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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 05.02.2012, 13:44
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Hallo,ich bin 54 jahre, bekomme Witwenrente 474 möchte Grundsicherung beim Sozialamt beantragen,steht mir das zu. Habe kein weiteres Einkommen und bin kein Altersrentner. Danke für eure Hilfe.
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  #2  
Alt 05.02.2012, 14:03
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Solange keine Erwerbsunfäigkeit festgestellt wurde, müsstest Du ALG2 beim Jobcenter beantragen.
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  #3  
Alt 05.02.2012, 14:03
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Nein, du scheinst ja erwerbsfähig zu sein. Grundsicherung ist für dauerhaft Erwerbsunfähige und ALTERSrentner vorgesehen.

Turtle
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  #4  
Alt 05.02.2012, 17:13
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An Flöckchen!
Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Solange keine Erwerbsunfäigkeit festgestellt wurde, müsstest Du ALG2 beim Jobcenter beantragen.
und wenn ich Wohngeld beantrage ohne die Stellen Hartz 4 und Grundsicherung,geht das? Danke LG
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  #5  
Alt 05.02.2012, 17:52
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Kommt darauf an, wie hoch deine Miete ist.

Turtle
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  #6  
Alt 05.02.2012, 17:54
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Für Wohngeld dürfte das Einkommen zu niedrig sein. Für Wohngeld muss man ein sogenanntes Mindesteinkommen haben, da Wohngeld nur ein Zuschuss zur Miete ist und nicht dem Lebensunterhalt dient. Mindesteinkommen = Regelsatz (374,00 €) + Miete. Wenn dein Einkommen darunter liegt, wird die Wohngeldstelle dich an das Jobcenter verweisen.
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  #7  
Alt 06.02.2012, 08:54
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Standard Hallo

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Kommt darauf an, wie hoch deine Miete ist.

Turtle
Ich bekomme 474 w-rente und zahle 260 Miete. Gibt es da Wohngeld? Danke LG und schöne Woche.
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  #8  
Alt 06.02.2012, 08:56
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Danke ,bekomme keine EU Rente mir fehlen von den letzten 5 Jahren 2 Jahre versicherung.
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  #9  
Alt 06.02.2012, 08:59
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Unglücklich bekomme nix

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nein, du scheinst ja erwerbsfähig zu sein. Grundsicherung ist für dauerhaft Erwerbsunfähige und ALTERSrentner vorgesehen.

Turtle
Hatte 2011 beantragt abgelehnt, mir fehlen 2 jahre von den letzten 5 jahren versicherung, keine EU -Rente.
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  #10  
Alt 06.02.2012, 14:13
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ubu ubu ist offline
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Da kommt's drauf an, was genau in dem Rentenablehnungsbescheid drinsteht:

"Sie sind zwar dauerhaft voll erwerbsgemindert, erfüllen aber nicht die für eine Zahlung der Rente notwendigen Vorversicherungszeiten"

oder

"Sie erfüllen nicht die für die Gewährung der Rente erforderlichen Vorversicherungszeiten."

Wenn ersteres in den Rentenbescheid drinsteht, würde tatsächlich ein Grundsicherungsanspruch bestehen, weil der Rentenversicherungsträger deine dauerhafte volle Erwerbsminderung bereits festgestellt hat. Dass du aus anderen Gründen keine EM-Rente bekommen kannst, tut da nichts zur Sache.

Wenn die Rente nur wegen der fehlenden Versicherunsgzeiten abgelehnt wurde, hat die Rentenversicherung noch keine Entscheidung über eine eventuell vorliegende Erwerbsminderung getroffen. In diesem Fall gilt für dich, dass du erwerbsfähig bist, dann kannst du bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter beantragen.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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