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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#11
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| Ob das einzusetzende oder zu verwertende Vermögen in Form einer Erbpachtimmobilie mit diesem Verkehrswert hier dann aber rechtzeitig zum Februar zur Beseitigung der Hilfsbedürftigkeit auch tatsächlich zur Verfügung stehen kann, ist schon zweifelhaft. Für den Fall, dass der Einsatz des verwertbaren Vermögens nicht zeitgerecht möglich ist, soll gem. § 91 SGB XII die Leistung als Darlehen erbracht werden. Das könnte ggf. beim Sozialamt geltend gemacht werden. Eine rechtliche Beratung ist im Übrigen über Beratungshilfe durch die Anwaltschaft zu erhalten... |
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#12
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| Ja, sicherlich. Jedoch ging es hier doch um die Frage, ob die Einstellung bzw. Versagung rechtmäßig ist. Und das könnte durchaus sein, dass es sich eben um verwertbares Vermögen handelt. Das mit dem Darlehen wäre eine Frage im Nachgang. Denn niemanden darf von Amts wegen ein Darlehen "aufgedrängt" werden. Turtle |
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