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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, folgendes Problem, Ältere Dame hat einen Antrag auf Wittwenrente gestell weil kürzlich der Ehemann versorben ist. Mit dem neuen Rentenbescheid hat sie folgende Unterlagen bekommen. Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter un bei Erwebsminderung (SGB XII) Was bedeutet Grundsicherung ? Und dann muss man auf dem Antrag noch ankreuzen "Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt verzichte" Welches bekommt sie nun Die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt und was ist der Unterschied zwischen den Beiden ? Danke |
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#2
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| Ob sie etwas bekommt, ist erst mal nicht relevant. Der Rententräger ist per Gesetz verpflichtet worden, bei jedem Rentenbescheid, der einen gewissen Betrag unterschreitet, auf die Möglichkeit der Beantragung von Grundsicherung hinzuweisen und den entsprechenden Antrag mitzusenden. Wenn Du wissen möchtest, ob die Dame einen Anspruch hat, gib doch mal folgende Daten an: Alter der Dame Welche Einkommen und welche Höhe Höhe der Unterkunftskosten eventuelles Vermögen Leben noch weitere Personen im Haushalt, wenn ja, Alter und Einkommen Geändert von gfr (10.03.2010 um 14:39 Uhr) Grund: Erweitert |
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#3
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| Zitat:
Hi die Daten der Dame Geburtsdatum: 19.05.1935 Behindertenausweis: Vermerk G mit 70 % Einkommen Rente:311,96 Wittwenrente: 222,28 Betriebsrente: 80,94 Betriebsrente vom Ehemann:70,32 Ausgaben: Miete (einschl. Umlagen, Zuschläge u.ä) 363,00 € Strom monatlich: 30,00 € Müllgebühr: 23,50 € Telefon: ca. 30,00 € Einmalige Ausgaben: Befreiungskarte AOK: 80,82 € Behindertenausweis: 60€ hoffe das ist recht so ? |
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#4
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| Wohnt sie allein? |
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#5
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| ups sorry ja sie wohnt alleine |
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#6
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| Also, rechnen wir mal für eine alleinlebenden Person: Regelsatz 359,00 € Mehrbedarf Kennzeichen G 54,91 € Kosten der Unterkunft 363,00 € Gesamtbedarf 776,91 € Einkommen 685,50 € Fehlbetrag 91,41 € Sie sollte also zum Sozialamt gehen und einen Antrag auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII stellen. Eventuell hat sie statt dessen auch einen Anspruch auf Wohngeld, wobei zu beachten ist, dass sie bei Grundsicherungsleistung auch von den GEZ-Gebühren befreit wird, und das macht nochmal einige Euros monatlich aus. |
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#7
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| Also das Formular kann man dafür verwenden oder ? http://www.dresden.de/media/pdf/form...dsicherung.pdf wo muss man das dann hinschicken an das Sozialamt oder an die Deutsche Rentenversicherung ? |
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#8
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| macht nicht den fehler wohngeld zu beantragen.dann wird es sehr schwierig sich von gez befreien zu lassen.und immer dran denken die grusi darf nicht niedriger sein wie alg2. |
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#9
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| Denkt aber an die geringen Vermögensfreibeträge !!! Zitat:
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#10
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| Zitat:
1) Grundsicherung hat nichts mit ALG 2 zu tun und aufgrund des Alters der Dame steht ALG 2 ohnehin nicht zur Debatte. 2) Was das Wohngeld angeht wird der entsprechende SB vom Sozialamt schon eine Gegenrechnung zwischen Grusi- und Wohngeldbezug durchführen. @ Nachtvogel Etwaiges vorhandenes Vermögen wird ohnehin bei Antragstellung geprüft und bei entsprechendem übersteigenden Vermögen bleibt eh nur die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen @ Fatih85 Du kannst den Vordruck des Rententrägers oder den von Dir verlinkten nutzten und diesen zum Sozialamt schicken, ich würde aber empfehlen, einen Termin zu vereinbaren, alle Unterlagen mitzunehmen und den Antrag persönlich zu stellen. |
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