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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Leider ist dies meine / unsere erste Konfrontation mit dem Thema Grundsicherung und unsere Fragen mögen entsprechend unbedarft erscheinen ![]() Jedoch stellen wir fest, das Aufklärung und Hilfe dringend vonnöten wäre. Meine Frau (40 Jahre) hat Mukoviszidose (Anm: unheilbare Erbkrankheit mit fortlaufender Zustandsverschlechterung). Gemäß aktuellen Attesten kann sie den Rest ihres zu erwartende Lebens nicht mehr über 3 Stunden täglich arbeiten, ist mittlerweile sauerstoffpflichtig und krankheitstypische Lungentransplantation wird medizinisch dringend angeraten. Behindertenausweis liegt aktuell mit 60% GdB vor. Höherstufungsantrag läuft gerade und war schon mal mit 100% und entsprechenden Merkbuchstaben genehmigt. Dies nur zur Info, falls es zur Beantwortung überhaupt von Belang sein muß (?) Jedenfalls wurden wir sozialrechtlich / anwaltlich dergestalt beraten, das meine Frau jetzt am Besten Grundsicherung beantragen sollte, wenn wir künftig überhaupt noch zusätzliches Geld, ausser meinen eigenen Einkommen zur Verfügung haben wollen. Hinzu kommen nunmehr auch die Stromkosten des nun verordneten Sauerstoffkonzentrators und des Desinfizierungsgerätes meiner Frau, sowie zusätzliche Fahrtkosten zur über 30 Kilometer entfernten CF-Therapeutin. Angeblich hat meine Frau evtl. Ansprüche auf Erwerbsminderungs- oder Unfähigkeitsrente dadurch verwirkt, das sie in den letzten 10 Jahren nur auf geringfügiger Basis beschäftig war und der Arbeitgeber keine Abgaben leistete, bzw. sie sog. "Versicherungsfreiheit" genossen hat .... ![]() Diese ihre Einkünfte sind ohnehin verschwindend gering und Aufträge ergehen eher sporadisch ( Heimarbeit in Papiertütenfertigung ) Theoretisch ein 400Euro-Job wobei aber eher Monate mit völligem Null-Verdienst überwiegen .... mangels zugeteilten Aufträgen des Arbeitgebers. Vor dieser Zeit war sie ca. 10 Jahre vollzeitbeschäftigt und hat entsprechend Beiträge zur Rentenversicherung geleistet. Diese Zeiten lägen aber angeblich zulange zurück, als das sie jetzt zur Berechnung für vorzeitige Rente hergenommen werden dürften ![]() Schön blöd und frustrierend ... für jemanden der absehen kann, das er das gesetzliche Rentenalter (für dann berechtigte Rentenbezug) wohl nie erreichen wird ![]() Nundenn, ich selbst, als nunmehr faktischer Alleinverdiener, beziehe ein Bruttojahreseinkommen von rund 40.000 Euro. Unsere Miete, incl. Nebenkosten, beträgt 400 Euro monatlich. Aber nun doch zu den letztendlichen Fragen, sry für die Ausschweifungen ![]() # Trifft zu, das in beschriebenem Fall, wenn überhaupt, nur noch Grundsicherung zur Anwendung kommen kann, um monatlich besser über die Runden kommen zu können ? # Gibt es eine Art "Onlinerechner", für Grundsicherung, wo ich evtl. Einkünfte und Belastungen eingeben und gegenüberstellen lassen kann ? # Kann ich Darlehen die ich für die Wohnung meiner Mutter abbezahlte einkunftsmindernd geltend machen ? # Inwieweit fließen evtl. existierende Bankguthaben in die Grundsicherungsberechnung mit ein ? # Oder werden ohnehin pauschalierte Monatsbeträge zur Auszahlung gebraucht, wenn jemand Grundsicherung beantragen muß ? ( So das uns jemand schon quasi "aus dem Stehgreif" aufzeigen könnte, ob und wieviel meine Gattin an monatlicher "Unterstützung" hier erwarten dürfte ? ) Verzeiht bitte die Größe unserer Wissenslücke, wir sind auch für jedweden Weiterverweis oder Nennung geeigneter Internet-Auskunfts-Quellen sehr dankbar Merci schon im Voraus (Betroffenes Bundesland: Bayern) |
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#2
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| Zitat:
Dein Einkommen wird angerechnet und bei solch einem hohen Einkommen bleibt auch nach Abzug etwaiger Freibeträge kein Anspruch mehr übrig. Der Bedarf wäre bei euch 2x 323 Euro plus angemessene Kosten der Unterkunft. Angenommen die 400 Euro Miete sind angemessen, dazu der Regelsatz von 646 Euro für euch beide - Gesamt Anspruch 1046 Euro...... da liegst du mit deinem Einkommen weit darüber. Schulden werden NICHT berücksichtigt. Vermögen ist bei Grundsicherung fast gesamt anrechenbar. Zitat:
Zitat:
Deutsche Rentenversicherung Bund - Grundsicherung - der nachtvogel - |
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#3
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| Die Aussage des verwirkten (EU-)Renten-Anspruches ist also (auch) zu bestätigen ? Bezüglich unseres, bzw. konkret des Bedarfs-Anspruches meiner Frau, sei es angeblich gesetzlich vorgesehen, das behinderten Menschen ein Zuschlag bei der Berechnung der Grundsicherung zugestanden wird (?) (Gerade wenn Gehbehinderung mit entsprechenden Merkzeichen im Behindertenausweis vorlägen) Auch Mehrbedarf für explizit lebensnotwendige Spezial-Ernährung und Stromkosten der benötigten Heilmittel würden einkommensmindernd, bzw. bedarfserhöhend angerechnet werden (?) Wenn Du nun 40.000 Euro im Jahr schon als "solch hohes Einkommen" bezeichnest, dann wurde ich offensichtlich vorerst falsch informiert als man mir von einer 100.000 Euro-Obergrenze des Partners, pro Jahr, erzählte |
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#4
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| Die 100.000 € - Grenze gilt nicht für (Ehe-)Partner, sondern nur in Bezug auf das Einkommen von Kindern bzw. Eltern. Stellt doch einfach bei der Grundsicherungsstelle einen Antrag. Sicherlich gibt es bei deiner Frau den ein oder anderen bedarfserhöhenden Tatbestand. Das kann man aber von hier aus - uind ohne weitere Angaben - nicht beurteilen, geschweige denn berechnen. Optimistisch bin ich aber, wie auch nachtvogel, nicht. |
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#5
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| M.W.n. ist für den erhöhten Strombedarf die Krankenkasse zuständig, oder täusch ich mich da? |
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#6
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| seh ich auch so, allerdings ohne völlig sicher zu sein. Außerdem wären da ja auch noch mal Pflegebedürftigkeit bzw. Anspruche gegen die Pflegeversicherung zu prüfen. |
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#7
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| Das stimmt. Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V umfasst auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Urteil vom 06.02.1997, 3 RK 12/96; dort am Beispiel eines Elektro-Rollstuhls). Also ab zur Kasse, um dort einen Antrag zu stellen. Bei der Gelegenheit kann auch wegen der Fahrkosten dort nachgefragt werden, ob diese ausnahmsweise übernommen werden können. |
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#8
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| die 100.000 Euro Grenze gilt für Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern und nicht gegenüber der Ehefrau. Eu Rente gibt es nur wenn: Zitat:
das reale Einkommen aber um die 2000 Euro Netto beträgt, werden auch Mehrbedarfsansprüche euch nie über die Grenze bringen. Also sollten auch - was eh fragwürdig ist - z.B. 50 Euro erhöhter Strombedarf im Monat anerkennt werden, ist euer bedarf bei 1096 Euro und mit dem Netto biste immer noch weit darüber...... Bekäme sie 17%mehr Bedarf wegen Merkzeichen zugesprochen...... wäre der BEdarf bei 1150 Euro etwa und noch immer weit weg vom realen Einkommen. Dagegen steht auch noch das Vermögen. Lies doch einfach mal den Link wo ich rein habe. Eher hast du eine Chance eine Pflegestufe für deine Frau zu bekommen. - der nachtvogel - |
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#9
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| Zitat:
Die Voraussetzungen liegen nach Deiner Schilderung dafür nicht vor. Da kommt - siehe nachtvogels Beiträge - kein Anspruch auf Grundsicherung heraus. |
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#10
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| Vielen Dank, heißt also resümierend: Jene 10 Jahre die meine Frau und damaliger Arbeitgeber (unter Vollbeschäftigung) Beiträge einbezahlt haben, waren zwar rechtlich verpflichtend "nötig" .... aber rückblickend "umsonst" und wegfallend, wenn wir gegebenen CF-Krankheitserfahrungen folgen wollen und sie das gesetzliche Rentenalter nicht erreichen wird (?) Pflegestufe wagten wir bisher nicht nachzufragen, da meine Frau ja noch selbst mit dem Auto zur 30 Kilometer entfernten Therapeutin fährt, bzw. fahren muß (!) ( Weil die Kasse eine Behandlung - oder zumindest deren Bezahlung - vor Ort verweigert, da es sich bei hiesiger Einrichtung um eine Kinderarztpraxis handelt und dortiger, zertifizierter CF-Therapeut keine KV und AOK-Genehmigung kriegt eine Erwachsenenbehandlung abrechnen zu dürfen ) Kurioserweise handelt es sich aber um ein und diesselbe Person, wo meine Frau aber die weite Strecke fahren muß, da die Hauptanstellung des Therapeuten in andrem Landkreis liegt, wenngleich zwar auch in pädiatrischer Einrichtung, aber da ists offenbar nunmehr der Kasse wieder wurscht ... ![]() Bezüglich Fahrtkosten setzt die AOK sogar noch eins drauf und betont ausdrücklich und wiederholt: Fahrtkosten zu ambulanter Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr erstattet .... Weite Fahrten den behinderten und unheilbar kranken Patienten willkürlich aufzwängen ist wiederum kein Problem für die Kasse ![]() Die Schwierigkeit des Belegens einer Pflegestufe findet sich auch darin, das wir den zuständigen AOK-Mitarbeitern wöchentlich mehrmals über den Weg laufen könnten (Kleinstadt) und somit alles "Hand und Fuß" haben muß was wir so beantragen. ![]() Gut wegen Heilmittel-Betriebskosten werd ich gern auch die Kasse ansprechen. Da wir aber nun allein schon wegen Gewährung einer medizinsich attestierten, überlebensnotwendigen Mukoviszidose-Krankengymnastik monatelang herumstreiten und ich mittlerweile AOK-Vorstand und die Staatsministerien Sozailes und Gesundheit einschalten mußte, hab ich da ebenfalls wenig Zuversicht |
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