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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 13.09.2010, 21:40
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Standard Grundsicherung - Sozialgeld?

Hallo erstmal,
ich habe eine Frage zur Grundsicherung, zur Sozialhilfe, zum Sozialgeld:
lebe mit Partner zusammen und bisher bekamen wir beide Hartz4. Weil ich aber gesundheitliche Probleme habe, hat der AA mich als arbeitsunfähig für mindestens 6 Monate befunden. Die ARGE hat daraufhin mich aus dem Hartz4 rausgenommen und auf dem Bewilligungsbescheid für uns beide mich mit Sozialgeld eingestuft.

Wir leben auf dem Dorf, darf ich das Auto (klein u. alt) trotzdem behalten?

Was ändert sich sonst noch so?
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  #2  
Alt 14.09.2010, 07:58
Benutzerbild von Django
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Beiträge: 181
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Die Arge hat Dich nicht aus "HartzIV" rausgenommen, sondern gewährt Dir eine andere Leistung im Rahmen von "HartzIV".

§ 28 SGB II Fassung ab 06.03.2009


(1) Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Das Sozialgeld umfasst die sich aus § 19 Satz 1 ergebenden Leistungen. Hierbei gelten ergänzend folgende Maßgaben:

Ansonsten ändert sich für Dich erstmal nichts. D.h., vielleicht doch, Du wirst wahrscheinlich ´ne Weile nicht mit Arbeitsangeboten konfrontiert werden, da Du ja auf Zeit erkrankt bist.
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  #3  
Alt 14.09.2010, 11:45
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Registriert seit: 13.09.2010
Beiträge: 2
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aber schon komisch, dass sich bei der Arge auch niemand für den Krankenschein interessiert. Auf meine Frage hin, welcher SB nun für mich zuständig ist, wer den Krankenschein bekommt, wurde rumtelefoniert und man sagte nur: ist niemand für Sie zuständig.
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  #4  
Alt 14.09.2010, 14:44
Benutzerbild von Hexepebbles
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 476
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Wenn das ärztliche Gutachten vorliegt, braucht (zunächst) erstmal keiner mehr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Zumindest die nächsten 6 Monate nicht.

Der bisher zuständige Sachbearbeiter hat Euch doch einen Änderungsbescheid geschickt, oder nicht!? Dann wird der auch der weiterhin zuständige SB bleiben. Da ändert sich eigentlich nix dran.
__________________
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Stichworte
arbeitsunfähig, auto erlaubt, sozialgeld

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