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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo Ihr Mitstreiter! Ich glaub ich steh im Wald. Mein Sohn und ich haben beim JobCenter mit Anfänger wohl zu tun. Zum Fall: Mein Sohn geht ab den 01.09.2010 in eine Werkstatt für behinderte. Dieses wurde auch beim JobCenter durch die Arbeitsagentur gemeldet. Ausbildungsgeld ist bewilligt worden. 62.- € Jetzt kam ein Bescheid, das ich für mein 17 Jährigen Sohn die ALG2 Leistung eingestellt wird, weil ohne weitere Prüfung von einer daueren Erbesunfähigkeit auszugehen sei. Er solle jetzt Grundsicherung beantragen. Jetzt lese ich überall, das man erst ab 18 Grundsicherung bekommt. Wer ist denn jetzt zuständig? |
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#2
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| Das Sozialamt. Lt. einem anderen Thread bist du ja voll erwerbsunfähig. Wenn jetzt also nur dein Sohn als erwerbsfähig galt und ALG 2 bekommen hat, er jetzt aber als erwerbsunfähig betrachtet wird, dann gibt es keinen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mehr, über den eine BG aufgebaut werden kann. Und deshalb wäre für ihn die originäre Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII) zuständig und -wenn er wirklich auch dauerhaft erwerbsunfähig ist - ab dem 18. Geburtstag das 4. Kapitel SGB XII. Turtle |
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#3
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| Man geht das schnell hier. Da gibt es aber noch mein großen Sohn, der erhällt noch ALG2 Leistungen (ungefähr 100.- €), hat das einfluß darauf? |
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#4
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| Wie alt ist der? Turtle |
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#5
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| 20 ist in Ausbildung durch JobCenter (Maßnahme für unter 25 Jährige) |
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#6
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| Und der bekommt noch aufstockend ALG 2? Oder deckt er vielleicht seinen anteiligen Bedarf mit Azubilohn und Kindergeld und ggf. Wohngeld selbst? Turtle |
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#7
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| Aufstockende ALG 2 Leistungen. Er selbst bekommt kein AZUBI-Lohn. Läuft alles über das Job Center. |
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#8
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| Und haben die zwei getrennte BG - Nummern? Oder ist der Bescheid jetzt so, dass vorher beide drin standen und jetzt nur noch der Azubi-Sohn? Turtle |
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#9
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| Der Azubi- Sohn war die ganze Zeit (seit dem er 18 Jahre alt war) Haushaltsvorstand, da ich ja EM- Rentnerin auf Zeit war, und seit Anfang dieses Jahres, wie bekannt, volle EM- Rentnerin bin. Es gibt nur eine Bedarfsnummer. Komisch ist es, das auf den Berechnungsbogen mein Name und der Name von meinen jüngsten Sohn auftaucht aber überall 0.-€ eingetragen sind. Ich habe mir aber vorsichthalber beim Grundsicherungsamt für meinen Sohn einen Termin geben lassen. Der Sachbearbeiter war am Telefon sehr erstaunt das ein 17 Jähriger vom JobCenter zum Grundsicherungsamt geschickt wird. Ich soll jedensfall zum Termin alle Unterlagen mitbringen, kann aber sein das er mich wieder zum JobCenter zurück schickt. Er wußte erst mal nicht bescheid ob das so richtig ist. Super nicht war? |
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#10
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| Hm, dann versteh ich das Jobcenter auch nicht. Grusi ist nach § 41 Abs. 3 SGB XII erst ab Vollendung des 18. LJs möglich... Vielleicht bekommt ihr ja ganz schnell formlos eine Ablehnung der Grusi, die gibst du dann beim Jobcenter ab, dann sollte alles wieder seinen Gang gehen... Wenn ich es richtig verstehe, kommt er doch sowieso erstmal nur in den Ausbildungsbereich der WfB? Dann wäre er eh kein Grusi-Fall, weil noch nicht von einer dauerhaften Erwerbsminderung ausgegangen werden kann: Zitat:
Da hat wohl jemand vom Jobcenter nur "WfB" gelesen und die Schotten dicht gemacht.... Und sich keine Mühe gemacht, mal nachzulesen, ob wirklich alle Beschäftigten in einer WfB als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten... Turtle |
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| gundsicherung, kind, werkstatt für behinderte |
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