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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 08.11.2009, 21:12
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Lächeln getrenntlebend,Grundsicherung,angemessene Wohnung mit drei Kindern?

Hallo,

seid 2 Monaten ist meine Frau mit meinen 3 Kindern aus der Wohnung in dem ich jetzt lebe ausgezogen. Wir haben drei Kinder und befinden uns zur Zeit in der Scheidung. Durch eine Krankheit bin ich seit ungefähr einem Jahr nicht erwerbsfähig, wodurch ich in die Grundsicherung gerutscht bin. Das Amt sagte mir logischerweise das ich mir eine angemessene Wohnung suchen soll. Und da fängt das Dilämmer an, denn ich werde in 1-2 Monaten geschieden und für mich drängt sich die Frage , was eine angemessene wohnung ist? Ich habe nähmlich drei Kinder die ich alle 14 Tage bei mir haben werde und inklusive die Hälfte aller Schulferien.

Frage 1:
Kann ich eine Größere Wohnung vom Amt bewilligt bekommen? Denn wenn die Wohnung zu klein ist, darf ich laut Gesetzt auch keinen Umgang haben?

Frage 2:
Habe ich eventuell Anspruch auf Mehrbedarf wegen den Kindern wenn sie bei mir sind?

Frage 3:
Was für Hilfen bekomme ich beim Amt wegen des Umzugs, ich habe auch keinen Kinderzimmer mehr?

Ich bitte euch mir bei meinen Fragen zu Helfen, wie ich am besten vorgehen soll und auf was ich achten soll? Bin zurzeit echt ratlos.

Gruß Mehter76
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  #2  
Alt 08.11.2009, 23:15
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Hallo,

hat denn keiner einen Rat an mcih?

Mfg
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  #3  
Alt 09.11.2009, 07:21
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Wie ist das Sorgerecht und Aufenthaltsrecht der Kinder im Scheidungsverfahren geregelt worden?
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  #4  
Alt 09.11.2009, 14:16
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Hallo,

die Scheidung ist noch nicht vollzogen worden, aber mein Anwalt sagte mir, dass wir beide das Sorgerecht haben werden. Was das Aufenthaltsrecht angeht, so werden die Kinder der Mutter gegeben. Ich hoffe ich konnte dir deine Antworten geben?

Mfg
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  #5  
Alt 12.11.2009, 12:08
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Hallo an alle ,
ehrlich gesagt hatte ich hier im Forum mit ein bisschen mehr Hilfe gerechnet??
Hat denn keine einen Rat? Bitte dringend um Hilfe!

Mfg
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  #6  
Alt 12.11.2009, 12:20
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Zitat:
Frage 1:
Kann ich eine Größere Wohnung vom Amt bewilligt bekommen? Denn wenn die Wohnung zu klein ist, darf ich laut Gesetzt auch keinen Umgang haben?
Meines Wissens NEIN

Zitat:
Frage 2:
Habe ich eventuell Anspruch auf Mehrbedarf wegen den Kindern wenn sie bei mir sind?
Nein

Zitat:
Frage 3:
Was für Hilfen bekomme ich beim Amt wegen des Umzugs, ich habe auch keinen Kinderzimmer mehr?
Antrag auf Umzugshilfe stellen.
Du bekommst eine Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen.......
das hat aber nichts mit den Kinderzimmern zu tun.
Da die Kinder nicht auf Dauer bei dir sind, wird es hier auch keine Hilfe geben.
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  #7  
Alt 12.11.2009, 12:33
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Eine größere Wohnung aufgrund des Besuchs deiner Kinder hast du nicht. Das Vorhalten von Wohnraum wird nicht finanziert.

Für die Zeit, in der deine Kinder bei dir sind, hast du nach erfolgter Scheidung einen Mehrbedarf Alleinersziehend, den du zu deiner Grundsicherung geltend machen kannst. Weiterhin besteht für deine Kinder während dieser Zeit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, hier jedoch nur der anteilige Regelsatz abzüglich anteiliges Kindergeld. Da deine Ex-Frau in dieser Zeit auch keinen Betreuungsunterhalt leistet, wäre sie barunterhaltspflichtig in diesen Tagen, so dass das Sozialamt wahrscheinlich Unterhaltsansprüche gegen sie geltend machen würde.

Soweit deine Ex-Frau weiterhin auch ALG II erhält, stünde ihr während dieser Zeiten der Mehrbedarf Alleinerziehend sowie die anteilige Regelleistung für die Kinder nicht zu.

Da der Umzug nunmehr sozialhilferechtlich notwendig, ja sogar veranlasst ist, hast du Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten durch den Sozialhilfeträger. Jedoch nur für die für dich allein angemessene Wohnung.

Das bei einer kleinen Wohnung per Gesetz kein Anspruch auf Umgangsrecht besteht in Nonsens.

Hoffe das ist eher die Hilfe die du brauchst.
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  #8  
Alt 12.11.2009, 12:38
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Ach ja und für die Kosten des Umgangsrecht, insbesondere die Fahrtkosten der Kinder zu dir oder du zu Ihnen, kann du Leistungen nach § 73 SGB XII - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - beantragen.
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  #9  
Alt 12.11.2009, 13:05
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Auch hier nochmal der Hinweis. Meine Antwort bezieht sich nur auf den tatsächlichen Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII! Ausnahme die Kosten für Umgangsrecht, die auch eine Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beantragen kann.
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  #10  
Alt 12.11.2009, 13:32
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Hallo Ziggi,

ersteinmal einen Großen Dank für deine hilfreichen Antworten. Mir sind aber 1-2 Punkte nicht ganz schlüssig? Es gibt in Deutschland Rechtskräftige Urteile, die einen 2 Personen Haushalt für angemessen gesehen hat, sprich bis 60m². Ich habe 3 Kinder mit denen ich mich in einem bis 50m² Wohnung übers Wochenende quetschen soll?
Ich habe auch eine Tochter die schon fast 12 ist, hier gibt es auch sittliche Interessen die meinens erachtens berücksichtigt werden sollte.

Die zweite Sache wäre also das ich erst nach der Scheidung Anspruch auf Mehrbedarf hätte das ist mir jetzt klar geworden, aber wie habe ich das mit hilfe zum Lebenunterhat zu verstehen, die gibt es auch ?

Und zu guter letzt , kanns du mir erläutern was zum Beispiel Kosten zum Umgangsrecht
beinhalten?

Danke schon mal im vorraus.
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