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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 17.11.2011, 19:10
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Standard Grundsicherung bei Selbständigkeit

Hallo! Kann einer mir helfen , mir evtl Fragen beantworten , ich wäre sehr dankbar ! Ich bin seit 1985 im Beruf , seit 1997 selbständig.Nun bin ich im Sept. erkrankt , auf nicht absehbarer Zeit Arbeitsunfähig. Mein Geschäft steht dadurch still , kein Einkommen dadurch. Meine Krankenkasse zahlt kein Krankengeld , der Rentenversicherer auch nicht und zu "guter Letzt" meine privat abgeschlossene Unfallversicherung auch nicht. (Die R&V erkennt es als Unfall nicht an) Nun stehe ich mit allem vor dem aus , da ich keine finanzielle Hilfe bekomme. Ich werde wohl zum ersten Mal Sozialhilfe beantragen müssen. Was muss ich tun und /oder beachten ? Wo kann ich evtl. noch etwas beantragen? (Info Einkommen 2009/20010 negativ , 2 vermietete WHG / Miete in meinem Haus wo ich auch wohne , geht für Abträge weg.) Zudem habe ich aus erster Ehe (geschieden) ein behindertes Kind (Pflegestufe2 / Im Internat lebend) mit Wohnrecht bei mir .
Wer kann mir mit Adressen Infos oder Antworten helfen ???

Danke vorab , lg Ernie
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  #2  
Alt 18.11.2011, 12:49
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Zitat:
Zitat von 19ernie68 Beitrag anzeigen
...Nun bin ich im Sept. erkrankt , auf nicht absehbarer Zeit Arbeitsunfähig...Die R&V erkennt es als Unfall nicht an...
Hallo Ernie,

es bezieht sich zwar nicht auf deine eigentliche Frage, aber:

Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

Wenn also der behandelnde Arzt deine Erkrankung als Unfall einstuft, dann mit dem Attest zur Rechtsberatung. Versicherungsvertrag vorher studieren, denn da steht gerne im Kleingedruckten, was die Versicherungen alles ausschließen.

Gruß anabell
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  #3  
Alt 18.11.2011, 15:01
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Standard Vertäge studieren bei Schmerzen....

........ fällt schwer ! Du hast wohl recht damit , doch ich konnte ja nicht ahnen , das ein Arzt , der mich das erste Mal sieht , eine chronische Erkrankung aussreibt . Woher will er es wissen ???
Nun ist es sowieso zu spät , bekomme wie erwähnt von keiner Seite Gelder , also Sozialamt :=( obwohl .......ich muss wieder in eine Klinik zum weiteren Forschen.
Trotzdem Danke
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  #4  
Alt 18.11.2011, 16:37
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Zitat:
Zitat von 19ernie68 Beitrag anzeigen
... das ein Arzt , der mich das erste Mal sieht , eine chronische Erkrankung aussreibt . Woher will er es wissen ??? ...
Er hat es studiert!

Warum zahlt deine Krankenkasse nicht?

Insgesamt sind deine Angaben zu ungenau.
Mach dich auf den Weg und beantrage einfach Grundsicherung.

Gruß anabell
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  #5  
Alt 18.11.2011, 18:30
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Zitat:
Zitat von 19ernie68 Beitrag anzeigen
Ich werde wohl zum ersten Mal Sozialhilfe beantragen müssen.
Und das solltest Du auch schleunigst machen, wie anabell schon sagte.
Zumal, wenn ich sehe, dass Dein Einkommen quasi schon im dritten Jahr negativ ist. Von irgendwas musst Du doch leben. Du & Dein Kind.
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  #6  
Alt 18.11.2011, 18:33
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Zitat:
Zitat von anabell Beitrag anzeigen
Warum zahlt deine Krankenkasse nicht?
Er ist selbständig. Da läuft das mit der Krankenkasse etwas anders als bei Angestellten.
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  #7  
Alt 18.11.2011, 18:48
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Gut, bei Selbständigen habe ich keine Ahnung. Aber es hätte ja auch sein können, er hat das Krankentagegeld in seiner PKV mit drin und es gibt andere Gründe, warum die Zahlung verweigert wird. Deshalb hab ich nachgefragt.

eine Nicht (un-)selbständige anabell

PS: Irgendwie erscheint mir das alles aber doch diffus.
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  #8  
Alt 18.11.2011, 19:02
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Standard Krankengeld

Hallo !
Ich habe Krankenkassenbeiträge gezahlt.Doch Vater Staat hat 2008 ein neues Gesetzt herausgebracht für Selbständige _Wegfall der Leistung. Ich bin davon ausgegangen dass der vertrag bestehen bleibt: Irrtum :=(
Aber selbst dabei : ich hatte negativ Einkommen , ich hätte deshalb auch nichts bekommen.
Ja , ich beantrage Grundsicherung / Sozialhilfe. Sollte ich dort nichts bekommen , muss ich in die Insolvenz gehen, leider :=(, weil um zu überleben muss ich die Gelder für die Kredite einbehalten.................was passiert ist klar !
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  #9  
Alt 18.11.2011, 19:02
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ernies Angaben hierzu sind zu dürftig, um's beurteilen zu können. Aber es scheint ja halt so zu sein.
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  #10  
Alt 18.11.2011, 19:04
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Okay, das hatte sich jetzt gekreuzt.

Aber: In Insolvenz wirst Du gehen müssen, wenn entsprechende Schulden da sind. Keine Frage. Aber von der Insolvenz kannst Du nicht leben.
Daher, Du sagtest es schon: Grundsicherung beantragen.
Und derzeit tunlichst keine Schulden abtragen!
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grundsicherung, sozialhilfe, sslbständigkeit

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