Die 130 qm sind für einen Vierpersonenhaushalt. Der liegt hier definitiv nicht vor. Vereinfachte Zusammenstellung der Rechtslage kannst du hier nachlesen: Was Beziehern zusteht: Eigenheim mit Hartz IV | RP ONLINE Turtle |
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#8
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| Hallo zusammen, ja mein Neffe hilft mir im Haushalt. Er macht die ganzen Besorgungen, putzt bei mir die Wohnung und hilft auch im Garten. @Turtle1972: vielen Dank für den Link. Wenn ich das da jetzt richtig verstanden habe, stimmt das mit den 90 qm für meine Tante. Und hier beim amt wurde mir ja auch gesagt das pro zusätzlichen direkten Verwandten 15 qm dazu kämen. Nur wurde mir da dann auch sofort gesagt das es sich bei einem Neffen nicht um einen direkten Verwandten handeln würde. Ich habe mich mittlerweile auch einmal genau über den Mietspiegel hier im Ort erkundigt. Bei der Lage und dem Alter des Hauses würden ca 3,50 bis 4,00 Euro gerechnet. Also wenn mein Neffe dann bei der ARGe Mietkosten beantragen würde, man höchstens 200 € Kaltmiete bekommen würde. Dazu kämen dann allerdings noch die Nebenkosten. Was mich auch ein bißchen irritiert, das es bis jetzt alles genehmigt wurde und auf einmal jetzt nach 11 Jahren alles zu groß sein soll. Das kann ich nicht verstehen. |
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#9
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| Upppsss...danke, Turtle. Ich hatte nicht gewusst, dass es sich um einen 4-Personen-Haushalt handelt bei der von mir angegebenen Grösse. Liebe Verzweifelt, ich habe den Neffen im Zusammenhang mit Haushalt Und Garten absichtlich erfragt. Denn Dein Alter würde doch eine Pflege im Haus zumindest im Bereich des Möglichen erscheinen lassen. Ich bin in der Altenbetreuung tätig, die Senioren erhalten Grundsicherung, Haushalthilfe, weitere Hilfen, brauchen auch nicht mehr umzuziehen, selbst bei grosser Wohnung...irgendwas muss doch da zu machen sein. Dass dieser Bescheid erst nach 11 Jahren eintraf, ist auch merkwürdig. |
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#10
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| Vielleicht ein neuer Sachbearbeiter ? Neue Besen kehren gut, den grundsätzlich ist das richtig. Dazu kommt wohl auch das Grundsicherung ja über einen anderen Träger wie ALGII läuft. Zumindest ist doch meines Wissens die Kommune bei ALGII Bezug für die Kosten der Unterkunft zuständig. Außerdem, ein Neffe ist nicht mehr wie ein normaler Mieter und 11 jahre ohne Miete und ohne Job auch im ALGII Bezug............. (ich spar mir einen weiteren Kommentar) |
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