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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| hallo meine freundin und ich haben ein kind zusammen (sind nicht verheiratet) und das 2 kommt bald sie ist zu mir nach deutschland gezogen ist aber schwanger hat sie das recht jetzt sozialhilfe oder harz 4 zu bekomen oder nicht mir wurde gesagt da sie französin ist wehre das nicht möglich . ich bekomme auch harz4 . was kann ich tuhn ? und wo ? |
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#2
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| Sozialhilfe kommt für "elle" nicht in Betracht, es sei denn, sie wäre erwerbsunfähig (Anspruchsausschluss für Erwerbsfähige: § 21 SGB XII). SGB II-Leistungen könnten hier allerdings ebenfalls dauernd (nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II) ausgeschlossen sein, weil sie ihr Aufenthaltsrecht nach § 2 Freizügigkeitsgesetz/EU wohl nur darauf stützen kann, dass sie sich "zur Arbeitssuche" hier aufhält. Eine abschließende Entscheidung trifft die (bekannte) SGB II-Leistungsbehörde. Die ist auch für die Beratung in dieser Angelegenheit zuständig, wenn man sich nicht sicher ist, ob man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. |
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#3
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| Vielleicht kann sie sich auf das Europäische Fürsorgeabkommen berufen:http://juris.bundessozialgericht.de/...8&pos=0&anz=41 |
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#4
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| Falls noch interessant: Die Bundesagentur für Arbeit hat sich zwischenzeitlich dazu entschieden, dass der Leistungsausschluss für Ausländer nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II aufgrund des unter #3 verlinkten Urteils des Bundessozialgerichts für Angehörige der Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens nicht gilt. Die Überprüfung entgegenstehender Entscheidungen ist auf der Grundlage von § 44 SGB X für die Zeit ab Urteilsverkündung möglich. |
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#5
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| Ist das erste Kind deutsch? Wenn ja sollte sie zur zuständigen ABH gehen und sich eine AE Aufgrund Sorgeberechtigt für ein deutsches Kind ausstellen lassen Aufenthaltsgesetz § 28, dann kann sie ALG2 beantragen. Der Haken an der Sache ist das EU-lern kein H4 zusteht wenn sie zur Arbeitssuche nach Deu kommen , ABER sie hat ein deutsches Kind(und ist eben nicht nur zur Arbeitssuche) und darf somit NichtEu-lern nicht schlechter gestellt werden-. |
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| Stichworte |
| eu-rechte, familie, hart 4, sozialhilfe |
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