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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 06.03.2009, 09:08
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Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 3
Standard Grundsicherung für eine ältere Dame, die Hilfe braucht

Liebes Team und liebe Forumsteilnehmer,

es ist sehr schön das es die Seite hier gibt in der Menschen
aneinander helfen, beraten, austauschen und beistehen.

Ich schreibe euch wegen einer alten Dame, die um ihre Grundsicherung kämpft und ein wenig auf verlorenen Posten steht. Folgendes:


Ich habe ein wichtiges Anliegen auf dem Herzen. In meiner Nachbarschaft ist eine ältere Dame, die
seit einem Jahr Grundsicherung bezieht. Sie kommt aus Frankfurt und hat Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache.
Ihr Antrag läuft am 31.03.2009 aus und sie wird Mitte März 09 im Sozialrathaus einen erneuten Antrag für das ganze Jahr stellen.
Meine Befürchtung ist das dies ein sehr knapper Zeitraum wird, wenn man bedenkt das die Bearbeitungszeit sich auch monatelang hinziehen kann.
Das Sozialamt, in welchem sie ihren Antrag im letzten Jahr abgegeben hat, hat Sie sehr schlecht behandelt
(4 monatige Wartezeit zur Bewilligung ihres Antrages, unfreundliche, barsche Mitarbeiter, keine Antworten auf Schreiben).

Ich habe mich nun mal erkundigt wie eine Grundsicherung berechnet wird und mußte leider feststellen das bei der älteren Dame, die Leistung mit dem Anspruch nicht übereinstimmt.

Und zwar:

Regelsatz Haushaltsvorstand: 347 €

Miete: 287 €

Heizkosten: Strom 18 €
Gas 25 €

Rente: 496 €

Sie hat keinerlei Ersparnisse oder Immobilien.

Sie bezieht momentan 121 € Grundsicherung.
Wie ist das möglich? Und wieviel würde ihr wirklich zustehen?

Meine Frage ist auch, wie bekommt sie eine GEZ Befreiung?
Muß sie die GEZ verständigen? Wie ist der normale Vorgang?

Und stimmt es das eine Heizkosten/Stromnachzahlung und Betriebskosten (Wohnung) von der Grundsicherung abgezogen werden. Und ja in welchen Abschlägen maximal?

Soll sie zu einem Rentenberater? Und wenn ja kann sie für die Beratung bei diesen
irgendeinen Zuschuß beantragen?



Ich bin für jeden Ratschlag und jede Hilfe dankbar.

Alles Liebe

target.in.school
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  #2  
Alt 06.03.2009, 09:38
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Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 140
Standard

Wenn die Hilfe Ende März ausläuft kann man es nur als grob fahrlässig bezeichnen, den Weiterbewilligungsantrag erst Mitte März zu stellen. Im normalen Geschäftsgang werden die Zahlungen für den nächsten Monat um den 19./20. rum aufbereitet. Und ein wenig Bearbeitungszeit sollte man dem Sozialamt schon zugestehen (zumal die Frankfurter gerade in einer kompletten Umstellung ihrer EDV auf ein neues Programm sind). Also den Weitergewährungsantrag sofort stellen.

Die aktuelle Berechnung wäre

351,00 Regelsatz (da ist übrigens der Strom pauschal mit drin).
287,00 Miete (vorausgesetzt, die ist in Frankfurt angemessen)
25,00 Heizung

659,00 Bedarf
496,00 Rente abziehen
163,00 Anspruch

Sind in der bisherigen Bewilligung vielleicht irgendwelche Einbehaltungen drin? Sieht fast so aus.

Heiz- und Betriebskostenguthaben werden abgezogen, Nachzahlungen können übernommen werden (wenn angemessen!)

GEZ-Befreiung muss unter Beifügung des Originalbescheides über die Grundsicherung direkt bei der GEZ beantragt werden. Ich weiss nicht, ob die Frankfurter Sozialrathäuser Bescheinigungen zur Vorlage bei der GEZ ausstellen. Dort erkundigen.
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  #3  
Alt 06.03.2009, 13:38
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Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 53
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Also ein Orignal an die GEZ schicken, das wäre mir neu. Ich lass mir immer hier auf der Gemeinde eine Kopie anfertigen, auf die kommt dann ein Stempel das die dem Original entspricht.

Steht aber so auch auf dem Antrag für die GEZ
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  #4  
Alt 06.03.2009, 14:17
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Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 20
Standard GEZ-Unterlagen

"Hat die ausstellende Behörde (die, die den Grundsicherungsbescheid erließ) auf dem Antrag (an die GEZ) die Vorlage des Originals bestätigt, benötigen wir (die GEZ) eine einfache Kopie, andernfalls eine begalubitgte Kopie des Nachweises". Oder gleich das Original der Einfachheit halber. Man kann auf Wunsch auch eine kostenfrei beglaubigte Zweitschrift bekommen.

Ich meine, dass man bei so großzügiger Gebührenbefreiung schon seinen bescheidenen Verwaltungsbeitrag ohne Murren entrichten sollte...
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  #5  
Alt 06.03.2009, 15:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 140
Standard

Es gibt eben nicht so viele Behörden, die so serviceorientiert sind wie die hiesige:

Wir übersenden mit jedem Grundsicherungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ. Da ist dann nichts mit Original, Beglaubigung oder Bestätigung mit Stempel. Geht völlig einfach, weil automatisch mit dem Bescheid zusammen erzeugt, ist kostengünstig weil so gut wie keine Extra-Arbeit, kein Extra-Porto. Und die Leute - ein paar, denen etwas nicht passt, gibts immer - sind zufrieden.
__________________
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  #6  
Alt 08.03.2009, 08:13
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Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 3
Standard ...

Vielen, vielen Dank für die Rückantwort und auch den Hinweis zur GEZ.
Das ist eine große Hilfe!!!


Lieben Gruß

tis
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Stichworte
gez befreiung, grundsicherung

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