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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, bin ganz neu hier und sehr verzweifelt. Hier erst einmal meine aktuelle Lage: Ich bin seit einigen Jahren selbständig und konnte bisher meinen Lebensunterhalt damit bestreiten. Da ich ein Sommersaisongeschäft habe, muss ich Rücklagen für den Winter machen, was bisher auch kein Problem war. Vergangenes Jahr sind aber für eine dringende und sehr teure Reparatur an meinem Haus meine gesamten Rücklagen draufgegangen. 4 Wochen habe ich erfolgslos versucht, einen Bankkredit für Selbständige zu bekommen. Mein Bankkonto ist jetzt bis zum Anschlag ausgereizt und in der Tasche habe ich vielleicht noch 200 Euro. Ich muss lediglich 3 Monate überbrücken, dann habe ich wieder Einnahmen. Vermögen wäre in Form eines Nachlasskontos da. Ich komme aber nicht an das Geld ran, weil es noch Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft wegen einer Immobilie gibt. Aufgrund eines Tips habe ich mich vor 2 Wochen bei der ARGE gemeldet, um mich wegen eines Darlehens nach §91 zu erkundigen. Dort wollte man aber nichts davon wissen und zwingt mich nun in die ALG II. Ein Termin bei einer Arbeitsvermittlerin musste ich auch schon wahrnehmen. Mein eigentliches Anliegen wird komplett ignoriert, obwohl ich immer wieder darauf hinweise. Die haben sogar schon angedeutet, dass ich meine Selbständigkeit aufgeben soll. Ich habe so viele Fragen, die man mir bei der ARGE weder beantworten wollte, oder beantworten konnte (wie man's nimmt). Da ich nun am Montag (also in 3 Tagen) meinen Termin mit der Leistungsabteilung habe, bitte ich gaaaanz dringend um Hilfe und um Antworten. 1. Ist die ARGE für mein Anliegen überhaupt der richtige Ansprechpartner, oder an welches Amt muss ich mich wenden? 2. Kann ich den Antrag auf ein Darlehen nach §91 formlos stellen? 3. Muss ich meinen monatlichen Bedarf entsprechend belegen (Strom, Wasser, Heizung,etc.)? 4. Muss ich die Reparaturrechnungen mitnehmen, die mich in die Zwangslage gebracht haben? 5. Kann ich das ALG-II-Proceedere verweigern, ohne in Gefahr zu laufen, dass mein Darlehensantrag abgelehnt wird? Oder ist ALG II eine Voraussetzung für die Bewilligung? 6. Können die meinen Darlehensantrag ablehnen, WEIL ich mich aus Unsicherheit in die ALG-II-Maschinerie habe zwingen lassen? 7. Ist es möglich, dass ich meinen Anteil des Nachlasskontos als Sicherheit anbiete, aber monatliche Rückzahlungsraten möchte. 8. Würde ich das Darlehen als einmalige Zahlung oder 3 Monate in monatlichen Abschlägen bekommen? Bitte, bitte helft mir dringend. Ich war noch nie in so einer Situation und bin sehr verunsichert. Ich hoffe sehr, dass ihr mir bis zu meinem Termin in der Leistungsabteilung meine Fragen beantworten werdet. Ich möchte mich schon jetzt für Eure Antworten bedanken. Liebe Grüße Shiras |
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#2
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| Es geht um Leistungen zur Sicherung der Existenz. Ein Darlehen nach § 91 SGB XII kommt für erwerbsfähige Hilfebedürftige von Anfang an nicht in Betracht. Das liegt daran, dass es sich hierbei um eine Vorschrift aus dem Recht der Sozialhilfe handelt. Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Recht der Sozialhilfe sind aber vorliegend ausgeschlossen (§ 21 SGB XII), weil das richtige System wegen bestehender Erwerbsfähigkeit (§ 8 SGB II) das SGB II ist, also die Grundsicherung für Arbeitssuchende. 1. Ist die ARGE für mein Anliegen überhaupt der richtige Ansprechpartner, oder an welches Amt muss ich mich wenden? Ja, siehe oben. 2. Kann ich den Antrag auf ein Darlehen nach §91 formlos stellen? Richtige Rechtgrundlage wäre im SGB II § 23 Abs. 5. Das setzt die Feststellung der ARGE voraus, dass Vermögen vorhanden ist (aus der Erbschaft), aber die sofortige Verwertung mit Rücksicht auf die Erbauseinandersetzung noch nicht möglich ist. Eines Antrags speziell auf ein Darlehen bedarf es hierzu nicht, sondern die Behörde müsste dies von sich aus erkennen, wobei Du das ansprechen solltest. 3. Muss ich meinen monatlichen Bedarf entsprechend belegen (Strom, Wasser, Heizung,etc.)? Ja, denn die Hilfebedürftigkeit ist zu belegen. 4. Muss ich die Reparaturrechnungen mitnehmen, die mich in die Zwangslage gebracht haben? Das solltest Du tun, da sich die Ursache der Hilfebedürftigkeit auch daraus ergibt. 5. Kann ich das ALG-II-Proceedere verweigern, ohne in Gefahr zu laufen, dass mein Darlehensantrag abgelehnt wird? Oder ist ALG II eine Voraussetzung für die Bewilligung? Stellst Du Dich stur, erhälst Du keine Hilfe. Voraussetzung ist gerade die Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II), die nachgewiesen werden muss. 6. Können die meinen Darlehensantrag ablehnen, WEIL ich mich aus Unsicherheit in die ALG-II-Maschinerie habe zwingen lassen? Die Frage verstehe ich nicht genau. 7. Ist es möglich, dass ich meinen Anteil des Nachlasskontos als Sicherheit anbiete, aber monatliche Rückzahlungsraten möchte. Grundsätzlich dürfte das möglich sein. Es kann aber sein, dass als Rückzahlung die gesamte Summe gefordert wird, wenn die Erbschaft zur Verfügung steht. Vgl. auch die Vorschrift des § 23 Abs. 5 SGB II. 8. Würde ich das Darlehen als einmalige Zahlung oder 3 Monate in monatlichen Abschlägen bekommen? Monat für Monat. Du sollstest unbedingt darüber hinaus deutlich machen, dass die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Insofern ist es wichtig, dass die ARGE-Mitarbeiter erkennen, dass Deine Hilfebedürftigkeit nur vorübergehend ist und ihre Ursache hauptsächlich in den hohen Kosten für das Haus hatten. |
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#3
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| ....für die schnelle und sachliche Antwort. Damit sehe ich einiges klarer und kann beruhigter ins WE gehen. Liebe Grüße Shiras |
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| darlehen, grundsicherung, §91 |
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