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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Guten Tag, ich bin in diesem Forum neu und bitte um Informationen, die mir bei meinem Problem helfen könnten. Folgendes: Ich beziehe Rente (ca. 480.-) und zahle von dieser Rente Krankenversicherung für meine Frau und mich (ca. 175.-) Wir wohnen zur Untermiete bei einem Familienangehörigen, gemeinsam mit diesem in einer grossen Wohnung und zahlen auch eine minimale Miete. Seit 2 Jahren erhalte ich einen monatlichen Zuschuss von 110.- Euro vom Sozialamt. Meine Frau ist 51 Jahre alt und seit 22 Jahren nicht berufstätig. Es ist einfach nicht möglich. Da sie, abwechselnd mit ihren Geschwistern ihren Onkel pflegt (Ohne Bezüge von irgendeiner Stelle). Vor einem Jahr haben wir einmal einen Antrag auf Sozialhilfe für sie stellen wollen, was wir dann aber abgebrochen haben, da sie zu einer Schulung/Weiterbildung sollte. Sie erhält keine Gelder von irgendeiner staatlichen Stelle und möchte das auch nicht in Anspruch nehmen. Wir werden von Teilen unserer Familie unterstützt, wofür auch sehr dankbar sind. Nun habe ich ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, worin gefordert wird, dass ich Angaben machen soll, wovon "sie" (also meine Frau) lebt. Alllein der Ton des Schreibens ist mit Begriffen wie "es wird unterstellt" sehr unhöflich. Es ist keine Frist gesetzt, sondern nur "machen Sie hierzu Angaben" Wir möchten keine Anträge stellen, keine Behördengänge machen und an keinen Bettelsitzungen teilnehmen. Ich bitte das nicht falsch zu verstehen, aber auch aus gesundheitlichen Gründen bin speziell ich, nicht in der Lage mich bei der Behörde aufzuregen. Wie sollte ich mich nun in diesem Fall verhalten, damit keine Nachteile entstehen ? Ich möchte keine weiteren Anträge stellen und auch keine weiteren Ansprüche anmelden. Nur den derzeitigen Stand in Ruhe erhalten. Vielen Dank für eine Antwort. Rainer |
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#2
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| Was willst du denn hören? Dass das Amt bei deinen Angaben (von 480 Euro Einkommen leben 2 Personen) stutzig wird, ist doch wohl logisch, weil das eben schlichtweg nicht möglich ist und darauf hindeutet, dass ihr noch Leistungen von anderer Seite erhalten müsst, z. B. Unterhalt von Familienangehörigen. Diesen wirst du also angeben müssen. Turtle |
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#3
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| Da gibt es den § 27 Abs. 2 SGB XII: Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Und das kann das Sozialamt eben nur, wenn es das tatsächliche Einkommen und Vermögen auch kennt. Und von Luft und Liebe kann man üblicherweise nicht leben.
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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#4
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| Danke für die Antworten. Es geht mir aber nicht darum etwas positives hören zu wollen, sondern darum, ob ich der Anfrage des Amtes grundsätzlich folgen muss. Dann müsste ich angeben " November 150 Euro von... 80 Euro von... Dezember 100 Euro von... Dezember Aldi-Einkauf bezahlt von..." Damit würde ich Familienangehörige beim Amt angeben und diese ungewollt in die Bürokratie hineinziehen. Was kann denn geschehen, wenn ich dem Amt nicht antworte ? Gruss Rüdiger |
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#5
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| Der Zuschuss vom Sozialamt könnte gestrichen werden. |
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#6
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| Vielen Dank. Nun muss ich mich erst einmal mit den Leuten vom Amt in Verbindung setzen und Angaben machen, ohne exakt Personen zu benennen. Sollte mir noch jemand einen Hinweis geben können, wäre ich dankbar. Gruss Rainer und Dank an meinen Neffen Rüdiger für die EDV Hilfe |
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#7
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| Weitere "Hinweise" wird es nicht geben. Du verfügst noch über Einkommen im Sinne von Natural- bzw. Bar-Unterhaltsleistungen. Diese sind anzurechnen! Ggfs. kannst Du Dich schon auf eine Anhörung und einen Rückforderungsbescheid einstellen. Wenn Du einfach nicht antwortest, können die Leistungen eingestellt werden, da davon auszugehen ist, dass Du über Einkommen (s. o) verfügst, welches Du nicht angibst. Auch dann kann eine Anhörung und eine RüFo erfolgen. Evtl. wäre darüber nachzudenken, dass die Ehefrau doch ALG II beantragt. Was ist eigentlich, wenn der "Onkel" nicht mehr zu pflegen ist? Was ist, wenn Deine Frau das 65. LJ vollendet? Spätestens dann, seid Ihr wieder auf SGB XII-Leistungen angewiesen.
__________________ "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller) |
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| Stichworte |
| alter, ehefrau, grundsicherung, sozialamt |
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