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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 27.12.2011, 13:11
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Frage Ausschluss vom Abitur wegen Sozialbetrug?

Hallo,

wie der Titel schon sagt bezieht sich meine Frage darauf, ob man wegen Sozialbetrugs vom Abitur oder gar von der Schule selbst gesperrt werden kann.
Die Frage entstand daher, dass meine Mutter Sozialhilfe bezieht und ich jetzt zu meinem Vater ziehen möchte. Und wir dass erstmal so handhaben wollte dass ich
zu meinem Vater ziehe und ich solange bei meiner Mutter gemeldet bleibe bis sie eine andere Wohnung hat in die sie ohne das Geld für mich bezahlen kann was noch ein paar Monate dauern kann.
Und meine Mutter meinte jetzt das wenn dass auffliegt ich vom Abitur und sogar von der Schule gesperrt werden könnte. Stimmt das?
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  #2  
Alt 27.12.2011, 13:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Nun ja, wenn du in den Knast wanderst, wird dir Schule dir keinen Privatlehrer schicken.

Ansonsten hat das eine überhaupt nix mit dem anderen zu tun. Jedoch dürfte es als ggf. vorbestrafte Person auch mit Abitur in der Tasche nicht so ganz einfach sein, später eine Ausbildung oder Arbeit zu finden.

Turtle
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  #3  
Alt 27.12.2011, 15:06
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da hast du auch wieder wahr -.-
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  #4  
Alt 27.12.2011, 15:26
Benutzerbild von Mammut68
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Wenn Deutsch auf der Liste der Prüfungsfächer stehen sollte, erübrigt sich die Frage sowieso.
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  #5  
Alt 27.12.2011, 15:43
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Hach, wenn nur die Leistungsbezieher genauso findig wären, wenn es darum geht, die Bedürftigkeit zu senken
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  #6  
Alt 27.12.2011, 16:26
Benutzerbild von anabell
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Ort: Land Brandenburg
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Zitat:
Zitat von Manuel94 Beitrag anzeigen
...meine Mutter meinte jetzt das wenn dass auffliegt ich vom Abitur und sogar von der Schule gesperrt werden könnte. Stimmt das?
Hallo Manuel94,

ganz so abwägig ist der Gedanke deiner Mutter nicht.

Auf einer Privatschule würde ich in jedem Fall davon ausgehen, dass ein vorsätzlicher Betrug einen Schulausschluss zur Folge hat.

Ansonsten ist die Grundlage für einen Schulausschluss im Landes-Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt, wobei übergeordnete Gesetze zu beachten sind. Anmerken möchte ich jedoch, dass als förmliche Ordnungsmaßnahme auch der Ausschluss von allen Schulen einer Schulart erfolgen kann.

Selbst wenn es dazu nicht kommen sollte, ein Eintrag im Führungszeugnis würde dir viele Wege versperren! Es geht um deine Zukunft.

Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #7  
Alt 27.12.2011, 17:06
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"da hast du auch wieder wahr" ist ein ausdruck den mein Vater gerne benutzt um leicht scherzhaft seine Zustimmung zu zeigen
und wenn ich normalerweise irgendwas am Computer schreibe achte ich relativ wenig auf Grammatik und co.
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  #8  
Alt 27.12.2011, 17:09
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Meine Frage hat sich schon mit dem ersten Kommentar beantwortet.

somit bleibt mir nur zu schreiben

-closed-
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  #9  
Alt 27.12.2011, 17:09
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Das solltest du aber in diesem Forum tun, wir legen nämlich hohen Wert darauf, da es für uns ein Zeichen von RESPEKT darstellt!!!

Und wann geclosed wird, entscheidest mit Sicherheit nicht du.

Turtle
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  #10  
Alt 27.12.2011, 22:28
Benutzerbild von Mammut68
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Zitat:
Zitat von Manuel94 Beitrag anzeigen
"da hast du auch wieder wahr" ist ein ausdruck den mein Vater gerne benutzt um leicht scherzhaft seine Zustimmung zu zeigen
und wenn ich normalerweise irgendwas am Computer schreibe achte ich relativ wenig auf Grammatik und co.
Wenn Du eine Auskunft von Leuten willst, solltest Du ihnen aber schon aus Eigeninteresse das Lesen möglichst leicht machen.

Zu Deinem Problem: Wozu der Betrugsversuch? Deine Mutter wird zwar eine Umzugsaufforderung erhalten, aber man wird ihr auch angemessen Zeit lassen eine neue Wohnung zu finden, und bis dahin die Miete weiter zahlen.
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ausschluss vom abitur, sozialbetrug

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