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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo es geht um meine Mutter hier mal kurz ein paar details zur erklärung! Meine Mutter bekommt seit gut 8 jahren Frührente, welche nun nicht verlängert wurde mit der begründung sie könnte versuchen voll zu arbeiten. Da ihr nichts anderes übrig blieb hat sie angefangen zu arbeiten jedoch leidet ihre Gesundheit dadrunter immer mehr. Nun dauert es aber eine ganze weile bis der Neuantrag auf rente fertig ist und sie ist einfach nciht mehr wirklich in der lage weiter zu arbeiten! Meine mutter hat allerdings ein Eigenheim welches aber noch abbezahlt wird! Also gehört sozusagen noch ein paar jahren der bank. steht ihr trotzdem sozialgeld zu bis sie ihre rente wieder durch hat und wenn ja wieviel? da der kredit ja monatlich bezahlt werden muss und sie das ja nicht einfch aussetzen kann! danke schonmal für die antworten! |
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#2
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| Die Mama kann sich an den zuständigen Träger für die Grundsicherung für Erwerbsfähige (ARGE o.ä.), wenden, um abzuklären, ob ein Anspruch auf (aufstockende) Leistungen nach dem SGB II besteht. Kosten der Unterkunft im Umfang der tatsächlichen Aufwendungen für das Eigenheim (incl. Schuldzinsen für den Baukredit) werden grundsätzlich - jenfalls für einen angemessenen Zeitraum - berücksichtigt. Ob auch Tilgung einbezogen werden kann, kommt auf den Einzelfall an. Ob das Eigenheim grundsätzlich einzusetzendes Vermögen darstellt, ist eine andere Frage, die ebenfalls einzelfallgerecht zu prüfen ist. Da Haus-Vermögen häufig nicht sofort zur erforderlichen Bedarfsdeckung eingesetzt werden kann, würde die Leistung bei grundsätzlich zu verwertendem Eigenheim als Darlehen erbracht werden. |
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| Stichworte |
| eigenheim, kredit, sozialgeld |
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