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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 02.09.2010, 18:48
arcenciel030
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Anspruch auf Grundsicherung trotz Wohngeld?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Mitbewohnerin bezieht seit 01.08. d. J. eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (befristet für 1 Jahr).

Die Rentenhöhe beträgt netto 701,50 EUR.

Auf Grund der geringen Rente wurde ihr von Seiten des Sozialamtes gesagt, dass sie Wohngeld beantragen solle, da dies höher sei als Grundsicherung. Der Herr vom Sozialamt meinte, dass es wohl um die 50 EUR vom Wohngeldamt gibt. Heute kam der Bescheid vom Wohngeldamt, dass sie 28 EUR monatlich erhält.

Nun die Frage: Kann sie noch zusätzlich Grundsicherung beantragen? Wenn ja, dann hätte sie auch Anspruch auf ein vergünstigtes Ticket für Bus und Bahn etc.!

Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten!
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  #2  
Alt 02.09.2010, 19:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Ort: NRW
Beiträge: 15
Standard grundsicherung Wohngeld

Hallo,

also bei einer befristeten Rente gibt es grundsätzlich keine Grundsicherung (die gibt es nur bei unbefristeter Rente oder eben bei Altersrente) sondern man kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Aber man kann nur HzL (HzLu) beantragen oder Wohngeld, beides gleichzeitig geht definitiv NICHT!!!
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  #3  
Alt 02.09.2010, 19:41
arcenciel030
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von teddybeinhart Beitrag anzeigen
Aber man kann nur HzL (HzLu) beantragen oder Wohngeld, beides gleichzeitig geht definitiv NICHT!!!
Gibt es denn die Möglichkeit, dass man dann den Bescheid vom Wohngeldamt widerspricht, in dem man die Leistung nicht annimmt und stattdessen Grundsicherung, bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt?
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  #4  
Alt 02.09.2010, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Ort: NRW
Beiträge: 15
Rotes Gesicht Grundsicherung - Rente

Sorry, kann ich dir leider nicht sagen, da häng ich selbst noch in der Schwebe.
Hab bei weder bei dem einen noch bei dem anderen Amt nen Antrag gestellt,
will mich im Vorfeld noch woanders schlau machen, falls möglich.
Im Moment gehts noch ohne.
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  #5  
Alt 02.09.2010, 21:03
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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359 Euro Regelsatz
-701 Euro Rente
= 342 Euro, die für die Miete noch übrig wären.

Wie hoch ist denn ihr Mietanteil? Wenn ihr zu zweit wohnt, muss das ja die halbe Miete sein, oder?

Turtle
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  #6  
Alt 03.09.2010, 07:07
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
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Zitat:
Zitat von arcenciel030 Beitrag anzeigen
Gibt es denn die Möglichkeit, dass man dann den Bescheid vom Wohngeldamt widerspricht, in dem man die Leistung nicht annimmt und stattdessen Grundsicherung, bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt?
Nein, denn wenn das Wohngeld höher ist, ist diese Leistung vorrangig vor HzL zu beziehen.

Sie könnte allerdings Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem 3.Buch SGB XII überprüfen lassen und wenn dieser höher als Wohngeld ist, hat sie einen Anspruch auf diese Leistung und Wohngeld wird eingestellt.
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  #7  
Alt 06.09.2010, 18:10
arcenciel030
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
359 Euro Regelsatz
-701 Euro Rente
= 342 Euro, die für die Miete noch übrig wären.

Wie hoch ist denn ihr Mietanteil? Wenn ihr zu zweit wohnt, muss das ja die halbe Miete sein, oder?

Turtle
Der Mietanteil meiner Mitbewohnerin liegt bei 352,38 EUR/mtl.
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  #8  
Alt 06.09.2010, 19:15
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Also wäre Grundsicherung ca. 10 Euro, Wohngeld aber 50 Euro. Wohngeld ist höher, ergo Wohngeld.

Warum antworte ich eigentlich einem so frechen Menschen, der Leute, die helfen will angeht?

Turtle
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Stichworte
erwerbesminderungsrente, grundsicherung rente, wohngeld

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