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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 21.10.2010, 10:53
STARSONMARS
Gast
 
Beiträge: n/a
Beitrag Grundsicherung-Rente auf Zeit-Hinzuverdienst

bekomme eine Rente auf Zeit:

Die Höhe beträgt ca. 500 Euro - beim Sozialamt bekomme ich nun die
Differenz zum Existenzminimum ca. 300 Euro also ca. 800 Euro.

Wie viel wird mir abgezogen wenn ich 400 Euro dazu verdiene.
Kann mir jemand eine Beispiel Rechnung schicken !

Vielen Dank
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  #2  
Alt 21.10.2010, 14:48
HTK HTK ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 488
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Die Rente wird in diesem Fall nicht gekürzt, ein Hinzuverdienst von 400,--EUR wirkt sich auf die Rente gar nicht aus.

Grundsicherung benötigst Du dann nicht mehr (also die bisher gewährten rd. 300,--EUR), evtl. besteht aber noch ein zusätzlicher Anspruch auf Wohngeld durch das Wohnungsamt.

Bei einem Arbeitseinkommen von 400,--EUR bleiben 120,--EUR (30% des Arbeitseinkommens) anrechnungsfrei, zzgl. einer sog. Arbeitsmittelpauschale von 5,20 EUR/Monat.

Theoretisch verbliebe bei Deinem Beispiel noch ein Anspruch auf Grundsicherung von 20,--EUR, doch ist Wohngeld vorrangig in Anspruch zu nehmen (und das dürfte etwas höher als die hier besprochenen 20,--EUR sein).
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  #3  
Alt 25.10.2010, 07:03
Benutzerbild von ubu
ubu ubu ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2009
Ort: Westfälisches Zonenrandgebiet
Beiträge: 638
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Bei 500 € Rente und 400 € Arbeitseinkommen könnte es aber auch sein, dass das Einkommen dann zu hoch für Wohngeld ist.

Und nebenbei: Wieso eigentlich Grundsicherung, wenn die EM-Rente nur befristet ist ?
__________________
Schöne Grüße
ubu
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beispiel, minijob, nebenjob, rente, rentenanrechnung

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