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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Ist eine "Aufwandsentschädigung" aus ehrenamtlicher Tätigkeit IMMER frei zu lassen, auch wenn sie im Rahmen einer "Pauschale pro Stunde" gezahlt wird und die tatsächlichen "Aufwendungen" nicht nachgewiesen werden? Ich bin der Meinung, dass eine Aufwandsentschädigung - wie der Name sagt - einen tatsächlichen Aufwand decken muss. Alles, was darüber hinaus geht, müsste dann Einkommen sein - oder? |
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#2
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| Nein, Du kannst 175 Euro im Monat anrechnungfrei eine Aufwandsentschädigung erhalten. So weit ich weis ist da auch kein Nachweis von Aufand nötig. Ich kenne nur die stundenwiese Entgütung bei Aufwandsentschädigung für die häusliche Betreuung von Demenzkranken. Meinst Du diese? Also da weis ich ganz genau das Du keinen Aufwand nachweisen musst und diese 175 Euro im Monat auch wirklich anrechnungsfrei sind. Angela |
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#3
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| Hallo Angela1968, kann man das irgendwo nachlesen, was Du geschrieben hast? Gibt es einen Paragraphen etc., der festschreibt, dass die 175 Euro nicht beim ALG I angerechnet werden? Hab nämlich dasselbe Problem. Vielen Dank. Gruß Pepe65 |
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#4
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| Oh wie das bei ALG I gehandhabt wird weis ich nicht. Nur das es bei ALG II nicht angerechnet wird. Aber da würde ich an Deiner Stelle bei der SB bzw. in der Leistungsabteilung nachfragen. Evtl. hilft ja auch ein Anruf bei der Hotline. Die müssten Dir ja auch entsprechende Auskünfte erteilen. Angela |
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#5
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| @Angela 1968 Das das bei ALG II bis auf 175 € frei ist, wusste ich auch - aber wie ist es bei Leistungen nach dem SGB XII??? |
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#6
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| Zitat:
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist keine Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV und die Entschädigung kein Arbeitsentgelt. Somit keine Anrechnung in Höhe des steuerfreien Betrages..
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Danke Gerald für die Gesetzmäßigkeiten. Es wäre auch hilfreich wenn ihr immer dazuschreibt was ihr bezieht damit man korrekt auf Fragen antwortet. Ich gehe immer davon aus wenn jemand nichts zu seinen Einkünften schreibt das derjenige ALG II bezieht und antworte dann entsprechend. Für euer Verständnis bedankt sich Angela |
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#8
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| Vielen Dank für die Antworten ![]() Gruß Pepe65 |
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#9
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| hallo, die Aufwandsentschädigung wird aber auf die GruSi angerechnet! |
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#10
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| Laut Aussage des Sachbearbeiters der Arge werden die 175 Euro nicht angerechnet, weil sie die Hälfte des Grundsicherungsbetrages nicht übersteigt. Gruß Pepe |
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| Stichworte |
| aufwandsentschädigung, ehrenamtliche tätigkeit, einkommen |
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