Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.01.2012, 13:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 3
Standard Grundsicherung im Alter / Daten der Ehefrau

Guten Tag,
ich bin in diesem Forum neu und bitte um Informationen, die mir bei meinem Problem helfen könnten.
Folgendes: Ich beziehe Rente (ca. 480.-) und zahle von dieser Rente Krankenversicherung für meine Frau und mich (ca. 175.-) Wir wohnen zur Untermiete bei einem Familienangehörigen, gemeinsam mit diesem in einer grossen Wohnung und zahlen auch eine minimale Miete. Seit 2 Jahren erhalte ich einen monatlichen Zuschuss von 110.- Euro vom Sozialamt. Meine Frau ist 51 Jahre alt und seit 22 Jahren nicht berufstätig. Es ist einfach nicht möglich. Da sie, abwechselnd mit ihren Geschwistern ihren Onkel pflegt (Ohne Bezüge von irgendeiner Stelle). Vor einem Jahr haben wir einmal einen Antrag auf Sozialhilfe für sie stellen wollen, was wir dann aber abgebrochen haben, da sie zu einer Schulung/Weiterbildung sollte. Sie erhält keine Gelder von irgendeiner staatlichen Stelle und möchte das auch nicht in Anspruch nehmen. Wir werden von Teilen unserer Familie unterstützt, wofür auch sehr dankbar sind.

Nun habe ich ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, worin gefordert wird, dass ich Angaben machen soll, wovon "sie" (also meine Frau) lebt.
Alllein der Ton des Schreibens ist mit Begriffen wie "es wird unterstellt" sehr unhöflich. Es ist keine Frist gesetzt, sondern nur "machen Sie hierzu Angaben"

Wir möchten keine Anträge stellen, keine Behördengänge machen und an keinen Bettelsitzungen teilnehmen. Ich bitte das nicht falsch zu verstehen, aber auch aus gesundheitlichen Gründen bin speziell ich, nicht in der Lage mich bei der Behörde aufzuregen.

Wie sollte ich mich nun in diesem Fall verhalten, damit keine Nachteile entstehen ?

Ich möchte keine weiteren Anträge stellen und auch keine weiteren Ansprüche anmelden. Nur den derzeitigen Stand in Ruhe erhalten.

Vielen Dank für eine Antwort.
Rainer
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.01.2012, 13:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Was willst du denn hören? Dass das Amt bei deinen Angaben (von 480 Euro Einkommen leben 2 Personen) stutzig wird, ist doch wohl logisch, weil das eben schlichtweg nicht möglich ist und darauf hindeutet, dass ihr noch Leistungen von anderer Seite erhalten müsst, z. B. Unterhalt von Familienangehörigen. Diesen wirst du also angeben müssen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.01.2012, 14:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 140
Standard

Da gibt es den § 27 Abs. 2 SGB XII: Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen.

Und das kann das Sozialamt eben nur, wenn es das tatsächliche Einkommen und Vermögen auch kennt. Und von Luft und Liebe kann man üblicherweise nicht leben.
__________________
Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.01.2012, 16:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 3
Standard Ich danke für die Antworten

Danke für die Antworten.

Es geht mir aber nicht darum etwas positives hören zu wollen, sondern darum, ob ich der Anfrage des Amtes grundsätzlich folgen muss.

Dann müsste ich angeben " November 150 Euro von... 80 Euro von... Dezember 100 Euro von... Dezember Aldi-Einkauf bezahlt von..."

Damit würde ich Familienangehörige beim Amt angeben und diese ungewollt in die Bürokratie hineinziehen.

Was kann denn geschehen, wenn ich dem Amt nicht antworte ?

Gruss
Rüdiger
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.01.2012, 16:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.201
Standard

Zitat:
Zitat von hamburg06 Beitrag anzeigen
Was kann denn geschehen, wenn ich dem Amt nicht antworte ?
Der Zuschuss vom Sozialamt könnte gestrichen werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.01.2012, 16:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 3
Standard Vielen Dank

Vielen Dank.
Nun muss ich mich erst einmal mit den Leuten vom Amt in Verbindung setzen und Angaben machen, ohne exakt Personen zu benennen.

Sollte mir noch jemand einen Hinweis geben können, wäre ich dankbar.

Gruss Rainer
und Dank an
meinen Neffen
Rüdiger für die
EDV Hilfe
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 06.01.2012, 12:32
Benutzerbild von Hexepebbles
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 476
Standard

Weitere "Hinweise" wird es nicht geben.

Du verfügst noch über Einkommen im Sinne von Natural- bzw. Bar-Unterhaltsleistungen. Diese sind anzurechnen! Ggfs. kannst Du Dich schon auf eine Anhörung und einen Rückforderungsbescheid einstellen.

Wenn Du einfach nicht antwortest, können die Leistungen eingestellt werden, da davon auszugehen ist, dass Du über Einkommen (s. o) verfügst, welches Du nicht angibst. Auch dann kann eine Anhörung und eine RüFo erfolgen.

Evtl. wäre darüber nachzudenken, dass die Ehefrau doch ALG II beantragt. Was ist eigentlich, wenn der "Onkel" nicht mehr zu pflegen ist? Was ist, wenn Deine Frau das 65. LJ vollendet? Spätestens dann, seid Ihr wieder auf SGB XII-Leistungen angewiesen.
__________________
"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alter, ehefrau, grundsicherung, sozialamt

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Alpha Grundsicherung - Sozialhilfe 17 15.08.2011 15:04
Vor Umzug Grundsicherung im Alter nach Umzug Hilfe zum Lebensunterhalt??? Captain D Grundsicherung - Sozialhilfe 3 24.02.2011 12:26
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - U 25 sweetie Grundsicherung - Sozialhilfe 2 17.05.2010 11:42
Grundsicherung im Alter Kosten der Unterkunft reichen ni... hadem Grundsicherung - Sozialhilfe 2 01.04.2010 12:52
Eltern Grundsicherung im Alter...Amt rührt sich nicht mamakiki Grundsicherung - Sozialhilfe 2 01.11.2009 13:27


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:00 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0