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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo zusammen! Es soll hier ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden. Hierzu eine Frage. Mutter lebt zusammen mit dem Sohn in einem Einfamilienhaus. Im Antrag ist die Rede von 2 Personen. Der Antrag soll aber nur für die Mutter gestellt werden - der Sohn geht einem Beruf nach. Muss nun der Sohn mit seinen Einkünften in den Antrag aufgenommen werden? Die Jahreseinkünfte des Sohnes liegen unter dem Betrag, welcher für die Heranziehung relevant wäre. Dazu kommt die Frage, was genau angerechnet werden kann. Bei einer Mitwohnung ist es ja relativ klar. Aber können bei einem EFH auch die Strom/Wasser und Müllabfuhrkosten angegeben werden? Eine abschließende Frage. Gibt es Beratungsstellen, welche Auskunft zur korrekten Antragsstellung geben können? Vielen herzlichen Dank für die Informationen. memento |
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