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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #11  
Alt 06.02.2012, 14:37
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Zitat:
Zitat von ubu Beitrag anzeigen
Da kommt's drauf an, was genau in dem Rentenablehnungsbescheid drinsteht:

"Sie sind zwar dauerhaft voll erwerbsgemindert, erfüllen aber nicht die für eine Zahlung der Rente notwendigen Vorversicherungszeiten"

oder

"Sie erfüllen nicht die für die Gewährung der Rente erforderlichen Vorversicherungszeiten."

Wenn ersteres in den Rentenbescheid drinsteht, würde tatsächlich ein Grundsicherungsanspruch bestehen, weil der Rentenversicherungsträger deine dauerhafte volle Erwerbsminderung bereits festgestellt hat. Dass du aus anderen Gründen keine EM-Rente bekommen kannst, tut da nichts zur Sache.

Wenn die Rente nur wegen der fehlenden Versicherunsgzeiten abgelehnt wurde, hat die Rentenversicherung noch keine Entscheidung über eine eventuell vorliegende Erwerbsminderung getroffen. In diesem Fall gilt für dich, dass du erwerbsfähig bist, dann kannst du bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter beantragen.
Hallo, habe ein Gutachten vom Arbeitsamt das ich nicht arbeiten kann,aber 2 jahre fehlen zur Versicheru ng.Danke LG
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  #12  
Alt 07.02.2012, 12:27
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Zitat:
Zitat von ralf11 Beitrag anzeigen
Hallo, habe ein Gutachten vom Arbeitsamt das ich nicht arbeiten kann,aber 2 jahre fehlen zur Versicherung.Danke LG
Dann müsstest du mal gucken, was in dem Gutachten des "Arbeitsamtes" (ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit) tatsächlich drinsteht.

In der Regel ist dort etwas erwähnt von "weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig, für mehr als 6 Monate, aber nicht auf Dauer" oder "weniger als 3 Stunden täglich, voraussichtlich dauerhaft". Oder so ähnlich.

Davon hängt nämlich ab, vom welchem Leistungsträger Sozialleistungen an dich gezahlt werden können.
Wenn beispielsweise im Gutachten steht, dass du für eine Dauer von mehr als 6 Monaten, aber nicht dauerhaft, erwerbsunfähig (voll erwerbsgemindert) bist, also keine 3 Stunden täglich mehr arbeiten kannst, wäre das Jobcenter zunächst nicht mehr für dich zuständig.
In diesem Fall würde zunächst das Sozialamt mit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII einspringen. Das allerdings unter der Voraussetzung, dass das Gutachten des ärztlichen Dienstes nicht zu alt ist. Wenn es älter als ca. 1 Jahr ist, wird dich das Sozialamt zunächst ans Jobcenter verweisen, damit du dort Arbeitslosengeld 2 beantragst. Das Jobcenter schickt dich dann voraussichtlich recht flott nochmal zum ärztlichen Dienst, dann bekommst du ein neues Gutachten.

Steht in dem Gutachten jedoch, dass eine volle Erwerbsminderung wahrscheinlich dauerhaft besteht, gehst du zum Sozialamt und beantragst Grundsicherung. Das Sozialamt zahlt dir zunächst erst mal Hilfe zum Lebensunterhalt, schickt jedoch ein Ersuchen an den Rentenversicherungsträger, damit von dort überprüft wird, ob eine volle dauerhafte Erwerbsminderung besteht.
Stellt der Rentenversicherungsträger fest, dass eine volle dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, hast du Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII. Es sei denn, du hast mehr als 2.600 € Vermögen.

Die Höhe der Leistungen beläuft sich dann auf ca. 374,00 € Regelbedarf + 260,00 € Warmmiete abzüglich 474,00 € Witwerrente = 160,00 €.
Ggfs. kommen noch Mehrbedarfe hinzu (Schwerbehinderung, Warmwasser, Krankenkostzulagen usw., müsste dann im Einzelfall geprüft werden).

Dieser Fehlbedarf kann voraussichtlich nicht durch Wohngeld abgedeckt werden (außer vielleicht in Städten mit einem sehr hohen Mietniveau - Wohngeldstufe 6, beispielsweise rund um München oder Stuttgart).

Ich würde dir empfehlen, dich auf den Weg zu deinem örtlichen Sozialamt zu machen, und dich dort entsprechend beraten zu lassen. Nimm schonmal Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 2 bis 3 Monate, Sparbücher und andere Vermögensnachweise, Mietvertrag, ggfs. Schwerbehindertenausweis, mit. Nicht das Gutachten des ärztlichen Dienstes vergessen.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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