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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, seit einiger Zeit versuche ich Informationen zum Thema Grundsicherung im Alter zu finden. Mein Mann geht demnächst in Altersrente diese wird ca. 1250 Euro betragen ich selber habe kein Einkommen. Unsere Tochter wird voraussichtlich ein halbes Jahr vorher ihr Abi machen, und wenn alles klappt wohl studieren. Dies bedeutet sie muss Bafög beantragen. Offensichtlich würde unsere Tochter, wohnt bei uns, den vollen Bafögsatz erhalten. Dieser allerdings würde bei einem Wohngeldantrag dazu führen, das wir keines erhalten. O.k. es gibt ja noch Kindergeld, so hätten wir ca. 1400 Euro ohne Bafög, das ja der Tochter zugute kommen soll, zur Verfügung. Unsere Miete beträgt warm 600 Euro. Nun meine Frage: Hätte es Sinn einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, oder wird auch hier das Bafög unserer Tochter angerechnet? Gruß Boretsch |
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#2
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| Da Eure Tochter mit im Haushalt lebt, würde sie zumindest ihren Anteil der Miete selber tragen müssen. |
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#3
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| Grundsicherung wäre sowieso völlig falsch, denn du bist ja wohl noch nicht im Altersrentenalter. Und der Altersrentner, der von ALG 2 ausgeschlossen ist, hat mit 1250 Euro Rente wahrlich kein Anspruch. Bliebe also nur ALG 2 für dich. Dabei wird natürlich die Rente deines Mannes berücksichtigt. Die Berechnung sähe so aus: 323 Euro RS du 323 Euro RS er 400 Euro Miete ..................... 1046 Euro Bedarf 1250 Euro Rente - 30 Euro Versicherungspauschale ............................. 1220 Euro Einkommen Damit liegt ihr 174 Euro über dem Bedarf. Du verkennst eben schlichtweg, dass ein Teil des Bafögs eurer Tochter sehr wohl auch für Mietkosten bestimmt ist und nicht in voller Höhe als Taschengeld für sie. Turtle |
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| Stichworte |
| bafög antrag und anspruch, grundsicherung |
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