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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo! Folgender Sachverhalt: Ein 75 jähriger Witwer, kein Rentenanspruch da zeitlebens selbstständig und nie in die RV eingezahlt. Eidesstattliche Versicherung abgegeben, Insolvenz eröffnet. Bewohnt allein sein Einfamilienhaus (Wert ca. 120.000 Euro), Wohnfläche ca. 140 qm. Auf dem Haus sind zwei Sicherungshypotheken (einmal auf die Tocher und auf einen Bekannten - Höhe zusammen 200.000 Euro) eingetragen. Derzeit lebt der Mann von Geld das Freund ihm geben, allerdings sind diese Hilfen ausgereizt. Die Fragestellung: Kann der Mann Grundsicherung im Alter beantragen? Kann er auch Mietzuschuss bekommen? Kann er in dem Haus wohnen bleiben? Muss er das Haus verkaufen? Welche Auswirkungen hat eine Antragsstellung? Kann man ihn "zwingen" das Haus zu verkaufen? Wohnort: Rheinland-Pfalz, Bitburg Über Hilfe würde ich mich sehr freuen! Grüße Sonnenblume |
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#2
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| Ja, Grundsicherung kann (und sollte) beantragt werden. Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz wäre ebenfalls grundsätzlich möglich, entfällt aber, wenn Grundsicherung im Alter gezahlt wird, weil dann automatisch da mit drin. Ob Aufforderung zum Umzug ergeht, hängt von den monatlichen Kosten ab. Wenn unter den dort geltenden Miethöchstgrenzen, dann nicht. Wenn drüber, kann zur Kostensenkung Aufforderung zum Umzug erfolgen. Ein sog. kleines Hausgrundstück ist vor Verkauf geschützt. Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, wie teuer da normalerweise Häuser sind. Bei uns (einer teuren Gegend) wären 120.000 kein Grund zur Diskussion, irgendwo in der Wildnis vielleicht schon. Immer zu empfehlen: Einfach mal zum Sozialamt gehen und fragen. Kostet nichts und bringt meistens mehr Aufschluss als Mutmaßungen aus der Ferne.
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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#3
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| Wann sind den die Sicherungshypotheken zu welchem Zwecke der Sicherung eingetragen worden? Wenn ein Einfamilienhaus 120.000 € Wert ist, wie kommen da Hypotheken von fast dem doppelten Wert zusammen fragt sich der geneigte Leser. |
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#4
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| @mpumpe Ich denke für spitzfindige Bemerkungen ist hier kein Platz! Die Sicherungshypotheken sind vor Jahren eingetragen worden. Damals sah auch der Immobilienmarkt noch ganz anders aus. Das Haus/Grundstück hat mittlerweile stark an Wert verloren. So sind zB. die qm Preise für die unbebaute Fläche auch unter 1,-- Euro (!) gefallen. |
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#5
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| Zitat:
Auch bei Grundsicherung werden Schenkungen der vergangenen 10 Jahre genauestens beäugt und womöglich zurückgefordert werden. Daher ist es nicht unerheblich warum für die Tochter eine Sicherungshypothek in dieser Höhe auf das Haus besteht. Außerdem wird sie nachweisen müssen das diese Forderung noch offen und beständig ist. Davon abgesehen interessieren Schulden im ALGII und auch in der Grundsicherung nicht. |
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| Stichworte |
| grundsicherung im alter, rente, sozialhilfe |
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