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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 24.06.2009, 10:54
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Standard Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit

Ist eine "Aufwandsentschädigung" aus ehrenamtlicher Tätigkeit IMMER frei zu lassen, auch wenn sie im Rahmen einer "Pauschale pro Stunde" gezahlt wird und die tatsächlichen "Aufwendungen" nicht nachgewiesen werden?

Ich bin der Meinung, dass eine Aufwandsentschädigung - wie der Name sagt - einen tatsächlichen Aufwand decken muss. Alles, was darüber hinaus geht, müsste dann Einkommen sein - oder?
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  #2  
Alt 24.06.2009, 11:38
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Nein, Du kannst 175 Euro im Monat anrechnungfrei eine Aufwandsentschädigung erhalten. So weit ich weis ist da auch kein Nachweis von Aufand nötig.

Ich kenne nur die stundenwiese Entgütung bei Aufwandsentschädigung für die häusliche Betreuung von Demenzkranken. Meinst Du diese?

Also da weis ich ganz genau das Du keinen Aufwand nachweisen musst und diese 175 Euro im Monat auch wirklich anrechnungsfrei sind.

Angela
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  #3  
Alt 02.07.2009, 15:37
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Hallo Angela1968,

kann man das irgendwo nachlesen, was Du geschrieben hast?
Gibt es einen Paragraphen etc., der festschreibt, dass die 175 Euro nicht
beim ALG I angerechnet werden? Hab nämlich dasselbe Problem.

Vielen Dank.

Gruß Pepe65
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  #4  
Alt 02.07.2009, 15:56
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Oh wie das bei ALG I gehandhabt wird weis ich nicht.

Nur das es bei ALG II nicht angerechnet wird. Aber da würde ich an Deiner Stelle bei der SB bzw. in der Leistungsabteilung nachfragen. Evtl. hilft ja auch ein Anruf bei der Hotline. Die müssten Dir ja auch entsprechende Auskünfte erteilen.

Angela
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  #5  
Alt 03.07.2009, 08:50
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@Angela 1968

Das das bei ALG II bis auf 175 € frei ist, wusste ich auch - aber wie ist es bei Leistungen nach dem SGB XII???
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  #6  
Alt 03.07.2009, 09:50
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Zitat:
Zitat von Pepe65 Beitrag anzeigen
Hallo Angela1968,

kann man das irgendwo nachlesen, was Du geschrieben hast?
Gibt es einen Paragraphen etc., der festschreibt, dass die 175 Euro nicht
beim ALG I angerechnet werden? Hab nämlich dasselbe Problem.

Vielen Dank.

Gruß Pepe65
§ 141 SGB III: "(1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen"

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist keine Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV und die Entschädigung kein Arbeitsentgelt. Somit keine Anrechnung in Höhe des steuerfreien Betrages..
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 03.07.2009, 13:01
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Standard Mehr Infos wären immer sehr hilfreich

Danke Gerald für die Gesetzmäßigkeiten.

Es wäre auch hilfreich wenn ihr immer dazuschreibt was ihr bezieht damit man korrekt auf Fragen antwortet.
Ich gehe immer davon aus wenn jemand nichts zu seinen Einkünften schreibt das derjenige ALG II bezieht und antworte dann entsprechend.

Für euer Verständnis bedankt sich

Angela
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  #8  
Alt 04.07.2009, 21:34
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Vielen Dank für die Antworten

Gruß Pepe65
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  #9  
Alt 09.08.2009, 17:24
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Standard Aufwandsentschädigung

hallo,
die Aufwandsentschädigung wird aber auf die GruSi angerechnet!
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  #10  
Alt 13.08.2009, 20:27
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Zitat:
Zitat von anno Beitrag anzeigen
hallo,
die Aufwandsentschädigung wird aber auf die GruSi angerechnet!

Laut Aussage des Sachbearbeiters der Arge werden die 175 Euro nicht angerechnet, weil sie die Hälfte des Grundsicherungsbetrages nicht übersteigt.

Gruß Pepe
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Stichworte
aufwandsentschädigung, ehrenamtliche tätigkeit, einkommen

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