
01.02.2011, 10:57
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BAföG = Einzusetzendes Vermögen? Guten Morgen.
Ich habe folgendes Problem und bräuchte eine Antwort auf folgende Frage - Ist BAföG nach SGB XII (12) § 90 ein "Einzusetzendes Vermögen"? Hintergrund:
Zurzeit bin ich Student im Urlaubssemester (bzw. Krankheitssemester) und bekomme kein BAföG mehr, darum musste ich einen Antrag auf Sozialhilfe stellen (Hartz4 und ALGII bekomme ich nicht).
Der Antrag auf Sozialhilfe wurde eingereicht, doch war auf meinem Konto ein Geldbetrag über dem Regelsatz von 1.600 € (ca. 1.700 €), wobei 1.500 € zum BAföG gehörten - ich hatte also nur ca. 200 € "eigenes Geld". Das BAföG sollte ich eigentlich zurück zahlen, doch konnte ich eine Stundung heraus handeln, da ich sonst finanziell bankrott gewesen wäre.
Nun wurde mir das Sozialgeld für die ersten zwei Monate gestrichen, da ich genug eigenes Geld auf dem Konto hatte. Da es sich aber Geld aus öffentlicher Hand handelte und ich die Zeit vom Antrag bis zur Auszahlung finanziell überstehen musste (6 Monate), wurde das Geld schnell weniger. Hinzu kamen Kosten für den Bus von 50 € im Monat und Medikamente von 40 € (je Quartal) und einmalige Semestergebühren von 75 €.
Ich wohne in meinem eigenen kleinen Haus und das Kindergeld erhielt meine Mutter, da ich dort häufig gewaschen und gegessen habe.
Ich bin bei Gott nicht geldgierig, doch durch den Verbrauch meines BAföG in meinem Krankheitssemester, bekomme ich wohl später (im 7. Semester) keine BAföG mehr - außer vielleicht durch einen Härteantrag. Hoffentlich bin ich jetzt im richtigen Forum, da ich es auch im BAföG Forum hätte eröffnen können.
Vielen Dank im Voraus.
Jethas
Geändert von jethas (01.02.2011 um 11:02 Uhr)
Grund: Hoffentlich im richtigen Forum
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