Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.07.2010, 14:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 10
Standard Grundsicherung im Alter / eigengenutzte Immobilie

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Ein 75 jähriger Witwer, kein Rentenanspruch da zeitlebens selbstständig und nie in die RV eingezahlt. Eidesstattliche Versicherung abgegeben, Insolvenz eröffnet. Bewohnt allein sein Einfamilienhaus (Wert ca. 120.000 Euro), Wohnfläche ca. 140 qm. Auf dem Haus sind zwei Sicherungshypotheken (einmal auf die Tocher und auf einen Bekannten - Höhe zusammen 200.000 Euro) eingetragen. Derzeit lebt der Mann von Geld das Freund ihm geben, allerdings sind diese Hilfen ausgereizt.

Die Fragestellung:

Kann der Mann Grundsicherung im Alter beantragen?
Kann er auch Mietzuschuss bekommen?
Kann er in dem Haus wohnen bleiben?
Muss er das Haus verkaufen?
Welche Auswirkungen hat eine Antragsstellung?
Kann man ihn "zwingen" das Haus zu verkaufen?

Wohnort: Rheinland-Pfalz, Bitburg

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Grüße
Sonnenblume
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.07.2010, 08:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 140
Standard

Ja, Grundsicherung kann (und sollte) beantragt werden.

Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz wäre ebenfalls grundsätzlich möglich, entfällt aber, wenn Grundsicherung im Alter gezahlt wird, weil dann automatisch da mit drin.

Ob Aufforderung zum Umzug ergeht, hängt von den monatlichen Kosten ab. Wenn unter den dort geltenden Miethöchstgrenzen, dann nicht. Wenn drüber, kann zur Kostensenkung Aufforderung zum Umzug erfolgen.

Ein sog. kleines Hausgrundstück ist vor Verkauf geschützt. Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, wie teuer da normalerweise Häuser sind. Bei uns (einer teuren Gegend) wären 120.000 kein Grund zur Diskussion, irgendwo in der Wildnis vielleicht schon.

Immer zu empfehlen: Einfach mal zum Sozialamt gehen und fragen. Kostet nichts und bringt meistens mehr Aufschluss als Mutmaßungen aus der Ferne.
__________________
Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.07.2010, 09:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.201
Standard

Wann sind den die Sicherungshypotheken zu welchem Zwecke der Sicherung eingetragen worden?

Wenn ein Einfamilienhaus 120.000 € Wert ist, wie kommen da Hypotheken von fast dem doppelten Wert zusammen fragt sich der geneigte Leser.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.07.2010, 14:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 10
Standard

@mpumpe

Ich denke für spitzfindige Bemerkungen ist hier kein Platz!
Die Sicherungshypotheken sind vor Jahren eingetragen worden. Damals sah auch der Immobilienmarkt noch ganz anders aus. Das Haus/Grundstück hat mittlerweile stark an Wert verloren. So sind zB. die qm Preise für die unbebaute Fläche auch unter 1,-- Euro (!) gefallen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.07.2010, 20:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von Sonnenblume1966 Beitrag anzeigen
@mpumpe
Ich denke für spitzfindige Bemerkungen ist hier kein Platz!
Dann freu dich auf die spitzfindigen Bemerkungen oder Fragen wenn ihr Grundsicherung beantragt.
Auch bei Grundsicherung werden Schenkungen der vergangenen 10 Jahre genauestens beäugt und womöglich zurückgefordert werden.
Daher ist es nicht unerheblich warum für die Tochter eine Sicherungshypothek in
dieser Höhe auf das Haus besteht.
Außerdem wird sie nachweisen müssen das diese Forderung noch offen und beständig ist.

Davon abgesehen interessieren Schulden im ALGII und auch in der Grundsicherung nicht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundsicherung im alter, rente, sozialhilfe

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - U 25 sweetie Grundsicherung - Sozialhilfe 2 17.05.2010 11:42
Wer bezahlt den Krankenkassenbeitrag bei Grundsicherung im Alter? vaduz Grundsicherung - Sozialhilfe 6 12.05.2010 09:17
Grundsicherung im Alter Kosten der Unterkunft reichen ni... hadem Grundsicherung - Sozialhilfe 2 01.04.2010 12:52
Eltern Grundsicherung im Alter...Amt rührt sich nicht mamakiki Grundsicherung - Sozialhilfe 2 01.11.2009 13:27


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:00 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0