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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo zusammen! Ich habe eine Frage, hoffe , mir kann bitte jemand weiterhelfen. Ich erhalte von der DRV eine befristete Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung. Diese befr. Zeitrente wurde nun zum dritten Mal verlängert. Ich hätte sehr gerne einen 400-,€ -Job ausgeübt, doch leider schaffe ich dies aus gesundheitlichen Gründen nicht. Nun habe ich die Frage, ob ich trotz einer befr. Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung einen Anspruch auf Grundsicherung hätte bzw. habe? Denn meine Rente reicht nun einmal für eine Wohnung oder ein Appartement mit allen Mietnebenkosten nicht aus, zumal ja auch Lebenshaltungskosten anfallen , als bei mir auch jeden Monat ca. 100-,€ für Medikamente und Fahrkosten für Bus und Straßenbahn. Ich muss in Kürze umziehen aus gesundheitlichen, medizinischen Gründen. Selbstverständlich ist mir klar, dass ich mir eine kleine, erschwingliche, bezahlbare Wohnung oder Appartement suchen muss. Aber für eine neue Wohnung fällt ja auch eine Mietkaution an. Zudem muss ich mir Möbel kaufen, auch hier werde ich logischerweise günstige Möbel nehmen oder gebrauchte. Hätte ich evtl. auch Anspruch auf Wohngeld? Wieviel Rente " darf " ich erhalten, um überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung zu haben? Ich erhalte eine Rente von 750-,€ monatlich, habe 18 Jahre im Medizinischen Bereich/ Pflegebreich gearbeitet. Vielen Dank für eure Hilfe! |
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#2
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| Bei 750 Euro Rente würde ich erstmal auf Wohngeld tippen. Der Regelsatz ALG 2/Sozialhilfe/Grusi beträgt 359 Euro, wenn man von 750 Euro diese 359 Euro abzieht, müsstest du mind. 391 Euro Miete haben, um überhaupt in die Nähe von ALG 2/Sozialhilfe/Grusi zu kommen... Wie hoch ist deine Miete bzw. wird sie? Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle! Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Also, wie gesagt erhalte ich von der DRV - in Verlängerung- weiterhin eine befristete Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 750-,€. Also, die Wohnung, die ich in Aussicht hätte evtl. , sie wäre 45 Quadratmeter groß und sie würde insgesamt mit allen Nebenkosten 500-,€ Miete im Monat kosten, inklusive der Mietnebenkosten. Ich würde sehr gerne einen 400-,€ - Job ausüben, doch leider schaffe ich dies gesundheitlich nicht aufgrund der ständigen, akuten Krankheitsschübe und die Arbeitgeber stellen eben auch nicht gerade gerne eine Frührentnerin ein mit 70 % Schwerbehinderung. Leider ist dies so. Ich weiss nicht, wie viel Wohngeld ich erhalten werde. Ich kenne eine Dame vom Amt, die mir sagte, ich würde 89-,€ Wohngeld im Monat erhalten und dabei würde dann aber von einem " Bruttoverdienst " ausgegangen. Meine Rente ist ja nun aber nicht " brutto "... Also, mit 89-,€ im Monat dürfte ich nicht allzu viel´anfangen können, aber es ist in jedem Fall besser als nichts, ich will mich hier nicht beschweren... Das heißt, mir würden im Monat dann von meiner Rente bei 500-,€ Miete 250-,€ im Monat bleiben. Davon muss ich jeden Monat auch noch einiges an Geld für Medikamente und Zuzahlungen zwecks meiner chronischen Mehrfacherkrankungen zahlen.... Soweit ich wiess, müsste man alle 12 Monate einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen, oder? Danke für eure Hilfe. Liebe Grüße und eine schöne Woche noch. |
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#4
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| Wurde denn schonmal mit dem zuständigen Amt Kontakt aufgenommen? Denn 500€ warm für 1 Person ist sehr teuer wenn man nicht grade in München wohnt. Von daher wäre es vll zuerst ratsam sich über die Angemessenheitskriterien des zuständigen Amtes zu informieren. |
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#5
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| Hallo, ihr Lieben! Vielen Dank für eure Antworten auf meine Fragen. Die Wohnung wäre übrigens in München. Habe vor etlichen Jahren schon mal für zweieinhalb Jahre in München gelebt- und aus dieser Zeit weiss ich, dass das Leben, die Miete und Lebenshalungskosten sehr hoch sind. Ich werde wohl am besten mal Kontakt mit den zuständigen Ämtern in München aufnehmen. Vielen Dank nochmals. Liebe Grüße und eine schöne Woche. |
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#6
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| ich Würde wegen deinen monatlichen Kosten in erwägungziehen bei der Krankenkasse einen befreiungsantrag zu stellen wenn du chronisch Krank bist (mindestens im 2ten Jahr) bezahlst du dann 1% von deinem Jahres einkommen das würde heissen das deine maximale zuzahlung 90€ im Jahr sind. Die kannst Du auch am Anfang des Jahres als Einmalbetrag bezahlen und bekommst dann einen Befreiungsausweis.Der gilt auch beim Zahnarzt und für's Krankenhaus l.G.Martina |
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