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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Wie ist denn die Berechnung eines Paares, wenn diese mit (er) Eu-Rente mit ergänzender Grundsicherung und (sie) nur Grundsicherung, zusammen ziehen möchten b.z.w. ein Eheänliches Verhältniss miteineander auf dauer beabsichtigen ? ![]() Wie wäre die finazielle Aufteilung der Fixkosten ? Und wie berechnet es sich, wenn sie schwanger (Mehrbedarf) ist ? ![]() Und was wäre die Grundlage (welches SGB) ? ![]() lg Nike San |
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#2
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| Wenn beide Grundsicherung bekommen, also Leistungen nach dem SGB XII weil sie erwerbsunfähig sind, dann ist weiterhin das SGB XII zuständig. Der Regelsatz würde für einen bei 359 Euro bleiben, bei dem anderen auf 80% sinken. Dazu käme halt der MB Schwangerschaft plus die Miete abzüglich der Rente. Turtle |
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#3
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| danke für die schnelle antwort ! |
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