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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| hallo, ich habe ein paar fragen und hoffe auf antworten hier. zu mir: 60j, single, altersrente wegen schwerbehinderung, GdB 80 + merkzeichen G + RF, privatinsolvenz seit 2004 ab rentenbeginn antragstellung auf grusi mit mehrbedarfberücksichtigung wegen merkzeichen G + hörgerätebatterien. lt bescheid 13,76€ sozialgeld ohne anrechnung von mehrbedarfen, widerspruch bescheid noch nicht vorhanden. da die rente aufgrund von SB bewilligt wurde, läßt sich meiner meinung nach daraus im umkehrschluß konstruieren, das EU vorgelegen hat. allerdings habe ich beim RV träger nie eine feststellung dessen veranlaßt. die letzten 5 jahre war ich in altersteilzeit (blockmodell) ist eine rückwirkende feststellung beim RV träger möglich bzw. wer veranlaßt das ggf ? kann ich eine versicherungspauschale von 30€ geltend machen? mit bescheidung der 13,76€ sozialgeld erhielt ich gleichzeitig die ankündigung auf reduzierung der wohnkosten, sprich umzug. reicht das argument aus, dass ich senior und behindert bin sowie eine schlechte schufa aufgrund von inso keine andere whg finden werde? danke für kompetente antworten juli |
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#2
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| Hallo Juli, Dein Umkehrschluss (SB=EU) trifft schon grundsätzlich nicht zu. Davon unabhängig erscheint auch nicht nachvollziehbar, was denn eine nachträgliche Feststellung von EU für die Vergangenheit bringen sollte. Ein Mehrbedarf kann ja nicht etwa als Prämie nachbewilligt werden. Die genannte Versicherungspauschale gibt es nur im Bereich des SGB II. Im SGB XII sind Beiträge zu Versicherungen unter den Voraussetzungen des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII vom Einkommen absetzbar. Hinsichtlich der unangemessen hohen Unterkunftskosten sollten dem Sozialamt alle Besonderheiten und Schwierigkeiten mitgeteilt werden, damit dort dann zu gegebener Zeit die erforderliche einzelfallbezogene Entscheidung getroffen werden kann. |
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#3
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| für die vergangenheit bringt das gar nichts, das ist schon richtig. darum geht es mir auch nicht, sondern um JETZT und den bezug von grundsicherung. ich beziehe altersrente und bin 60j. und will den mehrbedarfszuschlag wegen SB. erwerbsfähig bin ich nicht mehr. sollte das nicht anerkannt werden, falle ich unter SGB II, ist das richtig? so bin ich jetzt abgehandelt worden, aber ohne versicherungspauschale und kostenübernahme für hörgerätebatterien. lt. einem SG urteil von 5/09 hat das sozialamt diese kosten für batterien zu übernehmen. das urteil hatte ich beigelegt, es wurde übergangen. was kann ich noch tun? |
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#4
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| hm, hier wird wohl durch Anfrage des Sozialamts beim Rentenversicherungsträger noch festgestellt werden müssen, ob Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Definitionen vorliegt. Davon hängt grundsätzlich ab, ob Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsunfähige nach dem 4. Kapitel SGB XII vorliegen und ob ein Mehrbedarf zu berücksichtigen ist. Bei den bewilligten 13,76 € "Sozialgeld" dürfte es sich um Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII handeln. Unter das SGB II fällst Du jedenfalls als Altersrentner nicht mehr (Anspruchsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II). Was die Versicherungspauschale angeht, hatte ich ja schon geschrieben, dass es die nur im SGB II gibt. Und allgemein: Es gibt doch ein anhängiges Widerspruchsverfahren. Wie es darum bestellt ist, weiß nur die Behörde, die über diesen Widerspruch zu entscheiden hat. Einfach da mal nachhaken, auch was den "übergangenen" Antrag angeht, wäre eine Möglichkeit, Klarheit in die Sache zu bringen. |
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