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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #11  
Alt 30.07.2010, 19:16
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Genau so sehe ich das auch. Ich habe zwar auch schon nach diesen Passus gesucht den du (darf ich doch sagen) reingestellt hast.
Den Termin habe ich am 09.08.2010. Das Schreiben ist vom 27.07.10
Reicht es dann noch aus für den Wiederspruch? Oder besser nächste Woche schon einen Abschicken?
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  #12  
Alt 30.07.2010, 19:30
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Das Du ist üblich.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zugang (3 Tage nach Abgabe zur Post durch das Amt), du hast also noch genügend Zeit (insoweit da keine Geldprobleme drücken).

Turtle
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  #13  
Alt 30.07.2010, 19:33
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Zitat:
Zitat von Dixie32 Beitrag anzeigen
Genau so sehe ich das auch. Ich habe zwar auch schon nach diesen Passus gesucht den du (darf ich doch sagen) reingestellt hast.
Den Termin habe ich am 09.08.2010. Das Schreiben ist vom 27.07.10
Reicht es dann noch aus für den Wiederspruch? Oder besser nächste Woche schon einen Abschicken?
Habe gerade mir den Text durchgelesen den du (darf ich doch du schreiben) reingestellt hast, der ja wie folgt lautet:
Behinderte Menschen, die sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer WfbM befinden, sind voll erwerbsgemindert (§ 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI). Die volle Erwerbsminderung ist aber noch nicht als dauerhaft anzusehen. Ohne weitere Prüfung ist bei diesem Personenkreis von einer fehlenden Erwerbsfähigkeit auszugehen.

Jetzt kommt ein kleiner Witz vom JobCenter, die schrieben doch als Begründung:
M. befindet sich ab den 01.09.2010 im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt, somit ist ohne weitere Prüfung von einer fehlenden Erwerbsfähigkeit bei M auszugehen.

Bitte beantragen Sie umgehend Grundsicherungsleistungen bzw. Eingliederunghilfe im Amt R. für M.

Witzig nicht wahr. da wird der gleiche Text benutzt. Nur das man die erste und letzte Zeile benutzt.
Einfach nur: Ohne Worte
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  #14  
Alt 30.07.2010, 19:37
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Nur, dass da jemand nicht begriffen hat, dass nur jemand ins 3. Kapitel SGB XII kann (erwerbsgemindert, aber noch nicht dauerhaft), bei dem es kein weiteres erwerbsfähiges Mitglied in der BG gibt...

Turtle
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  #15  
Alt 30.07.2010, 19:41
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Habe da noch eine blöde Frage:

Mein Sohn M. bekommt im Augenblick Unterhalt vom Vater.

Ich spinne mal: Kann er den Unterhalt einstellen wenn mein Sohn Grundsicherung bekommt? Oder wie lange muß er den Unterhalt Zahlen?
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  #16  
Alt 30.07.2010, 20:04
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Bei der Grusi besteht m. W. n. eine Unterhaltspflicht erst, wenn man über 100.000 Euro im Jahr an Einkommen hat.

Turtle
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  #17  
Alt 30.07.2010, 20:14
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Rate mal was gerade der Vater von M. zu mir sagt:
Na dann sollen Sie mal Grundsicherung bewilligen.
Er macht mir gerade ein schreiben fertig wo er mir Mitteilen wird, das er die Zahlung zum August einstellen wird, da ja mein Sohn laut Schreiben vom JobCenter Anspruch auf Grundsicherung hat, und er kein Einkommen von 100.00 € im Jahr hat. Blöd nur das wir das KG nicht so schnell Umstellen können. ( Eine Beistandschaft besteht nicht, wir beabsichtigen im Vorfeld zu seinen 18. Geburtstag nächstes Jahr, jetzt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Termin haben wir deswegen Ende August.)
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gundsicherung, kind, werkstatt für behinderte

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