Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.03.2010, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 4
Standard Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt für Wittwe

Hallo,

folgendes Problem,

Ältere Dame hat einen Antrag auf Wittwenrente gestell weil kürzlich der Ehemann versorben ist. Mit dem neuen Rentenbescheid hat sie folgende Unterlagen bekommen.

Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter un bei Erwebsminderung (SGB XII)

Was bedeutet Grundsicherung ?
Und dann muss man auf dem Antrag noch ankreuzen "Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt verzichte"

Welches bekommt sie nun
Die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
und was ist der Unterschied zwischen den Beiden ?

Danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.03.2010, 14:38
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
Standard

Ob sie etwas bekommt, ist erst mal nicht relevant.
Der Rententräger ist per Gesetz verpflichtet worden, bei jedem Rentenbescheid, der einen gewissen Betrag unterschreitet, auf die Möglichkeit der Beantragung von Grundsicherung hinzuweisen und den entsprechenden Antrag mitzusenden.

Wenn Du wissen möchtest, ob die Dame einen Anspruch hat, gib doch mal folgende Daten an:

Alter der Dame
Welche Einkommen und welche Höhe
Höhe der Unterkunftskosten
eventuelles Vermögen
Leben noch weitere Personen im Haushalt, wenn ja, Alter und Einkommen

Geändert von gfr (10.03.2010 um 14:39 Uhr) Grund: Erweitert
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.03.2010, 15:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von gfr Beitrag anzeigen
Ob sie etwas bekommt, ist erst mal nicht relevant.
Der Rententräger ist per Gesetz verpflichtet worden, bei jedem Rentenbescheid, der einen gewissen Betrag unterschreitet, auf die Möglichkeit der Beantragung von Grundsicherung hinzuweisen und den entsprechenden Antrag mitzusenden.

Wenn Du wissen möchtest, ob die Dame einen Anspruch hat, gib doch mal folgende Daten an:

Alter der Dame
Welche Einkommen und welche Höhe
Höhe der Unterkunftskosten
eventuelles Vermögen
Leben noch weitere Personen im Haushalt, wenn ja, Alter und Einkommen

Hi
die Daten der Dame

Geburtsdatum: 19.05.1935
Behindertenausweis: Vermerk G mit 70 %

Einkommen
Rente:311,96
Wittwenrente: 222,28
Betriebsrente: 80,94
Betriebsrente vom Ehemann:70,32

Ausgaben:
Miete (einschl. Umlagen, Zuschläge u.ä) 363,00 €
Strom monatlich: 30,00 €
Müllgebühr: 23,50 €
Telefon: ca. 30,00 €

Einmalige Ausgaben:
Befreiungskarte AOK: 80,82 €
Behindertenausweis: 60€

hoffe das ist recht so ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.03.2010, 15:27
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
Standard

Wohnt sie allein?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.03.2010, 15:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 4
Standard

ups sorry ja sie wohnt alleine
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.03.2010, 15:42
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
Standard

Also, rechnen wir mal für eine alleinlebenden Person:

Regelsatz 359,00 €
Mehrbedarf Kennzeichen G 54,91 €
Kosten der Unterkunft 363,00 €
Gesamtbedarf 776,91 €


Einkommen 685,50 €

Fehlbetrag 91,41 €


Sie sollte also zum Sozialamt gehen und einen Antrag auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII stellen.

Eventuell hat sie statt dessen auch einen Anspruch auf Wohngeld, wobei zu beachten ist, dass sie bei Grundsicherungsleistung auch von den GEZ-Gebühren befreit wird, und das macht nochmal einige Euros monatlich aus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.03.2010, 15:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 4
Standard

Also das Formular kann man dafür verwenden oder ?
http://www.dresden.de/media/pdf/form...dsicherung.pdf

wo muss man das dann hinschicken
an das Sozialamt oder an die Deutsche Rentenversicherung ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.03.2010, 19:18
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.12.2008
Ort: nordenham
Beiträge: 94
Standard grundsicherung

macht nicht den fehler wohngeld zu beantragen.dann wird es sehr schwierig sich von gez befreien zu lassen.und immer dran denken die grusi darf nicht niedriger sein wie alg2.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 10.03.2010, 21:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 1.910
Standard

Denkt aber an die geringen Vermögensfreibeträge !!!
Zitat:
Zum Vermögen zählen u.a.
-Haus- und Grundvermögen
-PKW
-Bargeld und Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, u.a.
Wertpapiere
-Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen

Nicht zum Vermögen zählen
-Beträge bis zu einem Betrag von 2.301 Euro bei Alleinstehenden
siehe oben link Sozialhilfe -weiter zu Grundsicherung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11.03.2010, 06:58
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
Standard

Zitat:
Zitat von ulli55 Beitrag anzeigen
macht nicht den fehler wohngeld zu beantragen.dann wird es sehr schwierig sich von gez befreien zu lassen.und immer dran denken die grusi darf nicht niedriger sein wie alg2.
Das muss jetzt niemand verstehen, oder?

1) Grundsicherung hat nichts mit ALG 2 zu tun und aufgrund des Alters der Dame steht ALG 2 ohnehin nicht zur Debatte.

2) Was das Wohngeld angeht wird der entsprechende SB vom Sozialamt schon eine Gegenrechnung zwischen Grusi- und Wohngeldbezug durchführen.


@ Nachtvogel
Etwaiges vorhandenes Vermögen wird ohnehin bei Antragstellung geprüft und bei entsprechendem übersteigenden Vermögen bleibt eh nur die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen



@ Fatih85
Du kannst den Vordruck des Rententrägers oder den von Dir verlinkten nutzten und diesen zum Sozialamt schicken, ich würde aber empfehlen, einen Termin zu vereinbaren, alle Unterlagen mitzunehmen und den Antrag persönlich zu stellen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hilfe zum Lebensunterhalt und Aufwandsentschädigung nico75 Grundsicherung - Sozialhilfe 1 28.12.2009 21:23
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) eigene Hilfe zum Lebensunterhalt + Waisenrente der Freundin- geht das? Midan Grundsicherung - Sozialhilfe 2 26.11.2009 11:42
Hilfe für Lebensunterhalt auch für Selbsständige? kiki1971 Hartz IV 4 - ALG II 2 32 04.11.2009 14:00
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Ich Rentner und sie Hilfe zum Lebensunterhalt Fragen rkahlhardt Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 12 17.03.2009 12:45
Grundsicherung für eine ältere Dame, die Hilfe braucht target.in.school Grundsicherung - Sozialhilfe 5 08.03.2009 09:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:08 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0